Kommentar

Kein Jacques Tati an "Stillen Feiertagen"

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An sogenannten "Stillen Feiertagen" wie Karfreitag oder Totensonntag gelten in vielen Bundesländern besondere Einschränkungen. Meist wird über Tanzverbote diskutiert. Weniger bekannt ist jedoch eine andere Kuriosität: Auch Filme dürfen an diesen Tagen nicht beliebig öffentlich gezeigt werden. Mehr als 700 Titel stehen auf einer Liste von Produktionen, die als "nicht feiertagstauglich" gelten – darunter Komödien, Actionfilme und sogar Klassiker der Satire.

Grundlage ist eine seit 1952 bestehende Praxis der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Filme erhalten keine Feiertagsfreigabe, wenn ihr "Charakter diesen stillen Feiertagen so sehr widerspricht, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist". Mit anderen Worten: Entscheidend ist also nicht nur der Jugendschutz, sondern die Frage, ob ein Film zur religiös definierten Stimmung eines Tages passt.

Historisch zeigt sich jedoch, wie sehr sich die Maßstäbe im Laufe der Zeit verschoben haben. In den 1950er Jahren galt noch mehr als die Hälfte aller geprüften Filme als nicht feiertagstauglich. Heute ist das Gegenteil der Fall: In den Jahren 2021 und 2022 erhielten jeweils nur ein beziehungsweise zwei Filme keine Feiertagsfreigabe: "The Sadness" sowie "Love, Sex and Pandemic" und "The Owners" – bei insgesamt 354 beziehungsweise 392 geprüften Produktionen. Im Jahr 2024 wurden von 530 geprüften Filmen drei abgelehnt: "Terrifier", "Terrifier 3" und "Sabel Is Still Young".

Auf die naheliegende hpd-Frage nach den Gründen der jeweiligen Verbote reagierte die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft bemerkenswert ausweichend: "Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir genauere Gründe für die Ablehnung der Feiertagsfreigabe generell nicht durchgeben können."

Die Pressestelle des Kulturstaatsministers (BKM) erklärte sich auf Nachfrage für nicht zuständig und verwies auf die Landesgesetzgeber. Leider reagierte die Pressestelle der Kultusministerkonferenz (KMK) nicht auf die Anfrage des hpd, ob man beabsichtige, die "Feiertagsfreigabe" zukünftig zu streichen und wenn nicht, weshalb man an dieser Regelung festhalten wolle.

Zwar handelt es sich bei den meisten abgelehnten Titeln um Horrorfilme oder besonders freizügige Produktionen – doch selbst das überzeugt nur bedingt. So ist "The Owners", ein Thriller über einen Raubüberfall, regulär bereits ab 16 Jahren freigegeben.

Gleichzeitig existiert weiterhin eine Liste mit über 700 Filmen, die an Stillen Feiertagen nicht öffentlich gezeigt werden dürfen – ein erstaunlich langlebiges Relikt vergangener Moralvorstellungen, die nicht auf den Prüfstand gestellt werden. Besonders fragwürdig bleibt dabei die Intransparenz des Verfahrens: Weder Öffentlichkeit noch Presse erfahren, nach welchen konkreten Maßstäben entschieden wird.

Überholte Moralvorstellungen

Die Konsequenzen wirken heute zunehmend absurd. Komödien wie die Reihe "Police Academy" dürfen vielerorts an Karfreitag nicht öffentlich gezeigt werden. Auch Klassiker wie "Das Leben des Brian" stehen auf der Liste der unerwünschten Filme. Was bleibt, ist eine Art staatlich abgesegnete Stimmungskontrolle: Lachen ist erlaubt – nur bitte nicht an bestimmten Tagen.

Besonders kurios wird es bei einzelnen Entscheidungen. Noch 2015 erhielt die französische Verkehrssatire "Trafic" von Jacques Tati keine Feiertagsfreigabe, weil der Film dem "ernsten Charakter" dieser Feiertage nicht entspricht. Gleichzeitig darf der dystopische Science-Fiction-Film "Planet der Affen" problemlos gezeigt werden. Dass eine leise Gesellschaftssatire als unangemessen gilt, während ein Film über eine von Affen beherrschte Welt akzeptabel ist, zeigt vor allem eines: Die Kriterien wirken nicht nur überholt, sondern schlicht beliebig.

Ein strukturelles Problem verschärft das Ganze: Wer einmal auf dieser Liste gelandet ist, kommt nur schwer wieder herunter. Selbst harmlose Unterhaltung bleibt dort oft jahrzehntelang stehen. So gilt etwa der Film "Schrecken der Kompanie" mit Harald Juhnke bis heute als ungeeignet für stille Feiertage. Auch zahlreiche Prügel- und Slapstickkomödien mit Bud Spencer und Terence Hill stehen weiterhin auf den Verbotslisten – Fragmente einer Moralbewertung aus längst vergangenen Jahrzehnten.

Und als wäre das nicht genug, ist das Verbot vollkommen inkonsequent: Dieselben Filme dürfen im Fernsehen und bei Streamingdiensten laufen – nur im Kino sollen sie an den "Stillen Feiertagen" unzumutbar sein…!

Zensur aus vergangenen Zeiten

Die Regelungen stammen aus einer Zeit, in der Filme ausschließlich im Kino gezeigt wurden und religiöse Normen den öffentlichen Raum stärker prägten.
Heute lebt Deutschland in einer pluralistischen Gesellschaft – und selbst die FSK hält die Einschränkungen inzwischen für "kaum noch nachvollziehbar".

Dass der Staat dennoch vorgibt, welche Filme Erwachsene an bestimmten Tagen sehen dürfen, passt kaum noch zu einem modernen Freiheitsverständnis. Niemand wird gezwungen, einen Stillen Feiertag "laut" zu begehen. Aber warum sollte der Staat allen anderen vorschreiben, wie sie ihn kulturell verbringen?

Gerade der Umgang mit "Das Leben des Brian" zeigt die Absurdität dieser Regeln besonders deutlich. Die berühmte Satire der britischen Komikergruppe "Monty Python" wurde jahrzehntelang von religiösen Kreisen bekämpft – und steht bis heute auf der Liste verbotener Filme an Karfreitag. Dabei könnte man argumentieren, dass gerade dieser Film hervorragend geeignet wäre, an einem solchen Tag gezeigt zu werden: als humorvolle Erinnerung daran, dass religiöse Dogmen auch kritisch hinterfragt werden können.

Zeit für ein klares Signal

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer könnte ein überfälliges Signal setzen und sich gegenüber der Kultusministerkonferenz für ein Ende der "Feiertagsfreigabe" einsetzen. Nach seinen umstrittenen kulturpolitischen Entscheidungen der letzten Wochen wäre so ein Statement immerhin ein Schritt hin zu mehr staatlicher Neutralität und kultureller Freiheit.

Staatlich verordnete Humorverbote oder Filmzensur haben mit Besinnung wenig zu tun. Sie sind vielmehr Ausdruck eines paternalistischen Kulturverständnisses, das längst nicht mehr zur Realität einer offenen Gesellschaft passt. Die konsequente Lösung wäre einfach: diese Sonderregeln abschaffen – und am nächsten Karfreitag vielleicht tatsächlich "Das Leben des Brian" zeigen. Nicht trotz des Feiertags, sondern gerade deshalb.

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