Gehsteigbelästigung

Spießrutenlauf vor der Beratungsstelle

Abtreibungsgegner
Abtreibungsgegner, wie sie beim sogenannten "Marsch für das Leben" unterwegs sind, üben häufig auch "Gehsteigbelästigung" aus.

Der Bundestag diskutiert ein Gesetz, wonach die sogenannte Gehsteigbelästigung von schwangeren Frauen vor einer Beratung oder einem Abbruch mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld bedroht werden soll. Union und AfD stemmen sich gegen den Plan von SPD, Grünen und FDP.

Nicole Bauer erzählt von Lea: Lea erfährt, dass sie schwanger ist. Sie freut sich, so denken wir wie selbstverständlich. Aber vielleicht stellte sich bei den Frühuntersuchungen eine nur geringe Überlebenschance für das Kind heraus. Vielleicht musste sie abwägen, ob die Schwangerschaft für sie selbst zu einem immensen gesundheitlichen Risiko würde. Vielleicht möchte sie das Kind nicht bekommen, weil ihr Gewalt angetan wurde und psychische Belastungen sie erdrücken würden. Statt Freude empfindet Lea Angst, Zweifel und Schuldgefühle. Sie zermartert sich den Kopf: Was soll ich tun? Nach langem Zweifel und Abwägen will sie Unterstützung suchen, geht verzweifelt an den Ort, an dem sie Rat und Hilfe finden soll. Auf dem Weg zu der Beratungsstelle wird Lea angegangen. Von einer Person oder einer Gruppe sogenannter Lebensschützer. Menschen, die Leas individuelle Situation gar nicht kennen, verurteilen und beschimpfen sie. Plakate mit religiösen Symbolen werden gezeigt, Gebete gerufen. Mitgefühl, Empathie – Fehlanzeige.

Nicole Bauer ist Bundestagsabgeordnete der FDP. Und sie ist nicht die einzige Politikerin, die in der Parlamentsdebatte am gestrigen Mittwochnachmittag solche Szenarien aufzeigt. Geschichten von Menschen, die vor Abtreibungspraxen oder Schwangerschaftsberatungsstellen den Frauen den Weg dorthin zum Spießrutenlauf machen. Die sie bedrängen mit überdimensionierten Plastikföten, kleinen Särgen, Schockbildern.

Gehsteigbelästigung ist der fast schon verharmlosende Begriff, unter dem all dies zusammengefasst wird. Und dieser Gehsteigbelästigung will der Bundestag nun mit einem Gesetz ein Ende machen. In dem Gesetzentwurf, der am Mittwoch im Bundestag diskutiert wurde, steht unter anderem: "In einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Schwangerschaftsberatungsstellen ist es verboten, das Betreten der Stelle durch das Bereiten eines Hindernisses absichtlich zu erschweren. Oder der Frau entgegen ihrem erkennbaren Willen durch Ansprechen die eigene Meinung zu ihrer Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft aufzudrängen. Sie zu bedrängen, einzuschüchtern oder sonstwie erheblich unter Druck zu setzen." Andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Zwölf Politikerinnen diskutieren das Thema im Bundestag, Männer applaudieren allenfalls oder äußern ihren Missmut. Doch auch die Frauen sind sich keinesfalls einig. Abgeordnete der CDU/CSU und der AfD kritisieren den Gesetzesplan scharf. Sie betonen das Recht auf Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit derjenigen, die da am Gehsteig stehen, rufen und demonstrieren. Bettina Margarethe Wiesmann von der CDU betont, es gebe kein Recht auf Verschonung vor einer anderen Meinung. Nicole Höchst von der AfD wirft der Mehrheit aus SPD, Grünen und FDP vor: "Sie machen aus Betern für das Leben Täter, Lebensschützer werden als Gehsteigbelästiger verächtlich gemacht", wo sie doch nur ihre freie Meinung öffentlich zum Ausdruck brächten. Gegenüber Frauen, die sich "gegen ihr eigenes Fleisch und Blut entscheiden".

Sonja Eichwede von der SPD dagegen betont, dass es vor einem Schwangerschaftsabbruch nun mal nach der gegenwärtigen Rechtslage eine gesetzliche Beratungspflicht gibt. "Wenn wir die Frauen verpflichten, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass sie unbescholten zu dieser Beratung kommen." Es gehe in den Fällen nicht um Meinungsäußerung, sondern um bewusste Belästigung. "Und es geht um den Schutz der Frauen vor der womöglich schwersten Entscheidung, vor dem schwersten Gang ihres Lebens", betont FDP-Politikerin Nicole Bauer.

Auch wenn die betroffenen schwangeren Frauen auf dem Weg zur Beratungsstelle die emotional Hauptbetroffenen sind, weil sie sich ohnehin schon in einer besonderen physischen und psychischen Belastungssituation befinden, so soll das neue Gesetz doch auch das Personal in den Beratungsstellen entlasten. Und die Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Im Vorfeld der Bundestagsdebatte hatte die Gynäkologin Jana Maeffert, Vorstand des Netzwerks Doctors for Choice, kommentiert: "Immer wieder erzählen ungewollt Schwangere, dass ihnen von Praxen empfohlen wurde, den Hintereingang zu benutzen, weil vorne protestierende Personen mit Schildern stehen würden. Das ist doch einfach unzumutbar." Und Maefferts Vorstandskollegin Alicia Baier ergänzt: "Seit Jahren fordern wir besseren Schutz für ungewollt Schwangere, die medizinische Hilfe aufsuchen. Auch für uns Ärzt*innen ist es entlastend, dass die Betenden nun einen gewissen Abstand zu unseren Praxen einhalten müssen."

