Kirchliches Arbeitsrecht vor Gericht

Wie lange wollen die Kirchen noch gegen die Wand laufen?

Ingrid Matthäus-Maier (GerDiA)

Die Kündigung eines Chefarztes einer katholischen Klinik wegen einer Wiederheirat kann eine verbotene Diskriminierung darstellen, urteilt der Europäische Gerichtshof. Das Bundesverfassungsgericht sah das anders. Nun war wieder das Bundesarbeitsgericht gefragt. Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin von GerDiA ("Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz") zum Urteil des BAG vom heutigen Tag.

Wie lange wollen die Kirchen noch gegen die Wand laufen, ehe sie das menschenrechtswidrige "Kirchliche Arbeitsrecht" aufgeben? Und wie lange will sich die Politik dieses Trauerspiel noch anschauen?

Obwohl die katholische Kirche schon 2010 eine Niederlage gegen die Kündigung eines Organisten wegen Ehebruchs (Schüth-Urteil) erlitten hatte, ließ ihr das keine Ruhe. Nach Urteilen zugunsten des Chefarztes bei den Arbeitsgerichten erhob sie Verfassungsklage. Das Bundesverfassungsgericht hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Bundesarbeitsgericht zurück. Diese berüchtigte Chefarzt-Entscheidung vom 22.10.2014 zeigt besonders eindrucksvoll die Verquickung von Staat und Kirche. Liest sie sich doch seitenweise wie ein katholischer Katechismus.

Das BAG ersuchte den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg um Auslegung der europäischen Gleichbehandlungsrichtlinie. Dieser entschied, die Anerkennung des katholischen Eheverständnisses durch den Arzt sei keine wesentliche Voraussetzung für seine Tätigkeit. Also sei die Kündigung als verbotene Diskriminierung nach Art. 21 der Charta der Europäischen Union zu werten. Dem ist das BAG jetzt gefolgt.

Das Kirchliche Arbeitsrecht diskriminiert über 1,3 Millionen Menschen in den Kirchen, Caritas und Diakonie. Ob Kirchenaustritt oder Nichteinstellung Konfessionsfreier Menschen (bei der katholischen Kirche auch noch Homosexualität): keinen Millimeter gibt die Kirche freiwillig auf. Auch jetzt noch behält sie sich eine Verfassungsbeschwerde vor. Auch die evangelische Kirche beharrt auf der Kirchenmitgliedschaft bei Einstellung trotz eines anderslautenden BAG-Urteils.

Auch das Streikrecht lehnen die Kirchen trotz eines gegenteiligen Urteils des BAG ab. Es ist ein Trauerspiel, dass sich die Politik dieses Unrecht über Jahrzehnte anschaut, ohne aktiv dagegen vorzugehen. Und das, obwohl die Kirchen enorme Mitgliederverluste haben und die Konfessionsfreien schon jetzt über 37 Prozent der Bevölkerung ausmachen. Und es namhafte Stimmen in den Kirchen gibt, das Kirchliche Arbeitsrecht zumindest in den verkündigungsfernen Bereichen abzuschaffen.

Die Adenauer-Regierung hat 1952 den § 118 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes eingeführt eingeführt, wonach dieses Arbeitnehmerschutzgesetz für Kirchen nicht gilt. Dieser Absatz kann ohne weiteres vom Bundestag abgeschafft werden. Denn gemäß Abs. 1 gilt der sogenannte Tendenzschutz auch für konfessionelle Einrichtungen. Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum Kirchen anders behandelt werden als AWO, Rotes Kreuz oder der Paritätische Wohlfahrtsverband. Die Politik muss jetzt handeln.

Kommentare (29)

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Mi. 20 Feb 2019 - 14:07

Frau Merkel als Schülerin von Helmuth Kohl hat gelernt, alle Probleme auszusitzen.
Die Politik muss jetzt handeln ? und wenn nicht, was dann.

A.S. (nicht überprüft)

Mi. 20 Feb 2019 - 14:15

Religion gehört nicht kritisiert, sondern entlarvt!

