Neuer Wehrdienst manifestiert überholtes Geschlechtermodell
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Vergangene Woche hat das Bundeskabinett ein Wehrdienst-Modernisierungsgesetz beschlossen. Ein zentrales Element bleibt dabei jedoch unangetastet: Die Ungleichbehandlung der Geschlechter.
Vorerst soll die Wehrpflicht noch nicht wiedereingeführt werden. Neben kürzeren Verpflichtungszeiten ist jetzt neu, dass alle volljährigen jungen Menschen einen Fragebogen erhalten, der ihre "Bereitschaft und Fähigkeit zur Ableistung des Wehrdienstes" feststellen soll. Für Frauen ist das Ausfüllen optional, für Männer ist es jedoch verpflichtend. Der hpd hat beim Bundesministerium der Verteidigung angefragt, wie die Ungleichbehandlung der Geschlechter begründet wird, warum nicht alle jungen Menschen im Rahmen der Gleichberechtigung zur Beantwortung verpflichtet werden und ob dies nicht eine Gelegenheit gewesen wäre, hier zeitgemäß zu reformieren.
Eine Sprecherin der Bundeswehr in Köln antwortete, dass sich die Verpflichtung zum Ausfüllen des Fragebogens für Männer aus dem Wehrpflichtgesetz in Verbindung mit Artikel 12a des Grundgesetzes ergebe. "Für eine Verpflichtung von Frauen wäre eine Grundgesetzänderung nötig, welche eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich machen würde." In besagtem Grundgesetzartikel heißt es in Absatz 1: "Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden." Und in Absatz 4: "Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden." – Grundsätzlich können also Männer zum Wehrdienst verpflichtet werden, Frauen aber nicht.
Worauf fußt dieser Grundsatz? Ist es die körperliche Unterlegenheit, die rein physisch ja gegeben ist? Ist es also die Vorstellung von der schwachen Frau, die nicht kämpfen kann? Oder eine davon, dass die Frauen Kinder nachgebären sollen, während die Männer an der Front fallen? Der Spiegel erklärte es 1984 in einem Artikel. Das Gesetz in seiner heutigen Form stammt aus dem Jahr 1956. Wenig überraschend hatte eine CDU-Politikerin, die auch Oberkirchenrätin war, ihre Finger im Spiel: Elisabeth Schwarzhaupt. Laut Spiegel habe sie "das Waffenverbot ausdrücklich nicht juristisch, sondern politisch-moralisch begründet": "Es kam dem Rechtsausschuß darauf an, daß mit programmatischem Nachdruck im Grundgesetz ausgesprochen wird, daß unsere Auffassung von der Natur und der Bestimmung der Frau einen Dienst mit der Waffe verbietet."
Unter dem Eindruck des damals erst elf Jahre zurückliegenden Zweiten Weltkriegs und dem berüchtigten Frauenbild der 50er Jahre ist diese Sichtweise herleitbar. Doch sie unterscheidet sich, fast 70 Jahre später, deutlich von unserer jetzigen. Umso erstaunlicher, dass dieser Verfassungsartikel unhinterfragte Gesetzesgrundlage bleibt. Denn selbst eine "modernere" Interpretation dahingehend, dass Frauen durch das Kinderkriegen Zeit "verlieren", die sie nicht für Erwerbstätigkeit nutzen können, und dass ausgleichend der Wehr- oder Zivildienst nur Männern auferlegt wurde, scheint in Zeiten des Anspruchs auf Elternzeit für beide Geschlechter überholt.
Wenig zielführend ist dabei auch eine Argumentation, wie sie die Bundeswehr-Professorin Kathrin Groh gegenüber Telepolis vertrat, als sie den Status Quo "für Frauen eigentlich total fantastisch" nannte. "Die Wehrpflicht für Männer sei 'eben eine Ausnahme zum Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter', zitierte sie das Portal. Würde man andersherum argumentieren, dass Frauen zu etwas keinen Zugang hätten und das eine Ausnahme zum Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter darstelle, würde das zu Recht nicht akzeptiert. Telepolis schreibt weiter: "Auf die Frage, ob diese Entwicklung nicht die binäre Rollenverteilung und damit die Ungleichbehandlung von Frauen verstärke, entgegnete sie [Groh, Anm. d. Red.]: 'Das ist nicht mein Blick auf Feminismus.' Da Frauen ohnehin Nachteile hätten, sei es nur fair, wenn Männer an dieser Stelle ungleich behandelt würden." Diese Art der Cherrypicking-Argumentation entzieht feministischen Bestrebungen Glaubwürdigkeit. Gleiche Rechte müssen immer auch mit gleichen Pflichten einhergehen, andernfalls kann man nicht von Gleichberechtigung sprechen.
