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Noch kein Urteil im Schilderstreit

Am heutigen Freitag ging es vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht darum, ob die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft sei und deshalb Schilder aufstellen könne, die auf die freitäglichen Nudelmessen hinweisen. Das Gericht konnte aufgrund der vorgebrachten Einwände noch kein Urteil fällen und vertagte sich.

Über die Vorgeschichte, die zu diesem Gerichtsverfahren führte, sprach der hpd bereits mit Daniela Wakonigg, deren Buch darüber in diesen Tagen beim Alibri-Verlag erschienen ist.

In der heutigen Verhandlung ging es konkret um die Frage, ob das am Ortseingang von Templin aufgestellte Schild rechtmäßig dort plaziert wurde oder nicht. Das Straßenbauamt, das die ursprüngliche Genehmigung gab, zog diese später auf ministeriale Anweisung zurück. Auch an mündliche Zusagen konnte sich später niemand mehr erinnern.

Dabei geht es im Kern darum, zu entscheiden, – und davor sträubten sich bislang alle Gerichte – ob es sich bei der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters (KdFSM) um eine Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft handelt oder nicht.

Kein Urteil gefällt

Das Gericht hat ausführlich vorberaten und kam dabei – anders als alle vorherigen Instanzen – ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die zentrale Frage die sei, ob die KdFSM eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft ist.

Das Gericht ist zum Ergebnis gekommen, dass es sich bei der KdFSM nicht um eine Religionsgemeinschaft handelt, weil es an ernstgemeintem transzendentem Inhalt fehlt. Zu prüfen war so weiterhin die Frage, ob es sich hier um eine Weltanschauungsgemeinschaft handelt. (Der KdFSM e.V. sieht sich selbst ja als eine solche.) Auch mit dieser Frage hat sich das Gericht in der Vorberatung sehr intensiv auseinandergesetzt und ist im Ergebnis zu dem Schluss gekommen, dass es sich bei der KdFSM auch nicht um eine Weltanschauungsgemeinschaft handelt, weil sie sich primär gegen etwas richtet und nicht genügend eigenen Inhalt habe.

Während der Verhandlung wurde vom Kläger (KdFSM e.V.), vertreten durch Rüdiger Weida und seinen Rechtsanwalt, Wilfried Rath, bestritten, dass die Kirche keine eigenen Werte habe. Insbesondere wurde darauf verwiesen, dass die Satzung des Vereines deutlich macht, dass man sich an den Werten des evolutionären Humanismus orientiert.

Dies wurde vor Gericht intensiv ausgeführt, so dass das das Gericht sich nicht in der Lage sah, unmittelbar ein Urteil zu fällen, sondern sich zur erneuten Beratung zurückzog. Das Urteil wird deshalb erst am 02. August 2017 verkündet.