Bei Religion geht es einzig nur um Macht und Herrschaft für die Priester/Kirchen über dumme, abergläubige Menschen. "Gott" ist nur ein zweckdienlicher Bluff.
Schon die Unterscheidung zwischen "Religion" und "Aberglauben" ist rein artifiziell. Dank der Dummheit und Abergläubigkeit der Menschen und der Leichtgläubigkeit von Kindern haben die Religionsgemeinschaften und deren Bandenführer bis heute leichtes Spiel, an jeder Verfassung vorbei zu Macht zu gelangen.
Die Förderung von Aberglauben unterschiedlichster Art dient indirekt der klerikalen Herrschaftssicherung. Hier schließt sich der Kreis zur Homöopathie.

Hütet Kinder vor diesen Scharlatanen! Lehrt Kinder nichts, aber auch gar nichts, unkritisch zu glauben!

Wolfgang Schaefer (nicht überprüft)

Mi. 20 Feb 2019 - 19:57

Antwort auf von A.S. (nicht überprüft)

Die selbsternannte christliche Religion hat nichts mit Religion gemein, denn sie ist gemein.
Und willst du nicht mein Bruder sein, dann schlag ich dir den Schädel ein. Martin Lutter

Klaus Bernd (nicht überprüft)

Mi. 20 Feb 2019 - 14:50

Ist es nicht sogar so, dass ein Arbeitsloser einen Job bei der Caritas annehmen muss ? Ansonsten drohen ihm Abzüge beim ALG ? Ein erklärter Atheist, Gegner der Paragrafen 166 und 217 bis 219 … muss einen Job dort annehmmen, die Schnauze halten und frömmeln bis er entlassen wird, weil sich ein guter Katholik für den Posten gefunden hat ? Bedarfsorientiert ist man ja bei der r.k.K. heuchlerisch genug, um in Glaubensfragen mal ein Auge zuzudrücken.

Uwe Lehnert (nicht überprüft)

Mi. 20 Feb 2019 - 16:06

Die unselige Verflechtung von staatlichen und kirchlichen Interessen schreitet weiter vorwärts, unterstützt durch fast alle Parteien, abgesegnet durch ein Bundesverfassungsgericht, das zum Beispiel die Gültigkeit des von Hitler mit dem Vatikan geschlossenen Reichskonkordats aus dem Jahre 1933 (!) oder die Rechtmäßigkeit des seinerzeitigen Kirchensteuerabzugs auch bei nichtgläubigen Arbeitslosengeld-Empfängern bestätigte, oder durch das Bundesarbeitsgericht, das vor nicht allzu langer Zeit das kirchliche Arbeitsrecht trotz einer leichten Lockerung des Streikverbots in seinem Kernbereich ausdrücklich unangetastet ließ. Diese Verflechtung betrifft alle politisch relevanten Institutionen und zeigt sich vor allem personell in den Parteispitzen, der Ministerialbürokratie, bei den Verantwortlichen in den öffentlichen und privaten Rundfunk- und Fernsehanstalten und in den obersten Gerichten, deren Zusammensetzung bekanntlich durch die großen kirchennahen Parteien in Parlament und Bundesrat gesteuert wird. Wie eng die Verflechtung zwischen staatlichen Stellen und den Kirchen ist, wie schamlos diese Verflechtung ausgenutzt wird und wie skrupellos Gesetze und zumindest der Geist unserer Verfassung verletzt werden, schildert sachkundig und belegt detailliert Carsten Frerk in »Kirchenrepublik Deutschland – Christlicher Lobbyismus«.

Die höfische Unterwürfigkeit, mit der die deutsche Regierung und große Teile des Parlaments dem Autokraten Papst Benedikt anlässlich seines Besuchs in Deutschland im September 2011 begegneten, war für mich der sichtbare Ausdruck dieser devoten Verbeugung vor einer nicht gewählten politisch agierenden institutionellen Macht. Geradezu symbolhaft für die Nähe des Bundesverfassungsgerichts zur Kirche war anlässlich des Papstbesuchs in Deutschland der Empfang(!) der 16 Richter durch den Papst im Freiburger Priesterseminar. Sie verbeugten sich vor dem Repräsentanten einer autokratischen Institution, die im Laufe ihrer 2000-jährigen Geschichte Millionen von Menschen durch Folterbänke und Scheiterhaufen ihre »Wahrheit« aufgezwungen hatte.

