Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium

FDP greift Spahns Unverfrorenheit bei der Suizidhilfe an

Jens Spahn (CDU)
Jens Spahn auf dem CDU-Bundesparteitag 2014 in Köln

Seit einiger Zeit wird immer konkreter diskutiert, wie die Suizidhilfe geregelt werden kann. Jens Spahn ist bei diesem Thema ein Meister der Verzögerungstaktik, Missachtung von Gerichtsurteilen und Hinterzimmerpolitik. Eine aktuelle Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP zeigt nun, dass der Gesundheitsminister klammheimlich bereits einen hausinternen Entwurf erarbeitet hat.

Die Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr ist empört. Sie fordert gesetzlich geregelte Sicherheit noch in dieser Legislaturperiode, sowohl für die Inanspruchnahme von Suizidhilfe als auch für das Recht zur Hilfeleistung – mit entsprechenden Regularien wie ärztliche Dokumentationspflichten und mit psychosozialen Beratungsangeboten zum Themenkreis Suizidalität. Die Expertin für Gesundheits- und Rechtspolitik war für die Liberalen zusammen mit Otto Fricke federführend für die interfraktionelle Initiative, der Karl Lauterbach (SPD) und Petra Sitte (LINKE) angehören. Deren liberaler Gesetzentwurf enthält keinerlei Verbotsregelungen.

Still, leise und höchst selektiv

Wie die aktuelle Antwort des Bundesgesundheitsministeriums zum Sachstand Sterbehilfe (siehe Anlage) auf eine Kleine Anfrage der FDP zeigt, hat Jens Spahn seinerseits einen Gesetzentwurf vorbereitet und schreckt dabei auch vor Täuschung des Parlaments nicht zurück. Denn der Minister hatte in der Vergangenheit zunächst beteuert, eine Neuregelung der Suizidhilfe müsse ausschließlich aus der Mitte des Bundestages hervorgehen. Dann habe er vorgegeben, so Helling-Plahr in einer Pressemitteilung vom 12. Februar, einen breiten Austausch zur Neuregelung befördern zu wollen und im April vorigen Jahres hierzu "still und leise höchst selektiv vornehmlich konservative Verbände zu Stellungnahmen aufgefordert. Dem Parlament aber hat er die Einsichtnahme in diese Dokumente verwehrt."

Katrin Helling-Plahr ist Mitglied im Ausschuss für Gesundheit und im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Diese Zeitschiene informiert über ihre entsprechenden politischen Initiativen und Aktivitäten für ein selbstbestimmtes Lebensende seit April 2018.

Laut Ärztezeitung erklärte das Bundesministerium für Gesundheit, man habe auf Basis von Stellungnahmen von Verbänden und Organisationen einen "hausinternen Arbeitsentwurf" ausgearbeitet – damit sei aber keine abschließende Positionierung der Regierung verbunden. Nach wie vor, so die Ärztezeitung weiter, würden Anträge von Bürger*innen, die Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung erwerben möchten, vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ausnahmslos abgelehnt.

Helling-Plahr kritisiert, dass Spahn das ihm nachgeordnete BfArM unbeirrt anweist, eine Entscheidung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017 nicht zu beachten, nach der Sterbewilligen "in extremen Ausnahmefällen" Zugang zu Substanzen zur Selbsttötung gewährt werden müsse.

Ungeheuerlichkeiten nicht länger durchgehen lassen

Für Katrin Helling-Plahr ist das Vorgehen des Gesundheitsministers "an Unverfrorenheit nicht zu überbieten". Sie empört sich: "Das darf man ihm nicht durchgehen lassen … Das neuerliche Vorgehen Spahns reiht sich ein in eine ganze Kaskade von Ungeheuerlichkeiten des Ministers zu Fragen der Suizidhilfe. Erst missachtet er ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und lässt betroffene schwer und unheilbar Kranke eine Show-Prüfung absolvieren, nur um dann alle Anträge auf Erlaubnis zum Erwerb eines tödlichen Medikaments ablehnen zu lassen, obwohl er weiß, dass ihnen ein höchstes Gericht dieses Recht bestätigt hat. Und nun verweigert er sich durch seine Hinterzimmerpolitik einer mit offenem Visier geführten Debatte zur Frage der Suizidhilfe."

