Kunstaktion "11. Gebot" beim Katholikentag

Polizeipräsidium Münster behindert Protest gegen Katholikentagsfinanzierung

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Das "11. Gebot" in Münster (09.05.2018)
Das "11. Gebot" in Münster 2018

Die Kunstaktion "11. Gebot: Du sollst Deinen Kirchentag selbst bezahlen!" soll vom Katholikentag ferngehalten werden. Gegen die Entscheidung der Polizei wurde ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Münster beantragt.

Die Kunstaktion "11. Gebot: Du sollst Deinen Kirchentag selbst bezahlen!" kritisiert seit 2014 die verfassungswidrige Subventionierung von Kirchen- und Katholikentagen. David Farago, Initiator der Aktion: "Statistisch sind nur weniger als 3 Prozent der Besucher keine Christen. Trotzdem bezahlen Bund, NRW und Münster ein Drittel der Kosten. Dies kann Anders- und Nichtgläubigen nicht länger zugemutet werden! Solche nahezu rein kircheninternen Veranstaltungen darf der Staat nicht fördern, denn er ist zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet."

Mit ihrer 3 Meter hohen Moses-Figur nebst dritter Steintafel, auf der das "11. Gebot" verkündet wird, haben die Aktivisten bereits 2014 und 2017 in Münster demonstriert. Der Protest bewirkte, dass die mit über 800 Millionen Euro hoch verschuldete Stadt Münster den ursprünglich beantragten Barzuschuss über 1,5 Mio. Euro ablehnte und nur Sachleistungen bewilligte – ein einmaliger Vorgang in den letzten Jahrzehnten.

Von Mittwoch bis Samstag wollen die Aktivisten nun auch die Besucher darüber aufklären, dass sich die reiche Kirche üppige Zuschüsse aus allgemeinen Steuergeldern für ihr Sommerfest spendieren lässt. Doch das Polizeipräsidium Münster untersagt der Kunstaktion den Zutritt zum Schloss- und Domplatz.

David Farago, Initiator der Aktion: "Es ist einfach unverschämt: Während die Stadtverwaltung dem Katholikentag jeden Wunsch erfüllt, versucht man uns von den zentralen Veranstaltungsplätzen fernzuhalten. Obwohl wir unsere Aktion bereits vor über einem Jahr (!) angemeldet haben, hat uns das Polizeipräsidium Münster hingehalten. Stattdessen will man uns hinter die Absperrungen der Fußgängerzone verbannen, wo wenig Publikumsverkehr zu erwarten ist. Das kommt faktisch einem Verbot unserer Demonstration gleich."

Maximilian Steinhaus, Pressesprecher der Aktionsgruppe "11. Gebot", ergänzt: "Schon beim letzten Katholikentag in Leipzig spielte sich die Kirche als 'Hausherr' auf. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschied jedoch, dass auch unser Recht auf Versammlungsfreiheit geschützt werden muss und wir in das Sicherheitskonzept integriert werden müssen. Genau das hat das Polizeipräsidium Münster aber schlicht ignoriert. Wir beantragen daher am Mittwoch Vormittag Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Münster."

Die Kunstaktion wird getragen von der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und in Münster vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) unterstützt. Weitere Informationen zur Kunstaktion sowie zur Finanzierung der Kirchentage in Deutschland finden Sie auf der Aktionswebsite: 11tes-gebot.de