Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) ist eine grausame Praxis in vielen Ländern. Und doch ist eine entsprechende Gefährdung nicht ohne Weiteres ein Grund für Asyl in Deutschland.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) kritisiert die Forderung von CDU-Chef Friedrich Merz nach einem generellen Aufnahmestopp für Flüchtlinge aus Afghanistan und Syrien nach dem Messerangriff in Solingen als "unmenschlich und populistisch".
Steht das Kirchenasyl vor dem Aus? Das fragt eine Organisation, die sich für eben dieses Kirchenasyl vehement einsetzt: "Asyl in der Kirche" macht sich Sorgen anlässlich "vermehrter Räumungen, Räumungsversuche oder Räumungsandrohungen seit letztem Sommer in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen." Welches sind die Regeln rund um das Kirchenasyl, das sich im Spannungsfeld zwischen Humanität und Rechtsstaatlichkeit bewegt? Das die einen als wichtigen Akt der Nächstenliebe und als ethische Verpflichtung sehen, die anderen aber als Untergraben des Rechtsstaats und des Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz.
Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass Bundesinnenministerin Faeser die Mittel für Aufnahme- und Resettlementprogramme wie das Bundesaufnahmeprogramm im kommenden Jahr um fast 90 Prozent kürzen will. Damit werden die Menschen aus Afghanistan, die sich gemeinsam mit Deutschland und den westlichen Verbündeten für die Demokratie in Afghanistan eingesetzt hatten, verraten und allein gelassen. Die Bundesregierung hatte versprochen, monatlich bis zu 1.000 gefährdete Afghaninnen und Afghanen aufzunehmen.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) verurteilt die Messerattacke von Mannheim auf das Schärfste. Diese und andere abscheuliche Taten radikaler Islamisten dürfen jedoch nicht dazu benutzt werden, Muslime pauschal unter Generalverdacht zu stellen.
Sind Frauen in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts physischer oder psychischer Gewalt ausgesetzt, so ist dies ein von EU-Ländern anzuerkennender Grund für die Gewährung internationalen Schutzes. Dies urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am vergangenen Dienstag.
Der Berliner Migrationsforscher Ruud Koopmans wirft in "Die Asyl-Lotterie. Eine Bilanz der Flüchtlingspolitik von 2015 bis zum Ukraine-Krieg" einen differenzierten und kritischen Blick auf die benannte politische wie soziale Problematik. Dabei gelingt es ihm in anschaulicher Darstellung und verständlicher Schreibe, viele kursierende Einseitigkeiten und Klischees der unterschiedlichsten Seiten im aufklärerischen Sinne zu hinterfragen.
Was wurde in der EU gelacht, als Donald Trump 2016 mit dem Versprechen antrat, eine Mauer zu Mexiko zu bauen. Doch schon bald blieben manchen die Lacher im Halse stecken, als die europäische Grenzschutzagentur Frontex mit dem Vorwurf illegaler Pushbacks konfrontiert war und die ersten stacheldrahtbewehrten Zäune an den Außengrenzen Bulgariens und Griechenlands auftauchten. Nun hat Polen angekündigt, eine 5,5 Meter hohe Mauer zu Belarus bauen zu wollen – um Geflüchtete vom Grenzübertritt abzuhalten. Ein Kommentar von Adrian Beck.
Der atheistische Ex-Muslim Naveed Akram soll in die islamische Republik Pakistan abgeschoben werden, obwohl dort der Abfall vom Islam unter Strafe steht. Atheismus oder sogenannte Beleidigung des Propheten kann dort tödlich enden.
Mitte August sprach der hpd mit dem bekannten tunesischen Aktivisten Nacer Amari. Zahlreiche namhafte atheistische Nichtregierungsorganisationen unterstützten ihn bei seinem Asylantrag in Dänemark mit offenen Briefen und Spendenaufrufen. Eine Hintergrundrecherche warf jedoch ernste Zweifel an der Authentizität von Amaris Geschichte und seiner Integrität auf. Eine Indizienchronologie.
Fünf Jahre ist es nun her, seit Angela Merkel mit dem Satz "Wir schaffen das" ein Signal in der deutschen Migrationspolitik setzte. Hunderttausende Flüchtlinge suchten damals Asyl in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Die Entwicklung seither ist auch ein Thema für die Forschung. In der Max-Planck-Gesellschaft hat sich eine interdisziplinäre Wissenschaftsinitiative mit den Herausforderungen von Migration, mit Integration und Exklusion befasst. In diesem Rahmen analysierten zwei Studien die Situation von Menschen in den EU-Hotspots auf den griechischen Inseln und in den sogenannten Ankerzentren in Deutschland. In beiden Einrichtungen – so das Ergebnis – werden grundlegende Rechte von Asylsuchenden verletzt.
Im März 2018 kam Mohamed Yahya Ekhou aus Mauretanien nach Deutschland, weil er als Atheist dort von seiner Familie mit dem Tod bedroht wurde. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, derzeit wartet er auf den Ausgang der Revision, die er mit Unterstützung der Säkularen Flüchtlingshilfe dagegen eingelegt hat. Im hpd erzählt er seine Geschichte.
Ein iranischer Mann, der zum Christentum konvertiert ist, beantragte in Großbritannien Asyl. Das Christentum sei eine Religion des Friedens erklärte er in seinem Asylantrag als Grund für seine Konversion. Doch die zuständige Behörde widerlegte dies mit Zitaten aus der Bibel und lehnte seinen Antrag ab.
Weil er in seinem Heimatland aufgrund seiner Homosexualität verfolgt wird, suchte ein junger Iraker in Österreich Asyl. Sein Antrag wurde von der zuständigen Behörde mit der Begründung abgelehnt, dass er sich übertrieben schwul verhalten habe. Erst vor zwei Wochen war in Österreich einem jungen homosexuellen Afghanen der Asylstatus verwehrt worden, weil er sich nach Ansicht der Behörde nicht schwul genug verhalten hatte.
Homosexualität ist für viele Menschen in muslimischen Ländern ein Grund zur Flucht. Als Asylgrund wird sie in Europa üblicherweise anerkannt. Ein österreichischer Beamter lehnte den Asylantrag eines homosexuellen Afghanen nun jedoch ab. Die Begründung: Der junge Mann entspricht nicht den stereotypen Vorstellungen des Beamten von Homosexuellen.