Karfreitagsvergnügen in Bochum

Der Protest gegen das Feiertagsgesetz durch die öffentliche Aufführung des Monty-Python-Klassikers "Das Leben des Brian" ist in Bochum bereits zu einem festen Karfreitags-Ritual geworden. In diesem Jahr gab es erstmals zusätzlich eine Tanzveranstaltung, um das säkulare Vergnügen am Karfreitag zu maximieren. Das alles völlig legal – dank einer amtlichen Befreiung vom gesetzlich festgeschriebenen karfreitäglichen Vergnügungsverbot.

An Karfreitagen ist es gesetzlich verboten, sich öffentlich zu vergnügen, weil Christen an diesem Tag des Todes ihres Religionsstifters gedenken. Um diesen nicht mehr zeitgemäßen besonderen staatlichen Schutz christlicher Feiertage grundsätzlich auf den Prüfstand stellen zu lassen, verstößt die Initiative Religionsfrei im Revier mit der Aufführung des an Feiertagen verbotenen Films "Das Leben des Brian" seit sechs Jahren bewusst gegen das Feiertagsgesetz von NRW. Für die Filmaufführung am Karfreitag 2014 wurde gegen Martin Budich als "Brian-Verantwortlichem" der Initiative von der Stadt Bochum ein Bußgeld verhängt. Das Verfahren schaffte es – wie von den Religionsfreien beabsichtigt – zum Bundesverfassungsgericht.

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Karfreitags-Brian in Bochum 2019 (© Daniela Wakonigg)

Doch statt das Feiertagsgesetz auf seine Zeitgemäßheit zu überprüfen, schlug das Bundesverfassungsgericht einen anderen Weg ein. Bereits 2016 hatte es im Fall einer verbotenen karfreitäglichen "Heidenspaß-Party" in München geurteilt, dass Ausnahmegenehmigungen für das Vergnügungsverbot zu erteilen sind, wenn das Vergnügen einen weltanschaulichen Hintergrund hat. Bereits zum zweiten Mal erhielt die Initiative Religionsfrei im Revier in diesem Jahr so von der Bezirksregierung Arnsberg eine Ausnahmegenehmigung für ihre Brian-Aufführung. Und das, obwohl sie diesmal das Event um eine Tanzveranstaltung erweiterte und sogar darauf hinwies, dass es sich um eine besonders vergnügliche Veranstaltung handeln würde. 

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Martin Budich von "Religionsfrei im Revier" führte durch den Abend (© Daniela Wakonigg)

"Damit sind die Bestimmungen des Feiertagsgesetzes faktisch von der Bezirksregierung als bedeutungslos erklärt worden", heißt es in einer Pressemitteilung der Initiative Religionsfrei im Revier. "Bisher galt das Tanzverbot am Karfreitag als unantastbar. Dass die Bezirksregierung nach der Genehmigung der Vorführung eines verbotenen Films im letzten Jahr jetzt auch das Tanzen erlaubt hat, ist für Religionsfrei im Revier ein schöner Erfolg, der am Karfreitag gebührend gefeiert wird. Das Ziel bleibt aber weiterhin, das Feiertagsgesetz vom obersten Gericht als verfassungswidrig eingestuft zu bekommen", so Religionsfrei im Revier.

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Auch Ingrid Matthäus-Maier vergnügte sich am Karfreitag in Bochum bei der gottlosen Brian-Veranstaltung (© Daniela Wakonigg)

Und so vergnügten sich die religionsfreien Bochumer diesmal erneut ganz legal beim Monty-Python-Klassiker "Das Leben des Brian". Und nicht nur Religionsfreie aus Bochum, auch aus Westfalen und dem Rheinland waren Säkulare angereist, um sich bei der Veranstaltung zu vergnügen. Dass das Vergnügen Ausdruck ihrer nicht-religiösen Weltanschauung ist, daran ließ unter anderem das informative Rahmenprogramm keine Zweifel aufkommen. Bevor die Filmvorführung begann, klärte Martin Budich das Publikum im ausgebuchten Riff über die Feiertagsgesetze der Länder und das juristische Verfahren um den Bochumer Brian auf. Außerdem wurde auf die anstehende deutschlandweite säkulare Buskampagne aufmerksam gemacht, die im Mai auch in Bochum Halt machen wird, sowie auf das religionsfreie Gegenangebot zum Dortmunder Kirchentag in Juni: den Ketzertag Dortmund 2019.

Nach dem "Leben des Brian" folgte der zweite Höhepunkt des Abends: die Tanzveranstaltung. Der weltanschauliche Segen hierfür wurde den Religionsfreien durch Michael Schmidt-Salomons "Wort zum Karfreitag" erteilt, welches das anwesende Weibs- und Mannsvolk vergnüglich in den Tanz gleiten ließ.

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Karfreitagstanz in Bochum nach der Aufführung von "Das Leben des Brian" (© Daniela Wakonigg)