Ist diese fehlende religiös-weltanschauliche Neutralität unseres Staates nun als Verstoß gegen den Geist der Verfassung zu werten (GG Art. 140: Es gibt keine Staatskirche) oder als notwendiger Kompromiss in einer pluralistischen Gesellschaft im Sinne einer angeblich »legitimen Interessenverschränkung« anzusehen? Können und wollen die höchsten darüber zu befindenden Richter unbefangen und neutral sein, wenn sie in der übergroßen Mehrheit parteiorientiert und überzeugte Christen sind und deshalb ja auch so ausgewählt wurden? Wie religiös neutral kann ein Gericht sein, das sich über Jahre regelmäßig mit Kirchenvertretern im Arbeitskreis »Foyer Kirche und Recht« unter Ausschluss der Öffentlichkeit traf? Und was ist davon zu halten, dass acht Bundesverfassungsrichter im Laufe der Jahre mit höchsten päpstlichen Orden für Verdienste um die katholische Kirche dekoriert wurden? Und wie kommt überhaupt die Wahl der Verfassungsrichter zustande? Eine demokratische und transparente Wahl findet nicht statt. Eher ein »Auskungeln« zwischen den beiden Kirchenparteien CDU/CSU und SPD.

Wenn der Staat mit den Kirchen verhandelt, dann sitzen an beiden Seiten des Tisches überzeugte Christen, also fast immer überzeugte Kirchenvertreter.

Das Bundesarbeitsgericht diskriminiert auch Schwerbehinderte im ÖD. Selbst als Richter rundum-versorgt, sprechen sie Schwerbehinderten mit Teil-EU-Renten, im Gegensatz zur vielzitierten Zahnarztgattin, Krankengeldzuschüsse ab.
Es wird Zeit, die Beamte den Angestellten im ÖD gleichzustellen, auch Richter.

Uwe Lehnert ,
wie recht Sie haben!!!!
Doch verklagen sie den Teufel bei seiner Großmutter, so dürfte wohl außer Frage stehen, wie das Urteil ausfallen wird.
Eine Entflechtung von Klerus und Staat wird so lange auf sich warten lassen, bis der Klerus mit wehenden Fahnen im NICHTS untergeht. Unsere "Volksvertreter" wollen doch wiedergewählt werden, was nur möglich ist, wenn der religionsverseuchte Wahlvolkanteil seinen Beitrag leistet. Drum merke: Wahltag ist Zahltag und Kirchenaustritt ist zwingend erforderlich. (Ob das ein indoktriniertes Publikum wohl erkennt?) Wer Märchenerzählern und ihrer Gehirnwäsche mehr Zuwendung widmet als dem gesunden Menschenverstand und dem bisher gesammelten Erfahrungsschatz, der möge der Fantasterei frönen, ohne seinen Mitmenschen Zwänge aufzuerlegen.

Kay Krause (nicht überprüft)

Fr. 22 Feb 2019 - 07:46

Antwort auf von Dieter Bauer (nicht überprüft)

Moin, Dieter Bauer! Wenn es richtig ist, dass der erste Eindruck ausschlaggebend ist bei der Einordnung eines Menschen, dann ist in diesem besonderen Fall der Papst wohl die Großmutter?

"...die im Laufe ihrer 2000-jährigen Geschichte Millionen von Menschen durch Folterbänke und Scheiterhaufen ihre »Wahrheit« aufgezwungen hatte"
Tja, für die gleiche "Leistung" haben die Atheisten in 20. Jahrhundert lediglich 70 Jahr benötigt.
Auch Ihnen empfehle ich den Artikel ihres Gurus Schmidt-Salomon.
http://www.schmidt-salomon.de/atheismus.htm

Herr Gerhard, Sie sollten nicht so viel Manfred Lütz lesen. Der verwirrt Sie offensichtlich.

Ist Ihnen nicht bekannt, dass Adolf Hitler Katholik war, nie ausgetreten ist und auch nie exkommuniziert wurde? Bei der SS zum Beispiel hatte man keine Chance, wenn man sich zum Atheismus bekannte. Die atheistischen Organisationen waren im sog. 3. Reich alle verboten. Dagegen trugen die Soldaten der Wehrmacht auf dem Koppelschloss die Umschrift "Gott mit uns". Und die elende Kumpanei großer Teile der Kirchenführer mit dem Hitler-Regime haben sie wohl ganz verdrängt.

Gibt es vergleichbar der Bibel und dem Koran grundlegende Schriften zum Atheismus, die zum Mord an Ungläubigen aufrufen und ihnen die ewige Hölle androhen? Mir sind keine bekannt. Ich denke, Ihre Behauptung steht auf ziemlich tönernen Füßen.

