Die absolute Strafbarkeit von Suizidbegleitungen in Großbritannien ist der Erlaubnis in Deutschland entgegengesetzt. Dabei wird für die Ablehnung einer liberalen Handhabung allerdings stets dasselbe angeführt: Vermeintlicher Druck auf vulnerable Menschen. Nun soll diese abstrakte Lebensschutz-Gefährdung "anderen nicht zur Last fallen zu wollen" sich auch auf ein britannisches Reformgesetz beziehen, welches einzigartig strenge Restriktionen enthält. Dennoch ist es ein Drama, dass und wie es am 24. April in London gescheitert ist.
Die bestehende Rechtslage im Vereinigten Königreich unter der Monarchin Elisabeth II. (geb. 1926; Herrschaft seit 1952; gest. 2022) besagt bis heute, dass die Begleitung oder Unterstützung eines Suizids mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft wird. So lautet der "Suicide Act" für England und Wales von 1961 – wobei davor (überlebende) Suizidenten sogar noch selbst bestraft wurden – wie damals nirgendwo sonst mehr in Europa.
Der absolut überfällige Entwurf für ein neues Suizidhilfe-Gesetz ("Assisted dying Bill") ist von Kim Leadbeater (Labour-Abgeordnete) zusammen mit Charlie Falconer Ende 2024 ins Britische Parlament eingebracht worden. Er sieht vor:
Geistig kompetente, unheilbar schwerkranke Patienten dürfen ihr Leben mit ärztlicher Hilfe beenden, sofern eine Lebenserwartung von weniger als sechs Monaten vorliegt. Weitere Voraussetzungen zur legalen Suizidhilfe für Patienten im "Final- oder Endstadium" (d.h. unter Ausschluss von Menschen mit schweren Behinderungen) sind äußerst streng reglementiert: Erforderlich ist nicht nur die Zustimmung zweier Ärztinnen oder Ärzte ("Vieraugenprinzip"), sondern darüber hinaus eines Fachgremiums, bestehend aus einem Sozialarbeiter, einem Psychiater und einem Juristen. Zwischen den einzelnen Schritten muss teilweise eine gewisse Bedenkzeit vergehen.
Widerstand trotz höchster Hürden und Restriktionen
Damit wäre das britannische Gesetz unter anderen Staaten, die heute Sterbe- oder Suizidhilfe erlauben, eines der striktesten weltweit. Trotz unzumutbar erscheinender Hürden wie etwa der regelhaften psychiatrischen Einbeziehung bei Menschen, die dem Tode nahe sind, kam Kritik nicht zuletzt aus den Reihen der Kirche. Erzbischof Justin Welby, geistliches Oberhaupt der anglikanischen Church of England, warnte vor den Folgen: Es könnten sich vor allem alte Menschen zum Suizid gedrängt fühlen, weil sie Angehörigen nicht zur Last fallen wollten. (Ein sorgenvoll und human erscheinendes Mantra, welches auch in Deutschland von Kirche, Psychiatrie und Politik gern genutzt wird, um eine eigentlich intendierte Ablehnung von Verfassungsgrundsätzen zu kaschieren.)
Mitte 2025 wurde im vereinigten Königreich das Gesetz zur Aufhebung der Strafbarkeit jeglicher Suizidhilfe zunächst mit knapper Mehrheit von 314 zu 291 Stimmen im Unterhaus (bestehend aus gewählten Abgeordneten) verabschiedet. Danach hätte es noch im Oberhaus bestätigt werden müssen – wo rund 800 honorige "Peers" sitzen – teils immer noch auf Lebenszeit ernannt (früher in der Regel nur Adelige). Dort kann ein verabschiedetes Gesetz nicht in Gänze abgelehnt, sondern allenfalls mit Korrekturvorschlägen versehen werden. Das ist meist eine Formsache, jedoch nicht in diesem Fall. Der fristgerechte Termin zur Einigung über Änderungsanträge ist nun ergebnislos am 24. April verstrichen – unter höchst zweifelhaften Strategien aus dem Oberhaus.
Ergebnis ist, dass das Reformgesetz nicht in Kraft treten kann. Zwar beinhaltet es vor allem für deutsche Verhältnisse kaum vorstellbare Restriktionen. Nichtsdestotrotz hätte seine endgültige Verabschiedung eine sehr positive und entlastende Wirkung gehabt, angesichts der dramatischen Verbotssituation in Großbritannien. Das zeigt die aktuelle Geschichte der Wendy Duffy (56) auf erschütternde Weise.
Bedeutung des weiteren Verbots für die Menschen
Sie ist eine britische Mutter, auch Jahre nach dem tragischen Tod ihres Sohnes zu gebrochen, um weiterzuleben. Dieser war in ihrem Beisein an einem Tomatenstück erstickt, welches sie ihm auf ein Sandwich gelegt hatte. Im Interview mit der Zeitung Daily Mail erzählt sie, sie habe versucht, ihr Leben irgendwie wieder in den Griff zu bekommen, habe aber auch schon einen gescheiterten Suizidversuch hinter sich, woraufhin sie zur Rettung künstlich beatmet wurde.
