Presseerklärung von NebenklagevertreterInnen zum Ende des NSU-Verfahrens

Wut über das Urteil im NSU-Prozess

Demo "NSU: Staat und Nazis Hand in Hand" am 01.11.14 in Berlin
Demo "NSU: Staat und Nazis Hand in Hand" am 01.11.14 in Berlin

Die Nebenkläger des gestern beendeten NSU-Prozesses haben in einer Presseerklärung ihre Enttäuschung über das Urteil formuliert. Besonders verärgert sind sie, weil das Gericht mit der gestrigen Entscheidung einen "Schlussstrich" unter die Aufarbeitung des Skandals ziehen will.

Die NebenklagevertreterInnen erklären für ihre MandantInnen:

Wir sind nicht nur enttäuscht, sondern auch wütend über das Urteil. Nicht nur, weil die Angeklagten Eminger und Wohlleben deutlich niedrigere Strafen erhalten haben, als es die Bundesanwaltschaft gefordert hatte. Viel schlimmer ist für die NebenklägerInnen, dass das Urteil ein Schlussstrich sein will. Das Gericht stellt den NSU als abgeschottetes Trio dar, das bereits vor dem Untertauchen seine Entscheidungen alleine traf. Es spricht auch die Ermittlungsbehörden davon frei, dass sie Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe nach deren Untertauchen hätten finden können und müssen. Den Verfassungsschutz und die strukturell rassistischen Ermittlungen zu Lasten der Angehörigen der Opfer erwähnt es gar nicht.

Wie das Gericht zu seinen Feststellungen kommt, ist nicht nachvollziehbar. Sie sind durch die Erkenntnisse in der Beweisaufnahme, aber auch in den Untersuchungsausschüssen widerlegt. Dieses Urteil ist daher alles andere als ein Erfolg der rechtsstaatlichen Justiz gegen Einflussnahmen von außen. Denn das Gericht hat insoweit gerade nicht akribisch Erkenntnisse aus einer umfassenden Beweisaufnahme ausgewertet. Zum Beispiel stellte das Gericht fest, dass Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe "zu dritt und ohne weitere Personen" Anschläge planten, ausspähten und durchführten. Dabei hatte das Gericht die Beweisaufnahme auf diese Frage nach weiteren Unterstützern, u.a. an den Tatorten, gar nicht erstreckt. Soweit die Beweisaufnahme Teil-Erkenntnisse zum Netzwerk des NSU erbracht hat, hat das Gericht diese entweder ganz ignoriert oder sogar das Gegenteil des Festgestellten behauptet. Mit seinem Urteil hat sich das Oberlandesgericht damit im Sinne der Staatsräson als Staats-Schutz-Senat im Wortsinne betätigt.

Unerträglich ist für die Angehörigen der Mordopfer und die Opfer der Sprengstoffanschläge, dass die milde Strafe gegen den Angeklagten Eminger, der in der Hauptverhandlung keinen Hehl aus seiner fortdauernden nationalsozialistischen Haltung gemacht hat, als Bestätigung seines Auftretens aufgefasst werden muss. Er wurde, obwohl er bewusster Unterstützer der terroristischen Vereinigung war und auch im Nachhinein keine Reue zeigte, sogar eine Art Heiligenverehrung der Mörder Mundlos und Böhnhardt betrieb, nur zu 2 1/2 Jahren verurteilt. Er verließ den Gerichtssaal unter dem Beifall der anwesenden Neonazis als freier Mann. Auch bei Ralf Wohlleben, der weiterhin seine neonazistische Gesinnung vertritt, ist das Gericht mit 10 Jahren deutlich unter der Forderung der Bundesanwaltschaft geblieben. Allein bei Carsten Schultze folgte das Gericht dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft – ausgerechnet er, der sich als einziger glaubhaft von der Nazi-Szene gelöst hat, soll längere Zeit im Gefängnis verbringen als Eminger.

Insgesamt stellt sich das Gericht mit seinem Urteil an die Seite der Bundesanwaltschaft, indem es ihrer – längst widerlegten – These der isolierten Dreierzelle folgt. Indem es zudem die Rolle von Polizei und Geheimdiensten vollständig außen vor lässt, ist dieses Urteil Wasser auf die Mühlen derer, die den NSU-Komplex für aufgeklärt und aufgearbeitet erklären und zur Tagesordnung übergehen wollen.

