Nadelöhr Amtsgericht Düsseldorf

Monatelanges Warten auf Kirchenaustritt

Amtsgericht Düsseldorf
Beim Amtsgericht Düsseldorf sind Kirchenaustritte ein heiß begehrtes Gut.

In Düsseldorf hat es trotz zugesagter zusätzlicher Termine für einen Kirchenaustritt keine substanziellen Verbesserungen gegeben. Immer noch müssen Menschen, die der Kirche den Rücken kehren wollen, monatelang warten, um einen Termin zu bekommen. Und die wenigen Termine, die man online beim Düsseldorfer Amtsgericht ergattern kann, sind innerhalb kurzer Zeit vergeben, so dass die Wartezeit der Austrittswilligen und damit auch die Pflicht zum Zahlen der Kirchensteuer weiter um Monate verlängert wird. Das beklagt der Düsseldorfer Aufklärungsdienst (DA!).

DA!-Vorstandsmitglied Joachim Horn hat nun einen zweiten Offenen Brief an die Präsidentin des Düsseldorfer Amtsgerichts Angela Glatz-Büscher geschrieben. Das Amtsgericht ist zuständig für die Kirchenaustritte, die dort gegen eine Gebühr von 30 Euro vollzogen werden können. Horn schreibt in dem Brief an die Präsidentin: "Nach unserem Brief vom 1. März haben Sie ja gleich gehandelt und im laufenden Monat noch weitere Termine zur Verfügung gestellt. Über Ihr pragmatisches Vorgehen haben wir uns sehr gefreut und dafür danken wir Ihnen. Aber heute – zwei Monate später – zeigt sich: Es fehlt die grundsätzliche und nachhaltige Verbesserung."

Horn beklagt, dass am 1. Mai um Mitternacht zwar die Termine für Juli freigeschaltet wurden. "Doch schon um 9 Uhr waren sämtliche Termine bis Ende Juli ausgebucht. Genauso war es am 1. April. Um 8:45 Uhr waren alle Termine für Juni vergeben."

Der DA! sieht darin eine erhebliche Behinderung des Grundrechts auf Religionsfreiheit durch das Gericht und fordert die Gerichtspräsidentin auf, ausreichend Kapazitäten für Austrittswillige zur Verfügung zu stellen. Horn beklagt, dass in Düsseldorf nur 336 Termine pro Monat angeboten werden, in Köln dagegen 1.500. "Auch uns wäre lieber, Austritte aus Religionsgemeinschaften könnten unbürokratisch – wie bei jedem anderen Verein – vollzogen werden. Aber solange es in NRW die gesetzliche Regelung gibt, dass Austritte beim Gericht zu erfolgen haben, müssen Sie, Frau Präsidentin, auch ausreichend Kapazitäten dafür zur Verfügung stellen."

Der DA! bemängelt, dass unter anderem seine Anregung vom März nicht umgesetzt wurde, dass das Gericht auf seiner Internetseite deutlicher auf die Möglichkeit des Austritts bei einem Notar hinweisen sollte. Joachim Horn: "Zwar findet man irgendwo auf der Webseite des Amtsgerichts diesen Hinweis. Doch um einen Termin zu buchen, muss man nicht über diese Hinweisseite gehen. Deshalb haben wir ganz bewusst die Seite zur Terminplanung für diesen Hinweis vorgeschlagen. Dort wird Ihren Kunden, die am Monatsersten nach 9:00 Uhr keinen Termin mehr finden, ein deutlicher Hinweis (mit ausführlicheren Informationen) am meisten nutzen."

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Der Düsseldorfer Aufklärungsdienst e. V. (DA!) versteht sich als Interessenvertretung der religionsfreien Bürger:innen der Stadt und bereichert seit mehr als zehn Jahren das kulturelle Leben mit regelmäßigen wissenschaftlichen, philosophischen und religionskritischen Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen. 2019 veranstaltete der Verein in Kooperation mit dem Aquazoo Löbbecke Museum und dem Neanderthal Museum die Evolutionswoche im Nordpark (der hpd berichtete). 2020 eröffnete er den Düsseldorfer Evolutionsweg. Seit 2018 vergibt der DA! in zweijährigem Rhythmus den ersten säkularen Kunstpreis Düsseldorfs, den DA! Art-Award. Der DA! ist eine von etwa 60 Regionalgruppen der Giordano-Bruno-Stiftung.