Andere Länder sind da mitunter schon weiter: Norwegen etwa hat als erstes NATO-Land 2015 die Wehrpflicht auch für Frauen eingeführt. In Israel gilt ebenfalls eine Wehrpflicht für beide Geschlechter, wenn auch für Männer ein Jahr länger. Dänemark will ab kommendem Jahr seine Wehrpflicht auch auf Frauen ausdehnen. Schweden arbeitet wie jetzt auch Deutschland mit einem Fragebogen – den allerdings Männer und Frauen ausfüllen müssen.

Kommentare (6)
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"Emanzipation" bedeutet nicht
"Emanzipation" bedeutet nicht, die Fehler der Männer zu wiederholen:
als jemand, der beim Militär war, kann ich Gisa Bodenstein nur empfehlen, einfach mal dankbar zu sein, dass sie bei den mörderischen Männer-Aktivitäten nicht mitmachen muss
Ich denke, auch die meisten
Ich denke, auch die meisten verpflichteten Männer wären dankbar, bei den mörderischen Männer-Aktivitäten nicht mitmachen zu müssen.
Ich denke, dass die
Ich denke, dass die augenblickliche Ungleichbehandlung einfach dem parlamentarischen Betrieb geschuldet ist. Es sollte schnell gehen, und eine Grundgesetzänderung braucht eben etwas mehr Zeit. Immerhin muss dazu eine Zweidrittelmehrheit organisiert werden. Aber sie wird wohl kommen.
Die Autorin stellt die
Die Autorin stellt die richtigen Fragen, lässt sich dann aber mit unvollständigen Antworten abspeisen bzw hinterfragt diese nicht. Schade! Ein echter Diskurs ist auf Transparenz angewiesen. Frauen sind per GG nicht wehrpflichtig. Richtig! DerVerweis zum Ausschluss zur Beantwortung eines Fragebogens oder Musterung erschließt mich in diesem Kontext nicht. Das GG enthält diesbezüglich keine Informationen. Zumal wie oben zitiert Frauen durchaus im Falle eines Krieges zu Dienstleistungen verpflichtet werden können.
Die letzte GG Änderung hätte dies berücksichtigen müssen. Das musste auch schnell gehen.
Wie kann man denn bitte aus
Wie kann man denn bitte aus dem Recht auf Elternzeit für beide Geschlechter herleiten, dass Frauen keinen größeren "Verlust an Lebenszeit" fürs Kinderkriegen mehr hätten? Ich habe jedenfalls noch nie einen Mann kennengelernt oder von einem gehört, der zum Stillen seines Nachwuchses in der Lage gewesen wäre. Die Schwangerschaft selber tragen sowieso die Frauen aus und natürlich sind es auch die Frauen, die alle nicht gerade vorteilhaften körperlichen Veränderungen die sich daraus ergeben für den Rest ihres Leben tragen. Auch wenn die Medien körperlich fitte Mütter präsentieren denen man rein gar nichts ansieht: das ist doch nicht die Wahrheit für den Großteil der Mütter. Und ich meine damit nicht ein höheres Körpergewicht oder Schwangerschaftsstreifen, sondern Funktionseinschränkungen im urologischen und gynäkologischen Bereich, bleibende Schäden der Wirbelsäule, Folgen anderer Erkrankungen oder Verletzungen die während der Schwangerschaft nicht oder nur eingeschränkt behandelt wurden weil man bei Schwangeren z.B. keine Röntgenaufnahmen macht und viele Medikamente nicht genommen werden dürfen (davon bin ich selbst betroffen).
Man kann natürlich argumentieren, dass Frauen gleichermaßen einen Wehrdienst leisten sollten. Aber doch bitte nicht damit, dass der tatsächlich vorhandene und unüberwindbare körperliche Unterschied zwischen Männern und Frauen heute keine so große Rolle mehr spiele. Doch! Tut er.
"überholtes
"überholtes Geschlechtermodell"?
Mittlerweile kann man solche Phrasen nicht mehr hören. Die Menschen entscheiden sich für Modelle, die ihnen lieb sind. Hierzulande auch, in der Regel, nicht mehr unter Zwang und wer sich gerne in eine Rolle unterordnet, weil es für manche Menschen das Leben einfacher macht, sollte für legitim sein und nicht ständig als was verwerfliches dargestellt werden.
Das man auf die Unterschiede zwischen Mann und Frau gesetzlich eingeht ist sicher nichts verkehrtes. Es gibt auch zahlreiche andere "Ausnahmen" und ist bei manchen Sachen einfach de facto nicht änderbar, wie z.b. Schwangerschaftsurlaub und bei anderen fragwürdig wie z.b. den §183 StGB.
Das Problem ist, das mit solchen Formulierungen diese Unterschiedlichen Modelle, automatisch als Benachteiligung dargestellt werden sollen ohne das dafür eine Notwendigkeit gibt.
Hier wird es aber absurd, das Recht auf eine Wehrpflicht für Frauen aus Gründen der Gleichberechtigung zu fordern, zeigt eher den Gedanken das Krieg ein legitimes Mittel wäre. Was zumindest in meinem humanistischen Weltbild nicht so ist.