Besorgniserregend und fadenscheinig

Es sei höchste Zeit, die Debatte zur gesetzlichen Regelung der Suizidhilfe ins Parlament zu holen und noch in dieser Legislaturperiode – und nicht doch wieder Jahre später – Rechtssicherheit für betroffene Sterbewillige zu schaffen. Auch Helling-Plahr ist der Entwurf des Ministers bisher unbekannt, aber sie strebe an, schnellstmöglich Einsicht nehmen zu können: "Nach dem bisherigen Verhalten des Ministers bin ich sehr besorgt. … Wir brauchen dringend eine liberale Regelung, die für die Betroffenen echte Rechtsklarheit schafft. Es gebietet die Menschlichkeit, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben in Deutschland nicht erneut faktisch leer läuft. Wir müssen deshalb für Betroffene, die selbstbestimmt sterben möchten, auch die Möglichkeit zu ärztlicher Verschreibung von Medikamenten zum Suizid eröffnen", so Helling-Plahr abschließend.

Inzwischen dementierte das Bundesgesundheitsministerium fadenscheinig und gab drei Tage nach der Presseerklärung von Katrin Helling-Plahr bekannt: Es sei nicht nur keine Vorab-Positionierung der Regierung erfolgt, sondern auch im Gesundheitsministerium vorerst kein eigener Vorstoß zur Sterbehilfe geplant – Spahn hätte lediglich einen vorbereitenden Arbeitsentwurf für eine Debatte erstellen lassen.

Unterstützen Sie uns bei Steady!

Kommentare (18)

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Do. 18 Feb 2021 - 13:10

Spahn in irgendeiner Hinsicht "Meister" zu nennen, ist mir dann doch ein Tick zu viel Lob. Er ist ein politisch tolerierter Verfassungsfeind, sonst nix.

Ich würde sagen, Spahn ist kriminell. Wenn ein Staatsminister ein Urteil des höchsten Gerichts ignoriert, sollte er abtreten müssen.

Was steckt hinter Spahns skandalösem Verhalten in dieser Sache? Wird er dafür/von wem bezahlt? Anders lässt sich das wohl kaum noch erklären. Was die Sache natürlich um so schlimmer macht.

Ich stimme Ihnen voll zu. Nicht nur ist Spahn ein Laufbursche des Klerus, er hat in der Corona-Bewältigung den Begriff "vielversprechender Politiker" neu konnotiert.

„sonst nix“? – na schon – er ist der amtierende Büttel der Sterbehilfe-Verhinderungsindustrie. Denn darum geht es ja doch: die lukrativen Geschäfte mit dem Leid alter, kranker, wehrloser Menschen immer noch weiter hinzuziehen.

Jürgen Becker (nicht überprüft)

Do. 18 Feb 2021 - 13:46

Wer seit Jahren die Rechtsprechung und zuletzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes so missachtet wie Spahn, gehört in keine Regierung, ja noch nicht einmal in ein Parlament. Wir alle haben in diesem Jahr die Möglichkeit zu wählen. Ich kann nur dringend empfehlen, Spahn und seine Partei nicht zu wählen. "Entlastend" muss man allerdings feststellen, dass er seinen Ministereid mit dem Zusatz "So wahr mir Gott helfe" abgelegt hat. Das sagt alles!!!

Klaus Weidenbach (nicht überprüft)

Do. 18 Feb 2021 - 17:05

Wie ein guter Freund aus England einmal sagte:"He is a Catholic and therefore cannot be trusted." Auch Jens Spahn ist trotz seiner Homosexualität der katholischen Kirche eng verbunden.

Folker Pollmeier (nicht überprüft)

Do. 18 Feb 2021 - 17:13

Wer startet da mal eine fundierte Unterschriftensammlung gegen diesen rechtbrechenden Minister ?

Robert Fies (nicht überprüft)

Mo. 22 Feb 2021 - 13:40

Antwort auf von Folker Pollmeier (nicht überprüft)

Eine Petition, die seinen Rücktritt fordert, gibt es auf change.org: https://www.change.org/p/b%C3%BCrgerinnen-und-b%C3%BCrger-herr-spahn-tretten-sie-bitte-zur%C3%BCck

Eine Petition, die mehr Selbstbestimmung am Lebensende einfordert, gibt es hier: https://www.change.org/p/rechtsanspruch-auf-professionelle-sterbehilfe-weil-mein-ende-nur-mir-selbst-geh%C3%B6rt

Dieselbe Petition gibt es auch auf openPetition: https://www.openpetition.eu/petition/online/mein-ende-gehoert-mir-deshalb-fordern-wir-rechtsanspruch-auf-professionelle-sterbehilfe

Meine Petition auf der Petitionsseite des Bundestages zur Freigabe von Natrium-Pentobarbital wurde leider immer noch nicht freigeschaltet, obwohl es mittlerweile mehr als drei Wochen her ist, dass ich sie eingestellt habe. Ich bin mal gespannt, wie lange das noch dauert. (Öffentliche Petitionen sollen dort normalerweise innerhalb von drei Wochen freigeschaltet oder begründet abgelehnt werden.)

