Der neue § 217: Unverhältnismäßig – Schlecht begründet – Unnötig!
BERLIN. (hpd) Die acht im "Bündnis für Selbstbestimmung bis zum Lebensende" vertretenen humanistischen Organisationen Deutschlands sind besorgt über die Folgen des im Dezember 2015 in Kraft getretenen Strafgesetzes zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Sie lehnen dieses Gesetz nach wie vor als schlecht begründet und unverhältnismäßig strikt ab.