Bleibt Nächstenliebe auf eigene Religionsgemeinschaft beschränkt?

Der Landeshauptausschuss des Bundes für Geistesfreiheit Bayern (KdöR) hielt am Sonntag in Ingolstadt seine Frühjahrssitzung ab. Neben organisatorischen Fragen stand auch das kirchliche Arbeitsrecht im besonderen Fokus der Vereinigung der Konfessionsfreien.

Seit August 2006 gilt das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Es verbietet die Diskriminierung unter anderem auch wegen der Religion oder Weltanschauung. Im § 9 läßt das Gesetz den Religionsgemeinschaften eine Hintertür offen, wenn es im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht gerechtfertigt erscheint, den richtigen Glauben als besondere berufliche Anforderung zu definieren. Diese Hintertüre haben die beiden christlichen Großkirchen gleich zum Scheunentor ausgebaut und alle Firmen wie Caritas und Diakonie zu Tendenzbetrieben gemacht.

Damit verstoßen die Religionsgemeinschaften in ihren Krankenhäusern, Rettungsdiensten, Kindergärten gegen das AGG, wenn sie von den Beschäftigten den richtigen Glauben verlangen. Und dass die Nächstenliebe weiterhin auf die eigene Religionsgemeinschaft beschränkt bleibt, dafür liefert die evangelische Landeskirche in Bayern jetzt ein interessantes Beispiel.

So reicht eine Mitgliedschaft bei einer anderen Konfession aus der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) nur dann, wenn sie "deutliche besser für eine Stelle qualifiziert ist". Für den Vorsitzenden des BfG Bayern, Erwin Schmid, steht damit fest, daß die Diskriminierung Andersdenkender als Grundsatz beibehalten bleibt. Er fordert vom Gesetzgeber, den § 9 des AGG dahingehend zu präzisieren, daß die Mitgliedschaft in einer Kirche nur noch dann bei der Stellenbesetzung zu berücksichtigen ist, wenn es sich um Menschen mit direktem Verkündungsauftrag oder Ordensleute handelt. Schließlich gebe es keine katholische oder evangelische Hüftoperation.

Der Beschluss der evangelischen Landeskirche, ab 01.07.2017 auch zurückhaltend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzustellen, die keiner christlichen Kirche als Mitglied angehören, bedeutet keine Abkehr von der Diskriminierung von Nichtchristen. Sie ist ausschließlich dem Arbeitsmarkt geschuldet. Dort wo mehr als 40% der Bevölkerung keine Mitglieder der Kirchen sind, können Arbeitsplätze im Pflegebereich, bei Erzieherinnen und Sozialarbeitern nicht mehr besetzt werden.

"Nun zwingt der Arbeitsmarkt der evangelischen Landeskirche in Bayern die Notwendigkeit auf, ihre Nächstenliebe auch auf Nichtchristen auszudehnen" schlussfolgert Erwin Schmid in einer Stellungnahme seiner Organisation.