Verbot durch die Bundespolizei war rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner gestern bekannt gegebenen Entscheidung vom 28.02.2019 die erstinstanzliche Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts inhaltlich bestätigt: Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei, die das Mitführen von "gefährlichen Werkzeugen" verboten hatte, war rechtswidrig.