Künstler wegen Störung der Religionsausübung verurteilt
Der Künstler Alexander Karle musste sich im vergangenen Jahr vor einem Gericht verantworten, weil er Liegestütze auf einem Altar gemacht hat. Nachdem das saarländische Oberlandesgericht den Tatbestand der Störung der Religionsausübung erfüllt sieht, muss sich nun das zuständige Landgericht in Saarbrücken erneut mit dem Fall beschäftigen.