Kommentare (20)

Christian Meißner (nicht überprüft)

Mo. 10 Mai 2021 - 11:01

Ich erwarte schon die Ansprache des Düsseldorfer Bürgermeisters:
"Wir sind zu Ihnen gekommen, um Ihnen mitzuteilen, dass heute Ihr Austritt..."

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Mo. 10 Mai 2021 - 11:20

Eltern, bewahrt eure Kinder vor dieser Scheißbürokratie. Tauft sie nicht! Es ist eure Entscheidung!

Birgit M. (nicht überprüft)

Mo. 10 Mai 2021 - 11:22

Sehr gut, wie der DA nachhakt und das nochmals zur Sprache bringt! Man hat ja sonst keine Stimme hier. Der Vergleich der Anzahl von Austrittsterminen ist interessant. Kein Wunder,wenn man niemals zum Zuge kommt.Hoffentlich bewirkt es etwas beim Amt.

Rico (nicht überprüft)

Mo. 10 Mai 2021 - 12:30

Tatsächlich frage ich mich, wozu es eigentlich die digitale Ausweisfunktion im Perso gibt; wenn nicht genau dafür, dass ich Anträge persönlich auch aus der Ferne stellen und signieren kann. Über ein solches Verfahren könnten alle Bürger schnell und ohne Wartezeit ihren Austritts- ggf. auch Eintrittswunsch realisieren.

Rene Goeckel (nicht überprüft)

Mo. 10 Mai 2021 - 14:12

Kleine Anekdote: Meine Schwiegertochter hatte beim Düsseldorfer AG einen Austrittstermin. Auf ihre Frage, wann der Austritt denn rechtskräftig werde, antwortete die Sachbearbeiterin wörtlich: Der Segen erlischt Mitternacht.

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Mo. 10 Mai 2021 - 14:55

Ich halte bereits den Umstand, dass es eine "gesetzliche Regelung gibt, dass Austritte beim Gericht [persönlich] zu erfolgen haben", für verfassungswidrig.
Eine schriftliche Mitteilung müsste reichen.

Absolut korrekt!

Doch das ist ja nicht der einzige Rechtsmangel, der dieses Verfahren prägt - siehe mein Beitrag oben!

Götz (nicht überprüft)

Di. 11 Mai 2021 - 17:43

Antwort auf von Roland Weber (nicht überprüft)

Ich verstehe die Aufregung nicht. In § 3 Abs. 1 KirchenaustrittsG für Nordrhein-Westfalen heißt es: "Die Austrittserklärung kann mündlich oder schriftlich abgegeben werden." Lt. Abs. 5 muss die Erklärung in öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden. Die Beglaubigung kann von einem Notar vorgenommen werden. Wenn man ein ausgefülltes Formular zum Notar mitbringt, kostet die Beglaubigung nicht vielmehr als EURO 35.-. Wahrscheinlich billiger als noch 2 Monate Kirchensteuer. Und - man hat es endlich hinter sich!

Götz (nicht überprüft)

Mi. 12 Mai 2021 - 14:26

Antwort auf von Hartmut Jolie (nicht überprüft)

Ein eingeschriebener Brief reicht nicht. Die Unterschrift muss beglaubigt sein!

Roland Weber (nicht überprüft)

Di. 11 Mai 2021 - 08:50

Mitteilung über Kirchenaustritt per Einschreiben an Behörde senden.

Anschließend gerichtliche Klärung, dass Wartezeit bis zum Vorsprache-Termin nicht als Mitgliedszeit berechnet werden dürfen! Dies gilt auch ansonsten innerhalb der Verwaltungstätigkeit. Die Gebühr wird ja nur für den Verwaltungsaufwand geltend gemacht - wofür eigentlich die Kirchen zahlen müssten -, und dieser Aufwand fällt erst mit der Registierung an. Egal, welches Datum einzutragen ist, einen Mehraufwand bedeutet dies nicht und die Erklärung über den Austritts seitens des Bürgers liegt schließlich mit Posteingang der Behörde vor!