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Mi. 20 Feb 2019 - 16:09

Sehr gut gegeben, Ingrid.
"Es ist ein Trauerspiel" - und was für eines!

Andrea Kornak (nicht überprüft)

Mi. 20 Feb 2019 - 17:27

Vielen Dank liebe IMM,

Sie haben mal wieder genau den Punkt getroffen.
Schade, dass Sie oder ähnlich kompetente Personen kaum noch in
der Politik zu finden sind.
Seit Jahrzehnten wird das Tendenzrecht der Kirche zugelassen,
wir brauchen endlich einen säkularen Staat ohne Sonderrechte, egal für wen !

Jürgen Roth (nicht überprüft)

Mi. 20 Feb 2019 - 21:23

Das Urteil des BAG ist ein wichtiger Zwischenschritt, die Stellung der Kirchen als Staat im Staate mit eigener Verwaltung, eigenem Recht und eigener Steuer an einem für sie wichtigen Punkt zurückzuschrauben. Den Parteien im Lande muss klar werden, dass dieser hundertjährige Zustand ein Ende haben muss; spätestens wenn die Zahl der Kirchenmitglieder an der Gesamtbevölkerung in wenigen Jahren unter die 50-Prozent-Marke rutscht. Die Führungen der Parteien sollten nicht so lange warten und schon jetzt endlich begreifen, dass die stetig wachsende Zahl der Konfessionsfreien zum Umdenken zwingt. Grüne, SPD und Linke, aber auch die FDP sollten diese Chance erkennen. Konofessionsfreie haben schließlich ein Recht darauf, politisch endlich wahrgenommen und aus der Bevormundung kirchlich geprägter Politik befreit zu werden. Kirchen behalten ganz gewiss eine starke zivilgesellschaftiche Stellung, aber ohne den überkommenen Hoheitsanspruch.

Kay Krause (nicht überprüft)

Do. 21 Feb 2019 - 06:27

Moin Frau Mathäus Maier!
Immer wieder Dank für Ihr nicht nachlassendes Engagement!
Ich wünsche Ihnen, aber auch uns von Kirche und Staat dauerhaft verarschten Bürgern, dass Sie uns bei guter Gesundheit noch lange erhalten bleiben und sich weiter für die strikte Trennung von Staat und Kirche einsetzen! so spontan fällt mir kein zweiter Politiker ein der diese Aufgabe ähnlich engagiert betreibt wie Sie!
Völlig unverständlich ist mir, dass diese kirchentreue, ehemalige Arbeiterpartei SPD (deren Mitglied ich viele Jahre war) Ihnen nicht schon längst den Stuhl vor die Tür gesetzt hat!
Mit besten Grüßen,
Kay Krause,
praktizierender Atheist und Mitglied im BfG.

Roland Weber (nicht überprüft)

Do. 21 Feb 2019 - 10:39

Insbesondere die katholische Kirche übertrifft Merkel bei weitem! Alles, was irgendwie für ihr Selbstverständnis, um nicht zu sagen für ihre Selbstherrlichkeit schädlich ist, wird auf die ewige Bank geschoben (Zölibat; Frauen; Sexualpolitik; Finanzen; und eben auch Arbeitsrecht)
Welche*r Arbeitnehmer*in in einfachem Beschäftigungsverhältnis traut sich denn wirklich "die verfassungsrechtlichen und arbeitsgerichtsprozes-bestätigenden Rechte" auch in Anspruch zu nehmen, gar "auszuschöpfen"?
Noch immer profitiert die Kirche als Arbeitgeber(in) aufgrund ihres Einflusses und ihrer Überlegentheit.
Der Sumpf ist immer noch tiefer als viele glauben!

Edgar Schwer (nicht überprüft)

Do. 21 Feb 2019 - 10:42

Mich wundert es, warum die traurige Rolle des Bundesverfassungsgerichts nicht stärker beleuchtet wird, das im 21. Jahrhundert ernsthaft eine Wiederheirat als rechtmäßigen Kündigungsgrund gesehen hat und erst durch den EuGH übergangen werden musste. Wessen Geistes Kind sind unsere Verfassungsrichter? Der wahre Skandal ist, dass das Bundesverfassungsgericht noch im Jahr 2014 den Sonderstatus der Kirche stärkte. Es bleibt die Hoffnung, dass damit auch unter den roten Talaren frischer Wind in den Weihrauchmief kommt. ! Die Katholische Kirche hat längst jedes moralische Recht verloren, über private Lebensgestaltung zu richten. Die Kirche selbst darf straflos gegen geltende Gesetze verstoßen. Was wäre, wenn eine Religionsgemeinschaft in ihre Statuten aufnähme, dass der Missbrauch von Kindern gottgewollt ist? Dann hätten die Strafverfolgungsbehörden keine Chance dagegen vorzugehen und die Religionsgemeinschaft könnte die Täter straffrei schützen. Aber- das ist ja seit Jahrhunderten Realität.