Robert Fies (nicht überprüft)

Di. 23 Feb 2021 - 13:50

Antwort auf von Robert Fies (nicht überprüft)

Ich habe gerade einen Bescheid bekommen, dass meine Petition zu NaP nicht veröffentlicht wird. Die abstruse Begründung lautete, dass es bereits eine andere ähnliche Petition gegeben hätte, die ablehnend entschieden wurde. Diese Petition war von 2019 - vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts - und ihr Inhalt bezog sich auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie eine Krebserkrankung, beides Elemente, auf die ich mich ausdrücklich nicht spezifisch berufen habe. Offensichtlich will man in Berlin so systematisch wie nur möglich die Selbstbestimmung des Individuums und die Legitimität der repräsentativen Demokratie zerstören. Im Primzip müsste man sämtliche bzw. nahezu sämtliche Parteien im Bundestag durch völlig neue ersetzen - und dann hoffen, dass diese nicht dieselbe kriminelle Energie an den Tag legen.

A.S. (nicht überprüft)

Do. 18 Feb 2021 - 21:47

Innerhalb des religiösen Weltbildes MUSS der Suizid verboten bleiben.

Ein freigegebener Suizid in Verbindung mit dem Wahn vom ewigen Leben im Paradies hätte zwangsläufig zu Folge, dass die Gläubigen sich unverzüglich per Selbstmord auf den Weg ins Paradies machen würden.

Dann stünden die "Hirten" ohne ihre Herde von Schafen da und hätten niemanden mehr, den sie melken, scheren oder dem sie das Fell über die Ohren ziehen könnten. Was Gott (bzw. der Staat, dieser treue Handlanger der Kirchen) verhüten möge.

Gita Neumann (nicht überprüft)

Fr. 19 Feb 2021 - 10:40

Ein Blick in das Portemonnaie von Jens Spahn (Berichte zu seiner Millionenvilla hat er verbieten lassen) im Berliner Tagesspiegel: https://www.tagesspiegel.de/politik/millionenvilla-des-ministers-ein-blick-in-das-portemonnaie-von-jens-spahn-ist-verboten/26922938.html

Bernd Kockrick (nicht überprüft)

Fr. 19 Feb 2021 - 17:03

Egal, ob Spahn oder Söder, Minister mit einer langen Tradition als Rechtsbrecher sind für mich nicht wählbar. Und die Parteien, von denen sie aufgestellt werden auch nicht!

Roswitha Quadflieg (nicht überprüft)

Fr. 19 Feb 2021 - 21:56

Jetzt aber mal ein großer Dank an Sie, liebe Frau Neumann,
Wie gut, dass es Menschen wie Sie gibt, die aufpassen, dass - trotz des sensationellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts im letzten Jahr - nicht alles den Bach runtergeht. Ihre Artikel rund um das Thema Sterbehilfe sind wahnsinnig wichtig!

Alexander von … (nicht überprüft)

So. 21 Feb 2021 - 08:19

Endlich wieder einmal ein wirklich wichtiger Artikel: DANKE
Herr Spahn, der Minister nach Gutsherrenart, ein Derivat des Canisius Kollegs, ein Büttel der kath. Kirche, ein übereifriger Karrierist, wird dennoch von vielen in unserem Land als "der kann Kanzler" gehandelt. Was muss eigentlich noch alle passieren, bis diese bräsige Masse der deutschen Wähler mal opponiert? Allein: Wo sind die wirklichen, alternativen Persönlichkeiten? Herr Spahn gehört auf keinen Fall zu den Personen, die für unsere Zukunftsperspektiven stehen sollten.

Gita Neumann

Die Autorin studierte Sozialwissenschaft, Philosophie und Psychologie an der Universität Bochum und der FU Berlin. Als Referentin des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) in Berlin und Medizinethikerin (AEM Göttingen) ist sie häufig zu Themen wie Humanes Sterben / Patientenverfügung in Presse, Funk und Fernsehen präsent. Sie hat für den HVD Stellungnahmen auf Anfrage des Gesundheitsausschusses des Dt. Bundestages zum Hospiz- und Palliativgesetz sowie des Bundesverfassungsgerichtes zum  § 217 StGB verfasst.

Weitere Artikel der Autorin
Unterstützen Sie uns auf Steady!

Mehr lesen über:

Verwandte Artikel