Podiumsdiskussion in Berlin zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts
"Weit über das hinaus, was wir uns erträumten"
Foto: © Wega Wetzel
Nur wenige Tage nach dem Urteilsspruch hatte die Humanistische Union eine Podiumsdiskussion in Berlin geplant, die den Urteilsspruch und dessen Folgen behandeln sollte. Es war bei der Planung noch nicht abzusehen, dass das Urteil weit über das hinaus geht, was sich Humanistische Union (HU) und die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) vorstellen konnten.
So konnte DGHS-Vizepräsident Professor Robert Roßbruch als einer der Podiumsteilnehmer bei der Veranstaltung am 9. März 2020, sein Resumee ziehen: "Das Urteil geht weit über das hinaus, was wir uns erträumt hatten."
Vor allem sei es nun neu, dass es gemäß dem Bundesverfassungsgericht keiner formalen Voraussetzung bedarf, um Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen. Damit sei auch der so genannte "Alterssuizid" mit Unterstützung denkbar. Diese Form des selbstbestimmten Lebensendes, allein mit der Begründung lebenssatt zu sein, wird zurzeit als mögliche Variante in der Schweiz und den Niederlanden diskutiert.
Der ebenfalls anwesende Strafrechtler Prof. Dr. Reinhard Merkel betonte, dass Natrium-Pentobarbital auf jeden Fall weiter reguliert bleiben wird. "Eine Freigabe von NaP ist undenkbar", so Merkel. Er nimmt an, dass eine Art Notstandsausnahme in ein neues Gesetz geschrieben werden könnte.
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Wieland Schinnenburg analysierte ebenfalls: "Wir brauchen neue Regelungen." Wie diese genau aussehen, konnte auch Prof. Dr. Steffen Augsberg noch nicht genau beschreiben. Er war einer der Hauptinitiatoren des § 217 StGB gewesen und hält auch heute an der Überzeugung fest, dass das Gesetz im Kern richtig war und verfassungsgemäß.
Dieser Einschätzung konnten sich Professor Roßbruch und die anderen Diskutanten keinesfalls anschließen. Es gebe einfach keine Beweise, dass sich alte Menschen reihenweise zur Inanspruchnahme von Suizidhilfe verleiten ließen, betonte Erwin Kress als Vertreter des Humanistischen Verbands. Er stellte Kernthesen eines eigenen Gesetzentwurfes vor, den der HVD ausgedruckt als "Suizidhilfekonflikt-Gesetz" mitgebracht hatte.
Der Psychiater und Gutachter Dr. Johann F. Spittler verwahrte sich gegen die immer wieder kolportierte These, dass nun Jugendliche mit Liebeskummer die Büros der Sterbehilfevereine stürmen. "Das Argument ist Blödsinn." Ihm sei noch nie ein solcher Fall untergekommen. Allerdings erwartet er durchaus einen Dammbruch an Nachfragen, aber "gedrängt allenfalls von den Verhältnissen." Gemeint waren die Verhältnisse in Pflegeeinrichtungen und Heimen, denen Menschen nicht ausgeliefert sein wollen. Wie auch immer ein neues Gesetz zur Regelung der Suizidhilfe aussieht. Professor Roßbruch kündigte an, dass man es mit Argusaugen ansehen werde.
Erstveröffentlichung auf Facebook.

Kommentare (6)
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Ich fürchte, da werden auch
Ich fürchte, da werden auch die Argusaugen nichts nützen, das neue Gesetz wird so verklausuliert, dass letztendlich alles beim alten bleibt.
Genau, alles beim Alten - wie
Genau, alles beim Alten - wie vor dem § 217 und jetzt nach dem nichtigen § 217.
Und welches neue Gesetz? Das wird es nicht geben - weil es lange dauert und weil sich dann die MdBs, anders als der Noch-Minister Spahn, nicht mehr trauen werden, gegen die BVerfG-Klatsche und gegen den Volkswillen zu stimmen. →Trutnausches Postulat.
Warten wir es ab Herr Trutnau
Warten wir es ab Herr Trutnau, bei jetzt habe ich mit meinen Vorhersagen fast immer ins schwarze getroffen.
Weil Sie so pessimistisch
Weil Sie so pessimistisch sind, "dass letztendlich alles beim alten bleibt"?
Warum sollte die Freigabe von
Warum sollte die Freigabe von NaP undenkbar sein? Ich will diese Freigabe und denke somit diesen Gedanken.
Was wir uns erträumten, wird
Was wir uns erträumten, wird zum Albtraum! Wir träumen aber weiter, irgendwann wird auch der bislang nichtdenkende Mensch wach!