Nach den gemeinsamen Angriffen von Israel und den USA auf den Iran ist eine heftige Debatte über die völkerrechtliche Bewertung der Militäraktion entbrannt. Bundeskanzler Friedrich Merz sprach von einem "Dilemma". Während viele Völkerrechtler die Angriffe als klar rechtswidrig bewerten, verweisen einzelne Stimmen auf mögliche Rechtfertigungen durch präventive Selbstverteidigung angesichts einer existenziellen Bedrohung. Hinter der aktuellen Kontroverse steht jedoch ein grundsätzlicher Konflikt des modernen Völkerrechts: das Spannungsfeld zwischen dem Schutz des Friedens und dem Schutz der Menschenrechte.
Israel und die USA haben zusammen den Iran angegriffen und den Führer des Iran, Ali Khamenei, getötet. Vor Pressevertretern sprach Friedrich Merz in der Folge von einem "Dilemma" bei der völkerrechtlichen Frage, ob es sich bei diesen Angriffen um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handele, und wurde dafür viel gescholten.
Sevim Dagdelen vom BSW ließ verlauten, dass "Deutschland zum Mittäter eines völkerrechtswidrigen Krieges" werde und Rolf Mützenich (SPD) sprach von einer "wackligen Position" der Regierung in Bezug auf das Völkerrecht. Die meisten Völkerrechtler stimmen dieser Position zu. So gab Christoph Safferling in der "Tagesschau" zu Protokoll, dass die Angriffe "zunächst einmal völkerrechtswidrig" seien. Zwar gab es vereinzelte Stimmen, wie die des Völkerrechtlers Matthias Herdegen, die darauf hinwiesen, dass eine atomare Bedrohung so existenziell sei, dass man von einem Staat, um dessen Existenz es geht, nicht verlangen könne, dass er "so lange wartet, bis die Raketen startklar gemacht werden" bevor er zu einem Präventivschlag ansetze. Diese Hürde sei schlicht zu hoch. Das Völkerrecht kennt jedoch eigentlich keine Präventivschläge und auch präemptive Selbstverteidigung ist nur in sehr engen Grenzen zulässig.
Erinnern wir uns an Artikel 2 Nummer 3 der UN-Charta: "Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden." Zu den schützenswerten Zielen wird hier ausdrücklich neben dem Weltfrieden auch "die Gerechtigkeit" genannt. Zu dieser Gerechtigkeit werden aber bestimmt auch die allgemeinen Menschenrechte, wie sie 1948 vor den Vereinten Nationen erklärt wurden, gehören. In der Präambel der UN-Charta heißt es schließlich ausdrücklich: "Wir, die Völker der Vereinten Nationen – fest entschlossen, unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein, erneut zu bekräftigen".
Der Ethiker und Sozialphilosoph Arnd Pollmann, der zu genau dieser Problematik geforscht hat, hat erkannt, dass das moderne Völkerrecht, das sich sowohl dem Schutz der Menschenrechte, als auch dem Schutz des Friedens verschrieben hat, hier in ein Spannungsfeld gerät, da diese beiden Ziele auch in Konflikt geraten können. Paradigmatisch wäre hier der Fall Ruanda, bei dem ein internationales Eingreifen auch gegen den Willen eines souveränen Staates vermutlich einen Völkermord hätte verhindern können und auch das Eingreifen Vietnams gegen die Barbarei der Roten Khmer gilt als völkerrechtswidriger Angriffskrieg, obwohl damit ein (Auto-)Genozid beendet wurde. Pollmann glaubt, dass es sich bei diesem Spannungsfeld nicht um ein Dilemma im strikten Sinne handele, weil es sich durch einen "menschenrechtlichen Pazifismus" auflösen lasse, den er jedoch nicht als "fortwährende Kriegsbereitschaft" missverstanden wissen will.
Dem hpd sagte Pollmann:
"Der Frieden ist kein Selbstzweck, er soll ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Insofern scheint er dessen Bedingung zu sein. Aber es wird keinen menschenwürdigen Frieden geben, solange einzelne Staaten die Menschenrechte mit Füßen treten. Und im äußersten Katastrophenfall kann die Weltgemeinschaft sogar dazu aufgerufen sein, auch militärisch in Konflikte einzugreifen, um massive Menschenrechtsverletzungen zu stoppen und um damit einen menschenwürdig qualifizierten Frieden vorzubereiten."
Michael Schmidt-Salomon hatte im hpd ähnlich argumentiert.
Die Frage nach "Krieg im Namen der Menschenrechte?" mag Pollmann damit aufgelöst bekommen, das Spannungsfeld zwischen unterschiedlichen Zielen des modernen Völkerrechts bleibt hingegen bestehen. Menschenrechte oder Friedensschutz: Das Dilemma des Friedrich Merz ist zu einem gewissen Grad auch das Dilemma des Völkerrechts.