Aber der heutige Tag darf nicht das Ende der Aufklärung sein. Diesem weiteren Rückschlag zum Trotz halten wir als NebenklagevertreterInnen daran fest:

Die Verbrechen des NSU richteten sich gegen Menschen, die in Deutschland lebten und leben und die in Deutschland, in der Türkei, Griechenland und dem Iran geboren waren. Diese Verbrechen sind auch ein Angriff auf die Grundfesten dieser Gesellschaft. Ihren Folgen kann nur durch rückhaltlose Auseinandersetzung und Aufklärung entgegengetreten werden. Nur dadurch kann den vom NSU-Terror Betroffenen etwas von ihrem verlorenen Vertrauen wiedergeben werden – und ein klares Zeichen gegen Rassismus und Antisemitismus gesetzt werden.

Notwendig ist eine umfassende Auseinandersetzung mit der Ideologie des "Nationalsozialistischen Untergrunds". Gerade heute ist dies unumgänglich, wo völkisch-rassistisches und antisemitisches Denken nicht nur am Rande der Gesellschaft zunehmen und sich militante neonazistische Strukturen dadurch bestärkt fühlen. Ein zweiter NSU kann jederzeit wieder entstehen, wenn es ihn nicht schon gibt.

Notwendig ist auch eine rückhaltlose Aufklärung der Rolle der Nachrichtendienste und Strafverfolgungsbehörden. Durch ihr Handeln haben sie die Verbrechen des NSU ermöglicht. Der Verfassungsschutz selbst hat durch Aktenvernichtungen und offene Lügen die Aufklärung be- und verhindert.

Das nach der Selbstbekennung des NSU gegebene Aufklärungsversprechen haben die Behörden systematisch gebrochen. Die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt haben ihre Ermittlungen frühzeitig mit ihrer "Trio-These" verengt, was das Urteil heute zum Entsetzen der NebenklägerInnen bestätigt hat. Der Verfassungsschutz selbst hat durch Aktenvernichtungen und offene Lügen die Aufklärung be- und verhindert.

Noch einmal: Das Urteil darf nicht das Ende der Aufklärung bedeuten! Es bedarf einer breiten Unterstützung durch die Zivilgesellschaft, durch engagierte JournalistInnen und PolitikerInnen, um die Forderungen der NebenklägerInnen gegen institutionelle Widerstände durchzusetzen. Zu diesen Forderungen gehört u.a. Folgendes:

  • Die These vom NSU als abgeschottetem "Trio" als beschränkende Leitlinie für die Ermittlungen muss endlich aufgegeben werden. Die noch offenen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen bekannte Unterstützer müssen effektiv weiter betrieben werden. Darüber hinaus müssen gründliche Ermittlungen zum NSU und seinem Netzwerk – insbesondere auch an den Tatorten – aufgenommen werden.
  • Das Agieren der V-Leute und MitarbeiterInnen der Verfassungsschutzbehörden muss Konsequenzen haben. Bei den notwendigen (auch strafrechtlichen) Untersuchungen darf keine Rücksicht auf die Interessen der Nachrichtendienste und ihrer V-Personen genommen werden.
  • Die Nachrichtendienste müssen ihr Wissen um den NSU und sein Netzwerk endlich offen legen, ihre noch vorhandenen Akten den Untersuchungsausschüssen zur Verfügung stellen und MitarbeiterInnen und V-Leuten uneingeschränkte Aussagegenehmigungen erteilen.
  • Ein neues Vernichtungsmoratorium bezüglich aller Akten und sonstigen Beweismittel mit eindeutigem oder potentiellem Bezug zum NSU ist zu erlassen – zumindest bis sämtliche NSU-Untersuchungsausschüsse und Ermittlungsverfahren abgeschlossen sind.
  • Die Hamburger Bürgerschaft muss einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Der Stadtstaat ist das einzige Bundesland, das Tatort eines bekannten NSU-Mordes war, in dem es bisher keinen Untersuchungsausschuss gab bzw. gibt.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Serkan Alkan
Seda Başay
Antonia von der Behrens
Önder Bogazkaya
Christina Clemm
Dr. Mehmet Daimagüler
Dr. Björn Elberling
Berthold Fresenius
Martin Heising
Alexander Hoffmann
Carsten Ilius
Ali Kara
Stephan Kuhn
Edith Lunnebach
Yavuz Narin
Gül Pinar
Eberhard Reinicke
Kiriakos Sfatkidis
Sebastian Scharmer
Isaak Sidiropoulos
Dr. Peer Stolle
Turan Ünlücay

Übernahme von www.nsu-nebenklage.de

Kommentare (19)

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Do. 12 Jul 2018 - 13:19

"deutlich niedrigere Strafen erhalten haben, als es die Bundesanwaltschaft gefordert hatte" - spricht da der Rachegedanke?

