Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert, dass die Kirchen nach den Plänen von CDU/CSU und SPD vom Lobbyregistergesetz ausgenommen werden sollen.
Am 8. September hat die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag vorgelegt. Von der Transparenzpflicht wird jedoch das Lobbying von Kirchen und Islamverbänden grundsätzlich ausgenommen. Hierzu eine rechtspolitische Bewertung von Rolf Schwanitz, Staatsminister im Kanzleramt a. D. und Beirat im Institut für Weltanschauungsrecht (ifw).
In diesem Herbst soll dem französischen Ministerrat eine Gesetzesvorlage gegen religiösen Separatismus zur Abstimmung vorgelegt werden. Das Gesetz soll den laizistischen Staat, wie auch die Gleichberechtigung von Männern und Frauen stärken. Konkret soll es mehr Handhabe geben, um religiöse Einrichtungen und Webseiten zu schließen, aber auch frauenverachtende Jungfräulichkeitszertifikate verbieten.
Der deutsche Bundestag diskutiert derzeit über ein Lobby-Gesetz. Manche NGOs kritisieren die Gesetzentwürfe. Allerdings nicht, dass den Kirchen durch die Hintertür auch hier wieder Sonderrechte eingeräumt werden sollen.
Heute hat die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) in Berlin einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizidhilfe vorgestellt. Er umfasst die Aufnahme je eines neuen Paragrafen in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Bei Letzterem soll es außerdem diverse Ergänzungen beziehungsweise Modifizierungen bestehender Vorschriften geben.
Heute wird im Deutschen Bundestag über Anpassungen des sogenannten Freizügigkeitsgesetzes/EU verhandelt, des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern. Anlässlich der geplanten Anpassungen fordert die Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES, dass die Lücke, die das Gesetz für Betroffene von Frühehen birgt, geschlossen wird.
Seit dem 1. September können homosexuelle Paare in Nordirland eine kirchliche Trauung beantragen. Diese Gesetzesänderung ist Teil eines umfassenden legislativen Projekts, das Anfang des Jahres bereits die gleichgeschlechtliche standesamtliche Eheschließung ermöglichte. Damit wird die Rechtslage in Nordirland an die im Rest des Vereinigten Königreichs angeglichen: In England, Schottland und Wales können gleichgeschlechtliche Paare bereits seit 2014 heiraten.
In Australiens Hauptstadt sollen ab Anfang nächsten Jahres so genannte Konversionstherapien, die die geschlechtliche Identität oder sexuelle Orientierung hin zu einer vermeintlichen Norm verändern sollen, für Schutzbedürftige verboten sein. Zuwiderhandlungen sollen mit Geld- und Haftstrafen geahndet werden. Während christliche Organisationen bereits wohlmeinende Eltern im Gefängnis sehen, geht das Gesetz anderen nicht weit genug.
Die Säkularen Sozis haben in einer gestern verbreiteten Pressemitteilung verurteilt, dass Gesundheitsminister Spahn zu den Beratungen für eine Neufassung des Sterbehilfe-Gesetzes nur Gegner des selbstbestimmten Sterbens eingeladen hat.
Im Februar hatte das Bundesverfassungsgericht das Suizidhilfeverbot im Paragraph 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Unter der Initiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird nun an einem veränderten Paragraph 217 als Tötungsdelikt gearbeitet. Entgegen dem Karlsruher Urteilsspruch sollen die Möglichkeiten zur Suizidhilfe erneut stark eingeschränkt werden.