Wolfgang Schaefer (nicht überprüft)

Do. 21 Feb 2019 - 10:45

"Wie lange wollen die Kirchen noch gegen die Wand laufen?"

Solange das Kreuz noch vernagelt an der Wand hängt!

awmrkl (nicht überprüft)

Fr. 22 Feb 2019 - 06:26

Cool!

Was ist eigentlich die Folge für diesen Arzt, dem ist doch seit ca 10 Jahren gekündigt? Entschädigung? Wiedereinstellung?

Wenn er eine ganz coole Socke ist, tritt er während seines Dienstes in einer kath Einrichtung aus der Kirche aus und zieht das Ganze nochmal durch ;-)

Dank u.A. auch an Sie, Frau IMM, für Ihr Engagement!

awmrkl (nicht überprüft)

Fr. 22 Feb 2019 - 06:28

Das Ganze ist übrigens auch eine weithin schallende und redlich verdiente Ohrfeige für das (religiös verseuchte) BVerfG!

...nicht nur das BVerfG sondern besonders die gesamte Mischpoke, die sich in B den Hintern platt sitzt. Diese gesamte Blase, die uns dann auch noch erklären will, was Ethik ist, merkt in ihrer Arroganz ja gar nicht mehr, dass sie eine in die Schnauze bekommen hatte. Es ist nur noch widerlich. Bin mal gespannt, wann es den nächsten Galileo Fall geben wird, der von der Dame M. dann heftigst unterstützt wird. Mir scheint, dass das BVerfG eben nur Handlanger der Dame ist; vielleicht wird auch deswegen nun eine neue Religion eingeführt, die ja in fast der halben Welt ja bereits als menschenverachtende Machtgrundlage gilt. Dann braucht man sich auch um Art. 140 GG keine Gedanken mehr zu machen. (an den Oberprüfer von hpd.de: erbitte Nachricht, wenn mein Kommentar wieder nicht in das Mainstreamgesülze passt. Hätte schon gern gewusst, warum)

Wolfgang Stoeth (nicht überprüft)

Fr. 22 Feb 2019 - 08:51

Sprach einst der König zum Priester: Halte du sie dumm, ich halte sie arm.
Heute noch wahrer als damals.

Dr. Ingeborg Wirries (nicht überprüft)

So. 24 Feb 2019 - 12:40

Neben bzw. zusätzlich zu der von Uwe Lehnert beschriebenen "unseligen Verflechtung von staatlichen und kirchlichen Interessen" gibt es in der Bundesrepublik Deutschland offensichtlich auch im Bereich der Printmedien (Tages-und Wochenzeitungen) solche Verquickung. Anders ist deren offensichtliche Zurückhaltung, gar Beißhemmung nicht zu erklären. Zwar berichten sie pflichtschuldig von skandalösen klerikalen Groß- ereignissen wie aktuell rund um die Mißbrauchsskandale. Aber das war's dann auch schon. Eine tiefergehende Verfolgung der Sache, kritische Kommentare, investigative Recherchen - Fehlanzeige. Leserbriefe zum Thema sind beispielsweise in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (Madsack-Konzern) nicht zu finden. Stattdessen: Halbseitenweise Leserbriefe zu Themen wie Tempolimit, Hochbahnsteige in der Stadt, Abfallentsorgung,....und: umfangreiche Berichte zu inner(!)kirchlichen Vorgängen, die die sog. christlichen Kirchen in positivem Licht zeigen sollen. Etwa: Auftritte von Margot Kässmann hier in der Marktkirche, Bericht zum ersten Auftritt des neuen kath. Bischof H. Wilmers in der hiesigen Clemenskirche, der "so gut zuhören kann"....In Creifelds "Rechtswörterbuch" (1988) ist zum Thema Pressefreiheit (Art.5 GG) zu lesen: "Die Garantie der freien Berichterstattung ... sichert nicht nur die Unterrichtung über Tatsachen, sondern ...auch die Kundgabe von Stellungnahmen und Wertungen. Die dadurch gewährleistete Aufgabe von Presse, Rundfunk und Film bei der öffentlichen Meinungsbildung mitzuwirken, ist wesentliches Merkmal einer freiheitlichen demokratischen Staatsform. Das GG hat der Presse entsprechend ihrer staats- politischen Bedeutung als Trägerin der öff. Meinung institutionelle Eigenständigkeit gewährleistet." Und was machen die Medienhäuser daraus? Wenn es um die sog. christlichen Kirchen geht, werden sie ganz schmallippig, nach dem Motto: "So viel wie nötig, so wenig wie möglich." Unabhängige Presse in der Bundesrepublik Deutschland? - Davon kann keine Rede sein! Bleibt die Frage: Warum, warum agieren die Medien-häuser so kirchenfreundlich???