Volkmar H. Weber (nicht überprüft)

Do. 12 Jul 2018 - 15:46

Man sollte als Jurist schon wissen, was ein Strafprozess bewirken kann und was nicht. Die Forderungen der Vertreter der Nebenklage sind nur in dem Sinn berechtigt, als dass die Damen und Herren Vertreter der Nebenklage in den letzten 5 Jahren gut daran verdient haben und dies auch weiter wollen. Die Forderungen ansich sind irrational und können von einem Strafgericht, welches keine Amtsermittlung durchzuführen hat, nicht bewirkt werden.

little Louis (nicht überprüft)

Fr. 13 Jul 2018 - 16:35

Antwort auf von Volkmar H. Weber (nicht überprüft)

Zu:
"....Die Forderungen der Vertreter der Nebenklage sind nur in dem Sinn berechtigt, als dass die Damen und Herren Vertreter der Nebenklage in den letzten 5 Jahren gut daran verdient haben und dies auch weiter wollen....." (Zitatende)

Das klingt aber schwer nach "Verschwörungstheorie - Denken".

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Do. 12 Jul 2018 - 17:11

Es ist entsetzlich, wie das braune Gedankengut noch in unserer Justiz steckt. Mit diesem Urteil hat man Deutschland keinen Gefallen getan, im Gegenteil, jetzt kann die Welt wieder
auf uns mit Fingern zeigen: "seht ihr es sind noch immer Nazis in unseren Justizbehörden"
Eine Schande für die Demokratie und Wind in den Segeln der Neonazis.

Kay Krause (nicht überprüft)

Do. 12 Jul 2018 - 19:10

Nein! ein Schlußstrich kann unter diesen Prozess, unter diese bestialischen, von fanatischen Dummköpfen begangenen Morde keinesfalls gezogen werden, solange nicht geklärt ist, wie es in einem demokratischen Staat sein kann, dass ein Staat im Staate existiert, (nämlich die sogenannten GEHEIMDIENSTE, dieo ffensichtlich völlig unkontrolliert tun und lassen können wie beliebt. Es ist ebenso offensichtlich keine Institution vorhanden, die sie zwingen könnte, Ihre Akten zu öffnen. Unglaublich! Diktatur läßt grüßen!

Helmut Lambert (nicht überprüft)

Do. 12 Jul 2018 - 22:10

Ich finde es merkwürdig, dass die Erklärung eines Prozessbeteiligten - natürlich einseitig - hier auf einer Plattform des Humanismus veröffentlicht wird. Wo liegt das allg. aufklärerische Interesse, wenn man weiß, das Gerichtsprozesse nur eine eingeschränkte Aufklärungsaufgabe haben.

Das allgemeine aufklärerische Interesse liegt meines Erachtens darin, dass ICH über all das möglichst gut aufgeklärt weden möchte. Ich fühle mich bezüglich all dieser unklaren Vorgänge nämlich fast schon so wie ein Vor-Pubertie bezüglich all der dunklen Geheimnisse der Sexualität: Aufregend, aber irgendwie wegen all der Geheimnistuerei auch beängstigend. Als Staatsbürger, der vor langer Zeit mal geschworen hat , jederzeit die Grundrechte zu verteidigen bzw. sich jederzeit aktiv dafür einzusetzen, fühle ich mich sogar zunehmend schuldig. Ähnlich wie der Pubertie wegen unreiner Handlungen. Aber nicht wie dieser wegen falschen Tuns, sondern wegen eventuell folgenschweren Nichtstuns aufgrund von falscher Aufklärung.
Vielleicht verstehen Sie jetzt mein allgemeines Aufklärerisches Interesse.

