Verbot der Suizidhilfe
Ein schwarzer Tag für die Liberalität in Deutschland
Foto: © Evelin Frerk
BERLIN. (hpd) Heute hat der Bundestag ein strafrechtliches Verbot der Suizidhilfe in Deutschland beschlossen. Die Entscheidung fiel eindeutig aus: Mit 360 Ja-Stimmen gegen 233 Nein-Stimmen und bei 9 Enthaltungen bekam der Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (Antrag Brand/Griese) die nach der Geschäftsordnung des Parlaments erforderliche Mehrheit.
Zuvor war bereits über alle vier miteinander konkurrierenden Gesetzentwürfe in einem sogenannten Stimmzettelverfahren parallel abgestimmt worden. Dabei lagen zwei Gesetzentwürfe vorn: Der strafrechtliche Verbotsantrag Brand/Griese erhielt bei dieser Parallelabstimmung 309 Stimmen und der zweitplatzierte zivilrechtliche, gegen ein Verbot gerichtete Gesetzentwurf der Gruppe Hinze/Reimann/Lauterbach erhielt 128 Stimmen.
Mit der heutigen Entscheidung werden ab Inkrafttreten des Gesetzes in Deutschland Personen, die von einem eigenverantwortlich handelnden Suizidwilligen um Hilfe gebeten werden, mit Strafe bedroht. Diese Strafandrohung richtet sich nicht nur gegen die wenigen hier tätigen Sterbehilfevereine, sondern auch gegen Ärzte, die zur Suizidassistenz bereit sind. Selbst Angehörige, die sich nicht nur gegenüber dem Sterbewilligen, sondern auch gegenüber einem weiteren Familienmitglied zur Suizidhilfe bereit erklären, müssen künftig mit Strafverfolgung rechnen.
Es gehört nur wenig Phantasie dazu anzunehmen, dass die Auswirkungen dieser Verbotsnorm verheerend sein werden. Suizidwillige bleiben in Deutschland ohne Hilfe und Beratung. Ärzte werden ihre Bereitschaft dazu völlig einstellen. Damit wird auch die Chance für eine wirksame Suizidprävention vertan, denn hierzu wäre eine Gesprächs- und Handlungsfreiheit im ärztlichen Vertrauensverhältnis unabdingbar. Letztendlich wird das Gesetz auch ein Konjunkturprogramm für den Sterbehilfetourismus ins liberalere Ausland werden, mit all den menschlichen und sozialen Verwerfungen, die damit verbunden sind.
Diese Entscheidung ist auch rechtspolitisch reaktionär, denn sie beendet eine rund 150jährige Rechtstradition, nach der in Deutschland neben der Straffreiheit des Suizids auch die Suizidbeihilfe nicht unter Strafe gestellt war. Nicht nur für die übergroße Mehrheit der Deutschen ist dieser Wandel absurd. Auch für die Mehrheit der Strafrechtswissenschaftler in Deutschland ist dies ein rechtssystematischer Bruch ersten Ranges, denn erstmalig wird nun bei uns die Beihilfe als Nebenhandlung strafbar, obwohl die Haupttat, die Selbsttötung, straffrei ist.
Der heutige Beschluss des Bundestages ist auch ein schwarzer Tag für das Selbstbestimmungsrecht der Deutschen und für die Liberalität in unserem Land. Der berühmte US-amerikanische Moral- und Rechtsphilosoph Ronald Dworkin schrieb schon 1993 im Zusammenhang mit der Diskussion über den assistierten Suizid: "Jemand zu einer Form des Sterbens zu nötigen, die anderen zusagt, die er selbst aber als grausamen Widerspruch zu seinem Leben empfindet, ist eine düstere, destruktive Form der Tyrannei." Solchen Zuständen sind wir heute leider einen Schritt näher gekommen.
Rolf Schwanitz via Facebook - mit freundlicher Genehmigung des Autors.
Kommentare (7)
Netiquette für Kommentare
„Pastoraldemokratie“.
„Pastoraldemokratie“.
Durch die Tatsache, dass die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages nunmehr dafür gesorgt hat, dass ein Gesetz beschlossen wurde, welches weitestgehend insbesondere den Interessen der beiden großen „Glaubenskonzerne“ entspricht, wird es für mich (z. B. wegen des „Beschneidungsgesetzes“) erneut deutlich, dass wir es in Deutschland leider mit einer „Pastoraldemokratie“ (1) zu tun haben.
Verweise:
Religiös-konservative Ideologie als juristisches Erkenntnismittel:
(1) http://religionskritik4.blogspot.de/2015/11/religios-konservative-ideologie-als.html
Es grüßt
Klarsicht
Guter Kommentar, lieber Herr
Guter Kommentar, lieber Herr Schwanitz.
Die Schweizer werden Zulauf haben. Wegen denen, die sich das nicht leisten können, könnten Lokführer künftig ein wenig vorsichtiger fahren und Krankenhäuser werden es mit dem einen oder anderen missglückten Selbsttötungsversuch mehr zu tun haben.
