Menschenrechte oder Friedensschutz: Das Dilemma des Friedrich Merz

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Israelische Kampfjets während der Operation "Roaring Lion", im Zuge derer der iranische oberste Führer am 28. Februar 2026 getötet wurde.
Israelische Kampfjets

Nach den gemeinsamen Angriffen von Israel und den USA auf den Iran ist eine heftige Debatte über die völkerrechtliche Bewertung der Militäraktion entbrannt. Bundeskanzler Friedrich Merz sprach von einem "Dilemma". Während viele Völkerrechtler die Angriffe als klar rechtswidrig bewerten, verweisen einzelne Stimmen auf mögliche Rechtfertigungen durch präventive Selbstverteidigung angesichts einer existenziellen Bedrohung. Hinter der aktuellen Kontroverse steht jedoch ein grundsätzlicher Konflikt des modernen Völkerrechts: das Spannungsfeld zwischen dem Schutz des Friedens und dem Schutz der Menschenrechte.

Israel und die USA haben zusammen den Iran angegriffen und den Führer des Iran, Ali Khamenei, getötet. Vor Pressevertretern sprach Friedrich Merz in der Folge von einem "Dilemma" bei der völkerrechtlichen Frage, ob es sich bei diesen Angriffen um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handele, und wurde dafür viel gescholten.

Sevim Dagdelen vom BSW ließ verlauten, dass "Deutschland zum Mittäter eines völkerrechtswidrigen Krieges" werde und Rolf Mützenich (SPD) sprach von einer "wackligen Position" der Regierung in Bezug auf das Völkerrecht. Die meisten Völkerrechtler stimmen dieser Position zu. So gab Christoph Safferling in der "Tagesschau" zu Protokoll, dass die Angriffe "zunächst einmal völkerrechtswidrig" seien. Zwar gab es vereinzelte Stimmen, wie die des Völkerrechtlers Matthias Herdegen, die darauf hinwiesen, dass eine atomare Bedrohung so existenziell sei, dass man von einem Staat, um dessen Existenz es geht, nicht verlangen könne, dass er "so lange wartet, bis die Raketen startklar gemacht werden" bevor er zu einem Präventivschlag ansetze. Diese Hürde sei schlicht zu hoch. Das Völkerrecht kennt jedoch eigentlich keine Präventivschläge und auch präemptive Selbstverteidigung ist nur in sehr engen Grenzen zulässig.

Erinnern wir uns an Artikel 2 Nummer 3 der UN-Charta: "Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden." Zu den schützenswerten Zielen wird hier ausdrücklich neben dem Weltfrieden auch "die Gerechtigkeit" genannt. Zu dieser Gerechtigkeit werden aber bestimmt auch die allgemeinen Menschenrechte, wie sie 1948 vor den Vereinten Nationen erklärt wurden, gehören. In der Präambel der UN-Charta heißt es schließlich ausdrücklich: "Wir, die Völker der Vereinten Nationen – fest entschlossen, unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein, erneut zu bekräftigen".

Der Ethiker und Sozialphilosoph Arnd Pollmann, der zu genau dieser Problematik geforscht hat, hat erkannt, dass das moderne Völkerrecht, das sich sowohl dem Schutz der Menschenrechte, als auch dem Schutz des Friedens verschrieben hat, hier in ein Spannungsfeld gerät, da diese beiden Ziele auch in Konflikt geraten können. Paradigmatisch wäre hier der Fall Ruanda, bei dem ein internationales Eingreifen auch gegen den Willen eines souveränen Staates vermutlich einen Völkermord hätte verhindern können und auch das Eingreifen Vietnams gegen die Barbarei der Roten Khmer gilt als völkerrechtswidriger Angriffskrieg, obwohl damit ein (Auto-)Genozid beendet wurde. Pollmann glaubt, dass es sich bei diesem Spannungsfeld nicht um ein Dilemma im strikten Sinne handele, weil es sich durch einen "menschenrechtlichen Pazifismus" auflösen lasse, den er jedoch nicht als "fortwährende Kriegsbereitschaft" missverstanden wissen will.

Dem hpd sagte Pollmann:

"Der Frieden ist kein Selbstzweck, er soll ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Insofern scheint er dessen Bedingung zu sein. Aber es wird keinen menschenwürdigen Frieden geben, solange einzelne Staaten die Menschenrechte mit Füßen treten. Und im äußersten Katastrophenfall kann die Weltgemeinschaft sogar dazu aufgerufen sein, auch militärisch in Konflikte einzugreifen, um massive Menschenrechtsverletzungen zu stoppen und um damit einen menschenwürdig qualifizierten Frieden vorzubereiten."

Michael Schmidt-Salomon hatte im hpd ähnlich argumentiert.

Die Frage nach "Krieg im Namen der Menschenrechte?" mag Pollmann damit aufgelöst bekommen, das Spannungsfeld zwischen unterschiedlichen Zielen des modernen Völkerrechts bleibt hingegen bestehen. Menschenrechte oder Friedensschutz: Das Dilemma des Friedrich Merz ist zu einem gewissen Grad auch das Dilemma des Völkerrechts.

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