Lieber little Louis, ich verstehe Sie leider nicht. Wie können Sie davon ausgehen, dass eine objektiv einseitige Sichtweise wesentlich zu Ihrer Aufklärung beiträgt. Im hpd ist ein anderer Bericht zu diesem Thema veröffentlicht, der die Dinge sachlicher sieht und auch zur weiteren Aufklärung aufruft.
Im übrigen sind Ihre "pubertäre Empfindungen", die Sie ausdrücklich erwähnen, keine Maßstab für die Angemessenheit eines Berichts. Pubertät wird allgemein als etwas angesehen, das die Person mit der Zeit überwindet, wenn sie es will.
In diesem Sinne
Alles Gute
MfG

Helmut Lambert (nicht überprüft)

Mi. 18 Jul 2018 - 17:55

Antwort auf von Helga Baumann (nicht überprüft)

Ihre Aufgassung wundert mich! Ein humanistisches Rechtsverständnis ist das absolut nicht.
Es hat sich gezeigt, dass Recht besser bei einer neutralen Instanz aufgehoben ist, als bei den Beteiligten (Opfer oder Täter). Darauf beruht der Rechtsstaat. Die Auffassung, dass die Opfer mit ihrer Meinung von vorneherein recht haben, ist vielleicht von Empathie getrieben aber abenteuerlich.

Andrea Diederich (nicht überprüft)

Fr. 13 Jul 2018 - 00:27

Hier zeigt sich wieder, wie blind die Justiz
auf dem rechten Auge ist.
Beim linken Terror der RAF wurde gründlicher vorgegangen.

little Louis (nicht überprüft)

Fr. 13 Jul 2018 - 16:59

Antwort auf von Andrea Diederich (nicht überprüft)

Zu:
"..Beim linken Terror der RAF wurde gründlicher vorgegangen..." (Zitatende)

Sind Sie da wirklich sicher?

Wolfgang (nicht überprüft)

Fr. 13 Jul 2018 - 12:47

Deutsche Dreifaltigkeit: Politiker, Theologen, Richter. Degradiert zur Einfältigkeit.
Deutschland schafft sich wirklich ab.

little Louis (nicht überprüft)

Fr. 13 Jul 2018 - 17:07

Antwort auf von Wolfgang (nicht überprüft)

Das ist kein genuin deutsches Problem. Und Deutschland war schon immer Teil seines Freundeskreises. Der unter anderem auch dafür gesorgt hat, dass Deutschland nicht "zuuuuu links" geworden ist. Ein bisschen links war aber ganz genehm. Wir leben schließlich in der besten Demokratie, die in D. je existiert hat. (Wozu allerdings auch nicht gerade allzuviel demokratische Anstrengung benötigt wird)

Oh Herrgott hilf und vezeih, aber mir bleibt angesichts mancher Zustände halt nur noch die böse Ironie.

Helmut Lambert (nicht überprüft)

Sa. 14 Jul 2018 - 14:40

Antwort auf von Wolfgang (nicht überprüft)

Ich empfinde Ihren Kommentar als total unsachlich und überheblich. Sind Sie ein solcher geistiger "Überflieger", dass Sie die genannten Gruppen ind dieser Weise abqualifieren dürften?

Darf ich, mein Lieber! 40 Jahre berufliche Erfahrung und noch ein paar jährliche private Erfahrungen dazu fügten sich zu einer Bildung: "So wahr mir Gott helfe!" Dieser Satz als Eid von besagtem Gruppenfoto ausgesprochen finde ich ausgesprochen gelogen. Denn kein Gott ist wahr und hilft. Oder wurdest du schon einmal geholfen??

Helmut Lambert (nicht überprüft)

Di. 17 Jul 2018 - 10:00

Antwort auf von Wolfgang (nicht überprüft)

1. Ich bin nicht Dein Lieber.
2. Dürfen Sie nicht, weil Ihr von mir kritisiertes Urteil arrogant und pauschal ist.
3. Weil Ihre Erklärungen nicht kritisch sondern nur Wichtigtuerei sind.
Trotzdem: Viel Erfolg.

little Louis (nicht überprüft)

Fr. 13 Jul 2018 - 16:45

Historiker wissen, dass selbst Grundrechte in der BRD von anfang an den "Nationalen Sicherheitsinteressen " entweder der eigenen Republik oder befreundeter Mächte untergeordnet wurden. Und unter solche Interessen fallen und fielen selbstverständlich auch geheimdienstliche Aktivitäten. Allein schon deshalb, weil solche nach streng demokratisch- rechtsstaatlichen Kriterien eigentlich illegal sind und es sie deshalb eigentlich überhaupt nicht geben dürfte. Also gibt es sie (offiziell) eigentlich auch nicht.
Das ist vermutlich das (offene) Gehimnis hinter all den geheimnisvollen Unglaublichkeiten.

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