Blasphemische Liegestütze?

Künstler wegen Störung der Religionsausübung verurteilt

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Der Saarbrücker Künstler Alexander Karle macht Liegestütze auf dem Kirchenaltar

Der Künstler Alexander Karle musste sich im vergangenen Jahr vor einem Gericht verantworten, weil er Liegestütze auf einem Altar gemacht hat. Nachdem das saarländische Oberlandesgericht den Tatbestand der Störung der Religionsausübung erfüllt sieht, muss sich nun das zuständige Landgericht in Saarbrücken erneut mit dem Fall beschäftigen. 

Der skurrile Prozess dreht sich um den 39-jährigen Alexander Karle, der 26 Liegestütze auf einem Altar in der katholischen Kirche St. Johann in Saarbrücken gemacht hatte, um das Verhältnis zwischen Religion und Leistungsdruck zu thematisieren. Die Kunstperformance filmte er und zeigte das Video mit dem Titel "Pressure to Perform" anschließend in einem Schaufenster in der Saarbrücker Innenstadt.

Einige Mitglieder der katholischen Kirchengemeinde fühlten sich davon provoziert und verunglimpft. Nachdem zunächst die Polizei eingeschaltet wurde, ermittelte die Staatsanwaltschaft schließlich wegen Störung der Religionsausübung und Hausfriedensbruch. Die Kunstaktion bewertete sie als "grob ungehörige, eine rohe Gesinnung aufweisende Haltung". Gegen eine geforderte Geldstrafe von 1.500 Euro legte Karle jedoch Widerspruch ein. Das Saarbrücker Amtsgericht verurteilte ihn jedoch zu einer Geldstrafe von 700 Euro. "An diesem Tag ist eine Grenze überschritten worden", begründete die Richterin das Urteil. Dem Angeklagten fehle es im Umgang mit anderen "das Gespür für das, was angemessen ist." 

Alexander Karle ging daraufhin gegen das Urteil in Berufung, da er nicht davon ausgegangen sei, mit seiner Kunstaktion religiöse Gefühle zu verletzen. Das Landgericht Saarbrücken reduzierte schließlich die Geldstrafe, da keine Störung der Religionsausübung stattgefunden habe und nur Hausfriedensbruch vorlag.

Dieser Auffassung widersprach nun das saarländische Oberlandesgericht. Denn das Besteigen des Altars und die darauf ausgeführten Liegestütze seien als "beschimpfender Unfug" zu werten, womit der Tatbestand der Störung der Religionsausübung erfüllt gewesen sei. Der Künstler habe mit seiner Aktion "in besonders roher und drastischer Weise die Missachtung der religiösen Bedeutung des Altars zum Ausdruck gebracht", was nicht durch die Kunstfreiheit zu rechtfertigen sei. 

Falls Alexander Karle das Urteil nicht in nächster Instanz vor dem Verfassungsgericht prüfen lässt, wird sich das Landgericht erneut mit dem Fall beschäftigen müssen, um eine Strafe festzusetzen. Dabei ist es an die rechtliche Einschätzung durch das Oberlandesgericht gebunden.