….denn sie wissen – nicht? – was sie tun
MARBURG. (hpd) Warum Suizidhilfe, einmalig gewährt, erlaubt bleiben, aber im Wiederholungsfall (wenn also "geschäftsmäßig" gewährt) künftig bestraft werden soll, wird mit Argumenten "aus dem Bauch" begründet, denen mit purer Vernunft letztlich nicht beizukommen ist. Daher ist es wichtig, auf einer anderen Ebene dagegen zu argumentieren, nämlich einer rein juristischen.