Dr. Martin Felmy (nicht überprüft)

So. 24 Feb 2019 - 18:40

Antwort auf von Dr. Ingeborg Wirries (nicht überprüft)

Leider ist die Nähe zu den Kirchen nicht nur bei den Print Medien festzustellen. Noch schlimmer ist die Kirchenreklame bei den Öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten.
Im Deutschlandfunk z.B. gibt es täglich „Morgenandachten“, die für einen intelligenten Menschen am frühen Morgen eine Zumutung darstellen, dazu Übertragungen von Messen und Gottesdiensten und weitere Sendungen der Kirchenredaktionen.
Ich befürworte ausdrücklich die Existenz der öffentlich rechtlichen Anstalten, da sie insgesamt höhere Qualität als die privaten Ketten garantieren. Ihre Nähe zu den Kirchen und religiösen Instutitionen ist jedoch bedenklich und tadelnswert.

Kay Krause (nicht überprüft)

Mo. 25 Feb 2019 - 10:09

Antwort auf von Dr. Martin Felmy (nicht überprüft)

Und das nicht nur im Deutschlandfunk, Dr. Felmy, sondern (soweit mir bekannt) in ALLEN bundesweit öffentlich rechtlichen Rundfunksendern finden (meist morgens fünf vor sechs) diese kirchlichen Reklamesendungen statt. Dazu kommen die Life- Gottesdienst-Übertragungen aus irgendwelchen Kirchen an Sonn- und kirchlichen Feiertagen in Radio und TV. Weitere Kirchen-Sendungen finden - unauffällig versteckt im Tagesprogramm statt. Und diese Schow-Bühne wird den Kirchen kostenlos zur Verfügung gestellt, finanziert von den Gebührenzahlern. Ob die mit Kirchengeseibel etwas am Hut haben oder nicht, danach wird nicht gefragt. Alternativ dazu gibt es (man beachte und wundere sich!) alle 4 Wochen (!) sonntags(!) früh um 70:00 Uhr wenn alles schläft!) eine ca. 10 Minuten(?) dauernde Sendung des BfG (Bund für Geistesfreiheit) im Bayerischen Rundfunk (BR2)!
Was können wir demokratischen, säkularen Bürger dagegen tun?
1.) Die jährlichen Kirchen- Austrittszahlen müßten noch viel höher ausfallen. Nur so kann man diesem diktatorischen Verein den Rücken zeigen.
2.) Weitaus mehr Bürger müßten sich in freidenkerischen, humanistischen organisationen zusammenfinden. Dadurch bekommen diese Gemeinschaften mehr Sitze in den Rundfunk-Beiräten und können so den Einfluß der Kleriker, die dort sesselfurzen, schwächen!
M.f.G.
Kay Krause

Barfüßer (nicht überprüft)

