Australien

Canberra: Verbot von Konversionstherapien an Schutzbedürftigen

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In Australiens Hauptstadt sollen ab Anfang nächsten Jahres sogenannte Konversionstherapien, die die geschlechtliche Identität oder sexuelle Orientierung hin zu einer vermeintlichen Norm verändern sollen, für Schutzbedürftige verboten sein. Zuwiderhandlungen sollen mit Geld- und Haftstrafen geahndet werden. Während christliche Organisationen bereits wohlmeinende Eltern im Gefängnis sehen, geht das Gesetz anderen nicht weit genug.

Mit der "Sexuality and Gender Identity Conversion Practices Bill" ("Gesetz zu Konversionspraktiken in Bezug auf sexuelle und geschlechtliche Identität") hat Canberras Legislative, die Australian Capital Territory Legislative Assembly, kurz ACT, ein Gesetz auf den Weg gebracht, welches ab nächstem Jahr "Therapien" unter Strafe stellt, welche die vorhandene geschlechtliche Identität oder sexuelle Orientierung schutzwürdiger Personen verändern soll. Diese Be- oder vielmehr Misshandlungen werden immer wieder von kirchlichen Gruppen angeboten, um in ihren Augen sündige Homosexualität oder Transsexualität zu "heilen".

Wer sich nicht an das Gesetz hält, kann mit bis zu zwölf Monaten Haft oder einer Geldstrafe von bis zu 24.000 australischen Dollar (knapp 15.000 Euro) belegt werden. Ausgenommen von dem Verbot sind Behandlungen von Personen aus dem Gesundheitswesen, die Kinder und Jugendliche in ihrem Prozess einer Geschlechtsangleichung begleiten.

Obwohl sich der Generalstaatsanwalt und frühere Priester Gordon Ramsay vor der ATC deutlich für ein Verbot aussprach und von Begegnungen mit Menschen berichtete, die durch solche Konversionstherapien zutiefst verletzt worden waren, sprachen sich einige Organisationen, unter ihnen auch Verbände christlicher und muslimischer Schulen, gegen das Gesetz aus.

Ihrer Ansicht nach sei die Definition der Konversionspraktiken zu vage, so dass zu befürchten sei, dass wohlmeinende Eltern oder Schulpersonal verklagt werden könnten. Ebenfalls sehen sie die Gefahr, ihre religiösen Überzeugungen in Bezug auf Geschlecht und Sexualität nicht mehr lehren zu können. Aktivist*innen wiederum geht das Gesetz, wenn auch als erster Schritt anerkannt, nicht weit genug.

Immerhin umfasst es nur ein Verbot grausamer Behandlungen an als schutzwürdig eingestuften Personen wie Kindern oder in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkten Personen. Ein Werbeverbot für diese Behandlungen ist nicht vorgesehen. Dass religiöse Gemeinschaften, Familien oder andere Gruppen starken Druck auch auf nicht als schutzwürdig eingestufte Personen ausüben können, sich einer vermeintlichen Norm anzupassen, ignoriert das Gesetz. In Kraft treten soll es in etwa sechs Monaten und dann zwei Jahre später überprüft werden.

Das deutsche Gegenstück zu Canberras Gesetz weist ähnliche Lücken in Bezug auf den vor Konversionstherapien geschützten Personenkreis auf: Während ein Verbot zumindest für die Bewerbung kommerzieller Angebote vorgesehen ist, umfasst es kein generelles Verbot für alle Altersgruppen.

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