4 Kommentare
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Kommentare
Nikolaus Richter am Permanenter Link
Dass ausgerechnet - Zitat des der früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle - "autoritäre Willkürregime" die Menschenrechte verteidigen sollen, erscheint absurd.
Das müßten Sebastian Schnelle, Michael Schmidt-Salomon, und der hpd dann doch noch einmal - ganz anders - erklären.
Die Quelle für "autoritäre Willkürregime":
"An den USA könne man sehen, wie sich das Land unter Donald Trump in Richtung eines autoritären Willkürregimes bewege. Auch in Israel sei eine Regierung an der Macht, die den politischen Gegner als Feind betrachte und einen klaren politischen Kurs Richtung Totalitarismus eingeschlagen haben.“
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/vosskuhle-demokratie-100.html
Tim Mangold am Permanenter Link
Ja, das habe ich mir auch schon gedacht, das Völkerrecht als Ideal, das in sich aber gefährliche Szenarien zulassen würde, die kaum eingedämmt werden können. Das Völkerrecht könnte man mMn.
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Es gibt viele Dilemmata, die nur mit Fingerspitzengefühl aufzulösen sind. Eines ist z. B. die Nothilfe. Selbstverteidigung (also was z. B.
Doch Nothilfe ist, wenn ich als nicht unmittelbar betroffene, aber potente Person, in einen Konflikt eingreife, um jemanden vor Schaden zu bewahren, wenn er angegriffen wird. Das kann im äußersten Fall mit dem Mittel der Körperverletzung geschehen, zu der (im ärztlichen Umfeld) der zu Verletzende einwilligen muss, um die Handlung straffrei zu stellen.
Aber ein Angreifer wird diese Einwilligung nicht erteilen, wenn er im "Angriffsmodus" ist, um einer dritten Person zu schaden. Und doch ist Nothilfe sogar geboten, alles andere wäre unterlassene Hilfeleistung. Der juristische Konflikt "Körperverletzung vs. Nothilfe" kann also aufgelöst werden.
Warum nicht auch im Völkerrecht? Wenn Diktaturen ihre Bevölkerung unterdrücken und MENSCHENRECHTE mit Füßen treten, sie niederknüppeln oder -schießen, dann kann der zivile Ungehorsam oder Widerstand aus der betroffenen Bevölkerung an unüberwindliche Grenzen stoßen. Selbst, wenn manche Bürger sich mit dem Regime arrangieren oder es sogar tolerieren, muss es objektive Kriterien geben, nach denen ein Staat seinen Bürgern zu leben gestatten muss.
Die Messlatte hierfür wäre für mich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Menschen weitreichende Freiheitsrechte zugesteht. Ein Staat, wie der Iran, verweigert aus religiösen Gründen diese Freiheitsrechte. Mehr noch: Er verfolgt eine Staatsdoktrin, nämlich einen souveränen Staat (Israel) auslöschen zu wollen und erklärt eindeutig "Tod den USA!" Darüber hinaus bleibt es nicht bei dieser Propaganda, sondern es wird an Mitteln gearbeitet, diese Ziel auch praktisch zu erreichen (z. B. Entwicklung einer Atombombe und die notwendigen Trägerraketen).
Allein die tagtägliche Bedrohung der eigenen Bevölkerung (inklusiver massenhafter Tötung von Demonstranten (!)) wäre ein Grund für Nothilfe, wenn man Menschenrechte ernstnimmt. Die wachsende Bedrohung mit einem erklärten (!) Ziel einem souveränen Staat gegenüber, rechtfertigt auch m.M.n. präventive Maßnahmen, diese völkerrechtswidrigen Verbrechen zu verhindern.
Wir sollten weder wegschauen, wenn jemand auf offener Straße angegriffen wird, noch wenn ein Staat mit dem Tode bedroht wird. Menschen, Regime oder sonstige Institutionen, die anderen Gewalt antun wollen (warum auch immer), müssen legal gestoppt werden können. Alles andere wäre eine indirekte Unterstützung des falschen Grundsatzes: Die Macht des Stärkeren!
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Es sind fast immer die Länder mit einer rigiden Religion welche als Kriegstreiber fungieren.
Sollte uns das nicht zum Nachdenken anregen, ob da nicht ein Hintergrund besteht, wenn
nach, bösen Ungläubigen den Krieg zu erklären.
Meiner Meinung nach steht dahinter nur Machtgehabe über die Menschen, welche sich Freiheit wünschen und keinerlei Aberglauben für richtig oder wichtig halten.