Verbot von Konversionstherapien: Nachbesserungen erforderlich
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Mitte dieses Jahres soll ein Verbot von Konversionstherapien in Kraft treten. Ein Gesetz, das Menschen vor grausamen Behandlungen zur Veränderung ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität schützen soll. Der letztes Jahr im Dezember vom Kabinett vorgestellte Gesetzesentwurf enthielt konstruktive Vorschläge zum Schließen von Schlupflöchern vonseiten der Interessenverbände und der Politik, die bisher jedoch größtenteils ignoriert wurden.
Im Februar 2019 endlich erklärte Gesundheitsminister Jens Spahn so genannte Konversionstherapien verbieten zu wollen. Diese Therapien, oft angeboten von religiösen Gruppierungen, die zum Beispiel Homosexualität als Sünde und veränderbar ansehen, sollen die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität von Menschen umwandeln und den Vorstellungen der Gruppen anpassen. Um solch unmenschliche "Behandlungsangebote" aus der Gesellschaft zu tilgen entwarf das Kabinett einen Verbots-Entwurf, der im Dezember 2019 vorgestellt wurde.
Obwohl solche Therapien für Minderjährige ebenso verboten werden sollten, wie Behandlungen unter Drohungen bei Volljährigen und die öffentliche Bewerbung ebensolcher, ließ der Entwurf noch zu viele Schlupflöcher offen. Sowohl dem Bundesrat, als auch Verbänden wie, unter anderem, der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwuler Juristen, sowie Politiker*innen wie zum Beispiel der Frauen- und Queerpolitischen Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion Ulle Schauws, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag für Gleichstellung, Medienpolitik und Queerpolitik Doris Achelwilm und Sprecher für die Rechte von LSBTI in der FDP, Jens Brandenburg nicht weit genug.
Kritisiert und mit Forderungen zur Nachbesserung versehen wurden unter anderem die Altersgrenze, dass das Werbeverbot nur wirtschaftliche Tätigkeit umfasse und kaum eine Strafmöglichkeit für Eltern vorsehe, die ihre Kinder einer solchen Tortur unterzögen. Aufgenommen wurde allein ein weitergehendes Verbot der Bewerbung solcher Behandlungen. Mit Spannung erwartet wird die zweite Lesung im Mai 2020, die hoffentlich weitere Nachbesserungen mit sich bringt.

Kommentare (6)
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https://www.br.de/nachrichten
https://www.br.de/nachrichten/bayern/kirchenaustritte-in-bayern-2019-rekordverdaechtig,Rs437Ev
auch interessant, noch mehr öffnen orgel raus
Traurig genug, dass man dafür
Traurig genug, dass man dafür eine Gesetz benötigt, da der gesunde Menschenverstand
anscheinend dafür nicht ausreichend ist. Den Gegnern dieses Gesetzes muss ich leider den gesunden Menschenverstand absprechen, da diese gedanklich im Mittelalter stecken geblieben sind und immer noch den kruden Gedankengut der Religionen folgen.
Einen für die Menschheit vorteilhaften Sinn kann ich darin nicht entdecken.
Die Konversionstherapie ist
Die Konversionstherapie ist kein Angebot der Nächstenliebe. Sie festigt das Feinbild, das jede extreme Gruppierung für den Zusammenhalt braucht. Ich sehe daher Homophobie auf dem selben Niveau wie etwa Antisemitismus. Homophobie sollte wie Antisemitismus, Rassismus und andere Hetze geahndet und geächtet werden. Guter Anfang: Gegen den evangelikalen Bremer Pastor Olaf Latzel wird aufgrund seiner homophoben Aussagen wegen Volksverhetzung ermittelt. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Ein (gewaltiges) Problem
Ein (gewaltiges) Problem bleibt außen vor. So manche/r Homosexuelle/r Frau/Mann ist lebenslang indoktriniert worden und hält sich selbst für „anormal“, weil man ihm/ihr das so eingebläut (Prügel und Gewalt allgemein, physische wie psychische, sind in religiösen Kreisen, nicht nur extremen Richtungen und Sekten, heute immer noch das erzieherische Mittel der Wahl). Ich fürchte, dass auch eine nachgebesserte Gesetzeslage solche Menschen nicht erreichen kann und wird obwohl auch sie, vielleicht noch mehr als „direkt Gezwungene“, Opfer religiösen Irrsinns sind. Wieso noch mehr? Nun, der Mensch der gezwungen und genötigt werden muss, erfährt das wenigstes oder teilweise in dem Bewusstsein, dass das, was man ihm antut, (mindestens) keineswegs in Ordnung ist. All jene die aber selbst davon überzeugt sind, dass ihre Veranlagung „schlecht“ ist, halten das alles ja selbst für „gut und richtig“. So manch vermeintlich „Geheilter“ entpuppt sich in der Folge als weit fanatischer, als jene seiner Glaubens-brüder/-schwestern die, ihrem religiösen Codex folgend, als „normal“ gelten. Das ist dann noch eine Nummer perfider als die Konversionstherapien an sich es schon sind. Es verhält sich ähnlich wie bei Konvertiten, die oft die eifrigsten Verfechter ihres (aber)Glaubens sind; sie berichten dann von den eigenen Erfahrungen mit „Satan“ & Co und faseln von der Erkenntnis und ihrer Erleuchtung… Es erreicht sie am Ende auch deshalb nicht, weil sie tatsächlich glauben, das Recht richte sich gegen sie.
Dass solche Gesetze überhaupt
Dass solche Gesetze überhaupt notwendig sind, zeigt doch nur wieviel Macht die Religionen immer noch haben, vor allen Dingen noch in den Köpfen vieler Leute. Würde man den Staat und Religion endlich trennen, hätten die Kirchen einiges an Macht (durch finanzielle Subventionen und Privilegien) verloren. Dazu gehört auch die Abschaffung politischer Parteien, die irgendeiner religiösen Gruppierung anhängen. Abgesehen davon: wozu dienen solche Praktiken den religiösen Fanatikern eigentlich? Doch nur um ihren eigenen kranken Umgang mit sexueller Identität zu verbergen und zu unterdrücken. Das Ergebnis sehen wir ja in den Missbrauchsfällen innerhalb der katholischen Institution. Traurig, dass man Gesetze braucht, um die Perversion, die in Religion liegt, in den Griff zu kriegen.
Das Leben ist nicht einfältig
Das Leben ist nicht einfältig, sondern vielfältig und der Staat muss dieser Vielfalt gerecht werden.