Schließlich konnte sie aus ihren Ersparnissen 10.000 Pfund zahlen, um – wie viele andere britische Suizidwillige – nach Basel in die Schweiz zu reisen. Dort hat sie nunmehr in einer "Suizidklinik" ärztliche Assistenz zur Selbsttötung erhalten.
Ihre vier Schwestern und zwei Brüder hätten zwar von ihrer Entscheidung gewusst, seien jedoch nicht über die Rahmenbedingungen informiert gewesen – um sie vor polizeilichen Ermittlungen, wenn nicht gar einer Strafverfolgung wegen Suizidbeihilfe zu schützen. Denn dieses Risiko gehen in Großbritannien alle ein, nicht nur wenn sie einen suizidwilligen Angehörigen in die Schweiz begleiten, sondern auch, wenn sie in irgendeiner Weise sein konkretes Vorhaben unterstützen – und sei es nur als Mitwisser.
Den Termin für den assistierten Suizid in Basel hat Wendy Duffy aus symbolischen Gründen ausgewählt. Sie wollte mit ihrem öffentlich gemachten Fall ein Zeichen setzen. Das geht aus dem mit der Daily Mail geführten Gespräch am Tag vor ihrer "One Way"-Reise hervor. Sie starb ausgerechnet am 24. April, dem voraussehbaren Kippen einer (wenn auch nur geringfügigen) Entkriminalisierung.
Gegensätzliche Stimmen zur gescheiterten Reform
Die Hauptinitiatorin des Reformvorhabens Kim Leadbeater betonte, sie werde "weiterhin auf ein sichereres und humaneres Gesetz drängen, bis das Parlament eine endgültige Entscheidung getroffen hat". Auch ihr Mitstreiter Charles Falconer gab sich zuversichtlich: Falls nötig, könnten Regelungen angewendet werden, um den Widerstand des Oberhauses zu brechen. Diese Befugnis der gewählten Abgeordneten sei zuletzt vor 22 Jahren zum Tragen gekommen – zur Abschaffung der Fuchsjagd. Auch gäbe es in einem Brief von wohlwollenden 190 Peers durchaus Zuspruch für die Liberalisierung. Diese Unterstützer aus dem Oberhaus versprechen zusammen mit Leadbeater und Falconer, das Gesetz unverändert zum zweiten Mal in der nächsten Parlamentssitzung zur Abstimmung zu stellen. Das berichtete am 24. April der (der nicht frei zugängliche) Newsletter von Politico London Playbook.
In der britischen Zeitung The Herald ist dazu zu lesen: Als entschiedene Gegnerin aus dem Oberhaus entgegnete Baroness Luciana Berger, es sei "ein absurdes Vorhaben", wenn Aktivisten versuchten, denselben Gesetzentwurf zurückzubringen, da dies einen "sehr gefährlichen Präzedenzfall" schaffen würde. Aber auch Gegner im Unterhaus gaben zu bedenken, das schlecht durchdachte Gesetz sei "unsicher und unpraktikabel". Es wurden vor allem große Befürchtungen hinsichtlich möglichem Zwang und gesellschaftlichem Druck für Bedürftige sowie fehlenden Schutzmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen geäußert.
Obstruktive Strategien der Verzögerung bis zum Kippen
Gordon Macdonald ist Kopf der Bewegung Care Not Killing ("Fürsorge statt Töten"), die sich für eine dringend zu verbessernde Palliativ-Versorgung und Behindertenbetreuung einsetzt. Bei Catholic News sagte er, dann "würde assistierter Suizid oder Euthanasie nicht mehr nötig sein, um das Leid von Menschen zu lindern". Macdonald zeigte sich hocherfreut, dass so viele seiner Eingaben zu Änderungsanträgen beigetragen haben: "Das House of Lords hat bemerkenswerte Arbeit geleistet, um die fatalen Mängel dieses gefährlichen und schlecht durchdachten Gesetzes hervorzuheben."
Demgegenüber ist im Guardian von "einer undemokratischen Blockade des Oberhauses" und "purer Obstruktions-Politik" zu lesen. Den Hintergrund beleuchtet The Herald: Mehr als 1.000 Änderungsanträge – eine Rekordzahl – wären im Oberhaus zu dem Gesetzentwurf – in der Regel von Hinterbänklern – vorgebracht worden. Dies währte so lange, bis die Frist am 24. April abgelaufen war, um den Gesetzgebungsprozess abzuschließen. Die wohlwollenden Mitglieder des Oberhauses argumentieren, diese Peers hätten ihre "verfassungsmäßige Pflicht" zur Überarbeitung von Gesetzen nicht erfüllt, wenn sie als "kleine Minderheit" Änderungen nicht eingebracht hätten – mehr als 80 Prozent davon stammten übrigens von immer denselben sieben Kollegen.






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