Mo. 25 Feb 2019 - 08:50

Religion ist wohl die einzige (kollektive) Wahnidee bei der nicht die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit gestellt wird.
Und die Bibel - wäre sie nicht die Bibel - würde wegen Rassismus, Aufforderung zur Gewalt, Gewaltverherrlichung u. A. verboten
(Man stelle sich nur mal vor in heutiger Zeit würde jemand vor Gericht zur Verteidigung mit der Bibel argumentieren!)
Nehmen wir an ich glaubte an den "Großen Grünen Greimel", der von seinen Gläubigen u. A. verlangte dass Neugeborenen das linke Ohrläppchen abgeschnitten wird - ich hätte sofort sämtliche Behörden am Hals. Obwohl mein Greimel nicht unlogischer ist als ein nie nachgewiesener Gott, der angeblich "aus Liebe" seinen Sohn ans Kreuz nageln lässt !
Der zürnt und auch sonst alle sehr menschlichen (!) Eigenschaften hat ...
Und zur ach so moralgetreuen Kirche: Wiederheirat, Homosexualität, "Unglaube" - Pfui Teufel ! Bei Kindesmissbrauch und - Misshandlung sind wir christlichen Moralhüter da schon toleranter, nicht wahr ?
Ein Betroffener ...

Wenn ein Papst glaubt, er sei der Stellvertreter Gottes auf Erden, so ist das nicht weit weg von dem Glauben von Hitler. Er sprach auch von einem 3. Reich! Beides Wahnideen.
Bitte jetzt von der christlichen Gegenseite empört aufschreien, das Reichskonkordat von 1933 hat immer noch seine volle Gültigkeit, mit einer Ausnahme, das die Glocken nicht mehr zu Ehren des Führers läuten. Sie läuten aber immer noch in vielen Köpfen. Schein-DING-heilig-DONG-keit-DING!!

Wenn irregeleitete (Protest??)- Wählerweiterhin so erfolgreich ihr Kreuzchen bei der AfD zeichnen, werden die Glocken auch bald für diese Partei läuten! Wer aus der Geschichte nichts gelernt hat, wird sie wiederholen müssen! Und so haben wir 1.700 Jahre aus der Kirchengeschichte nichts gelernt, und darum müssen wir sie jedes Jahr erneut wiederholen!

Dr. Ingeborg Wirries (nicht überprüft)

Mo. 25 Feb 2019 - 19:02

Die säkular orientierten Organisationen in unserem Land tun das ihnen Mögliche. Das ist gut so., sehr gut so!
Aber; Was können wir normale BürgerInnen tun,um dieses Bemühen zu unterstützen um den Druck auf unsere PolitikerInnen aller Parteien zu erhöhen, endlich (!) - 100 Jahre Verfassungsbruch sind mehr als genug - den Verfassungsbefehl "Trennung von Staat und Kirche" zu realisieren?
Das können wir tun:
1) Mit allen legalen Mitteln die Austrittszahlen aus den sog.christlichen Kirchen erhöhen
Also: Die Öffentlichkeit, die Menschen aufklären (mit allen publizistischen Mitteln, auch Leserbriefen, vielen Leserbriefen und mit permanenten Straßenaktionen, in persönlichen Gesprächen) über die unlegitimierte Einflußnahme der sog. christlichen Kirchen auf das gesellschaftliche Leben in unserem Staat, auf jeden einzelnen, inklusive über die "traditionelle" Untätigkeit unserer VolksvertreterInnen, dem Verfassungsbefehl zu folgen.
2) Die Öffentlichkeit über die schwindenden Mitgliedszahlen in den sog. christlichen Kirchen im Zeitverlauf aufklären. Und aufzeigen, dass diese Zahlen noch viel geringer wären, wenn es nicht diese Zwangsmitgliedschaften gäbe, also wenn es nicht das Druckmittel "kirchliches Arbeitsrecht" gäbe, das Menschen dazu zwingt, Kirchenmitglied wider Willen zu sein, um nicht ihren Arbeitsplatz zu verlieren.
3) Eine Petition an den deutschen Bundestag richten, mit Unterschriftensammlung...Aufforderung, den Art.140 GG endlich umzusetzen.
4) Die Abgeordneten aller Parteien im eigenen Wahlkreis auf den unterschiedlichen Parteien befragen und aufklären "was Sache ist"...

...und weitere Ideen...

Das heißt auch:
Wir so schön Gleichgesinnten müssen raus aus unserer selbstreferentiellen hpd- Blase! Auf die Straße, in die Medien, in die breitest mögliche Öffentlichkeit! Wir müssen politisch!!! agieren! Permanent, mit Phantasie und Hartnäckigkeit.Wir dürfen die Mühen der Ebene nicht scheuen. Andere Interessengruppen zeigen, wie das geht, wie man/frau das macht. Frage: Warum machen wir BürgerInnen das nicht genau so?

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