Nur die fachkompetente Suizidbegleitung ohne künstliche Hürde, in Offenheit und Würde, verhindert, dass sich mancher leidvoll aus dem Leben stehlen muss, der nicht mehr will.
Nach dem 12.12.12 ist der 06.11.15 das nächste Datum, an dem der Bundestag vor den Sittenwächtern angeblich sittlichen Lebens auf die Knie geht. Ich habe keine Angst vor dem Tod. Seit heute jedoch vor dem Sterben.
Ich dachte, man hätte die
Ich dachte, man hätte die schwarze Pest schon überwunden.
Die von mir prophezeite
Die von mir prophezeite Selbstdelegitimation des Parlaments ist heute ein gewaltiges Stück vorangekommen. Schön, dass viele Mitglieder desselben auch noch stolz darauf sind.
Die Edelpfaffen haben gesiegt
Die Edelpfaffen haben gesiegt. Man kann nur hoffen, dass es ein Pyrrhussieg wird: dass sich Kirchensteuerzahler darüber klar werden, dass ihr Geld für hinterhältige Lobbyarbeit gegen ihre eigene Überzeugung verwendet wird. Man kann sicher auch vermuten, dass hier Erpressung im Spiel ist, ähnlich wie in Kanada die teilweise monopolartige Trägerschaft von Krankenhäusern, Hospizen und anderen Einrichtungen ausgenutzt wurde. Der ebenfalls beschlossene Ausbau der Hospiz- und Palliativmedizin ist das dürftige Feigenblatt für diesen Beschluss. Man wird noch erleben, dass dafür die Mittel nach wie vor fehlen. Als Mitglied eines Fördervereins eines Hospizes weiß ich, wie sehr um die Finanzierbarkeit dieser unverzichtbaren Einrichtungen gekämpft werden muss. Die "geschäftsmäßige Sterbehilfe" ist jetzt verboten, das "geschäftsmäßige Leiden lassen" ist erlaubt. Man weiß natürlich schon jetzt, welche Gesellschaftsschichten einen Arzt kennen, der Sterbehilfe leistet - natürlich nur im Einzelfall - bzw. sich einen Ausflug in die Schweiz mit ihrem sterbewilligen Angehörigen leisten können. Immerhin hat die r.k.K. inzwischen die Hoffnung, dass es auch für "Selbstmörder" einen "Heilsweg" geben könnte. Was bin ich froh, dass mir das inzwischen grad am Arsch vorbei geht.
"Ich will nicht, dass
"Ich will nicht, dass Sterbewilligen der Zugang zum leichten Suizid ermöglicht wird."
"Mein christlicher Glaube sagt mir, dass das Leben ein Geschenk Gottes ist und dass wir Sterbende unterstützen und begleiten müssen."
"Wenn ein Mensch sagt:'Ich will nicht mehr leben', meint er in Wirklichkeit: 'Ich will so nicht weiter leben'. Statt seinem Sterbewunsch nachzukommen, müssen wir ihn begleiten, ihm seine Schmerzen nehmen und ihm helfen, sein Leben dadurch erträglich zu machen, dass er sich auch im Sterben angenommen weiß."
So liebevoll sich das auch anhört, es ist und bleibt die verpflichtende Liebe der Gouvernante, die "es doch nur gut" mit uns "meint".
Der Gesetzgeber ist aber nicht die wohlmeinende Gouvernante der Bürger, diese Rolle steht ihm nicht zu.
Parlamentarier sollen die Selbstbestimmung des Bürgers schützen und verteidigen, sie sollen nicht Worte und Wünsche der Staatsbürger interpretieren oder gar zu wissen behaupten, wie diese "in Wahrheit" zu verstehen seien.
Was ich in meinen letzten Stunden wünsche und als letzten Willen äußere, unterliegt nicht gesetzgeberischer Interpretation oder dem wohlmeinenden Besserwissen einer mich bemutternden Gouvernante. Solches Gebahren der Abgeordneten um Brandt und Griese verbitte ich mir!
Wie ich dereinst von dieser Welt gehe, entscheide ich selbst und niemand sonst! Es geht Euch Parlamentarier nichts an!
Bei der namentlichen
Bei der namentlichen Abstimmung sieht man sehr genau, wer FÜR das unsägliche Gesetz gestimmt hat.
Es sind genau die Politiker, die am stärksten religiös sind (EKD Räte..in christlichen Verbänden aktiv...)
Bei CDU/CSU ist es klar, aber eben auch Gabriel,Nahes, Eckhard Gehring und Konsorten.
Willkommen in der Religionsrepublik Deutschland !
Link Abstimmung zur Überprüfung (ich habe mal alle Bios der Jastimmer angesehen, ALLE religiös ).
http://www.bundestag.de/blob/394550/60ecd43eb1c79fb126671425f0f5b739/20151106_2-data.pdf