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Di. 11 Mai 2021 - 14:06

Antwort auf von Roland Weber (nicht überprüft)

Vordruck Austrittsformular hier: https://hpd.de/artikel/ueber-30-deutschen-staedten-staut-sich-kirchenaustritt-6-monate-19245

Karlheinz B. (nicht überprüft)

Di. 11 Mai 2021 - 10:36

Ich bin bereits 1973 aus der (kath.) Kirche ausgetreten. Obwohl in einer Großstadt (Frankfurt), war dies zur damaligen Zeit doch ein etwas ungewöhnlicher Vorgang :-) hatte aber meines Erinnerns nach keine Wartezeit zur Folge. Ich weiß auch nicht mehr, ob ich damals überhaupt Gebühren dafür bezahlt habe.
Der angenehme Nebeneffekt war, dass ich Zeit meines Arbeitslebens nie einen Pfennig/Cent Kirchensteuer entrichten musste (abgesehen von den Beträgen, mit den ich die Kirchen aus dem allgemeinen Steuertopf mitfinanzieren musste).
Als ich später einmal aufs Land umgezogen bin, wollte mich der örtliche Dorfpfarrer tatsächlich zur Rückkehr in die »Arme der Kirche« bewegen.
Ich habe den Schwarzkittel von der Schwelle gejagt und bin seither hier wieder belästigt wordern.

Habe gerade meinen Tippfehler bemerkt.
Soll natürlich heißen, dass ich seither NIE wieder belästigt worden bin.
Nobody is perfect :-)

Ich dito aus der ekd etwa gleichzeitig im Bezirksamt Wedding, Berlin; das kostete nix. Ich hatte aber 1 Monat 'Bedenkzeit' bis es rechtskräftig wurde... haha! Nach Verlassen des Amts war mir als platzte ein großer lila Ballon, in dem mein Kopf steckte - und, puff, war der Spuk vorbei! Offiziell hat sich nie wieder ein Schwarzkittel bei mir sehen lassen; das ging stattdessen mehrfach von privater Seite aus (viel subtiler - und vor allem niederträchtiger, bes. hier im schwarzen Rheingau), war aber, Tok sei Dank, immer zum Scheitern verurteilt (lach & freu).

Dazu habe ich auch noch'n Schmankerl: Ich wurde als völlig unzurechnungsfähiges Baby durch Taufe zum Vertragspartner der Ev.Ref. Kirche. Später zog ich nach Niedersachsen um, und was stand da auf einmal auf meiner Lohnsteuerkarte? Ev.Luth.! Da wechselte ich also allein durch den Umzug die Konfession, wurde vom Reformierten zum Lutheraner und es gab keine Möglichkeit, etwas dagegen zu machen.

Hartmut Jolie (nicht überprüft)

Di. 11 Mai 2021 - 23:13

Wäre es nicht langsam an der Zeit, diese Austrittsgeschichte von einer anderen Seite aus anzugehen, indem man den Eintritt in die Kirche als definitiv nicht geschäftsfähiger Säugling vor die Gerichte bringt. Soweit mir bekannt, kann man kleinere Geschäfte, wie zum Beispiel, den Kauf eines Skateboards frühestens mit 12 Jahren tätigen, den finanziell wesentlich folgenschwereren Eintritt in eine der Kirchen doch mit Sicherheit nicht. Also müsste man doch einfach den Eintritt in nicht geschäftsfähigem Alter anfechten, was natürlich auch erhebliche Rückzahlungen zur Folge hätte.

Düsseldorfer Aufklärungsdienst (DA!) e.V.

Der DA ist eine Aktionsplattform und Interessenvertretung der wachsenden Zahl von Bürgerinnen und Bürgern, die sich entschieden für eine rationale Leitkultur einsetzen und den irrationalen Einfluss von Religionen und Esoterik auf das Zusammenleben kritisieren. Sein Ziel ist es, eine säkulare Alternative zu den bestehenden Religionen zu entwickeln.

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