Noch ist es nicht so weit, der Gesetzentwurf muss nach der Debatte im Bundestag nun erst noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

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Kommentare (10)

malte (nicht überprüft)

Do. 11 Apr 2024 - 13:33

Braucht es hier wirklich ein neues Gesetz? Wenn die Frau beschimpft wurde, kommt eine Anzeige wegen Beleidigung in Frage, das ist auch jetzt schon möglich. Wenn aber weder Beleidigung noch Nötigung vorliegt, denke ich tatsächlich, dass man die Aktionen dieser "Lebensschützer" aushalten muss, so schlimm diese Leute auch sind.

Da es hier um eine zeitlich meistens sehr eng bemessene Angelegenheit geht, sind Präventivmaßnahmen gegen etwaige Nötigung durchaus angebracht.

Dafür braucht man aber kein neues Gesetz. Wenn einer der "Lebensschützer" wiederholt durch Nötigung aufgefallen ist, kann man z.B. einen Platzverweis aussprechen.

Thomas Spickmann (nicht überprüft)

Do. 11 Apr 2024 - 13:36

Ein Abtreibungsverbot, wie religiöse Fanatiker fordern, hat keinen Sinn. Man verdrängt dann Abtreibungen nur in die Illegalität oder ins Ausland. Das kann dann für die betroffenen Frauen gefährlicher werden. Ich würde sagen, lieber kontrolliert legal als unkontrolliert illegal.

Klaus Bernd (nicht überprüft)

Do. 11 Apr 2024 - 14:08

Mal (vorläufig) als Gedankenexperiment: Atheisten gehen vor der Kirche auf Gottesdienstbesucher zu, und erklären ihnen, wie absurd ihr Glaube ist; oder zeigen das auf drastischen Plakaten. Das ist doch dann auch durch das Statement von Fr. Wiesmann legitimiert und legalisiert, oder ?

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Do. 11 Apr 2024 - 17:11

Da laufen Menschen mit einem Folter und Tötungsgerät in der Hand und demonstrieren für
das erhalten von unerwünschtem Leben, obgleich ihnen das nichts angeht, da dies einzig
eine Angelegenheit der Schwangeren ist, ansonsten hat da niemand etwas mitzureden.
Wenn im Namen eines "Gottes" Millionen von Menschen abgeschlachtet werden, geht niemand auf die Straßen und demonstriert dagegen, was für eine Heuchelei.

adam sedgwick (nicht überprüft)

Do. 11 Apr 2024 - 17:22

Seit mehr als 75 Jahren kommen strafbare Handlungen im öffentlichen Raum vor, wie Belästigungen, Nötigungen, auch auf dem Bürgersteig. In dieser langen Zeit sind viele solcher Handlungen vor ein ordentliches Gericht gelangt und entsprechende Strafen verhängt worden. Jedes Urteil eines ordentlichen Gerichtes ist für die nachfolgende Rechtsprechung verbindlich und gilt nicht nur als Maßstab, sondern entsprechende Strafen dürfen nicht groß abweichen von der bisherigen Rechtsprechung. Also, für die Belästigung schwangerer Frauen gibt es bestimmt bereits Urteile. Allein Art. 2.2 die Würde des Menschen ist unantastbar! Wozu nun ein neues Gesetz? Das bringt nur neue Bürokratie nach sich.
Eigentlich müssten die Abgeordneten, also der Gesetzgeber, die elementaren Rechte der Bürger kennen, vor allem auch das Grundgesetz. Wie wäre es, wenn man zur Kandidatur auf einen Abgeordneten-Sitz im Parlament eine Prüfung über die wesentlichen grundlegenden Gesetze ablegen müsste, außer für Juristen. Natürlich hat man vorher einen Anspruch auf einen zweiwöchigen Schnellkurs in Sachen Recht. Erst nach dieser bestandenen kleinen Prüfung in Elementarwissen kann man kandidieren. Anstatt mit überflüssigen, unnötigen Gesetzesvorhaben wertvolle Zeit zu verschwenden, könnten sich Abgeordnete und Fraktionen auf drei wesentliche Gesetzesvorhaben konzentrieren: Bau von Wohnungen, Wohnungen und nochmals Wohnungen, dann wäre schon eine Menge sozialer Sprengstoff entschärft! Die restlichen Probleme der Gesellschaft erledigen sich zum großen Teil dann von alleine.
Noch etwas Konstruktives: Natürlich muss die Kommune oder das Land schwangere Frauen vor dem Mob schützen, vielleicht durch Postieren von Wachpersonal im Umkreis von 100m oder mehr um eine Beratungsstelle.
Noch eine kleine Randbemerkung: Seinerzeit war Frau von der Leyen (vom Laien?) Familienministerin. Da wollte sie ins GG einen Passus aufnehmen, dass Kleinkinder aus einer gefährlichen Familie rausgenommen werden können. Tja, hätte sie das GG gelesen, hätte sie gewusst, dass genau diese Möglichkeit im GG längst festgelegt ist.

David Z (nicht überprüft)

Fr. 12 Apr 2024 - 10:25

Ich denke nicht, dass es hier ein Gesetz braucht. Kein Gefühl, keine Überzeugung sollte per Gesetz einen "safe space" vor Kritik erhalten.

Mare (nicht überprüft)

Di. 16 Apr 2024 - 22:58

Hier diskutieren anscheinend ausschließlich Männer darüber, ob der Staat junge Frauen in einer speziellen, emotionalen Notsituation durch ein speziell dafür zugeschnittenes Gesetz schützen soll oder nicht.
Ich wusste bisher gar nicht, dass es solche "Demonstrationen" vor Beratungsstellen und medizinischen Einrichtungen überhaupt gibt. Wenn ich mir als Frau vorstelle einmal in diese Notsituation zu geraten (durch Gewalt oder gesundheitliche Gründe), dann hätte ich sicherlich nicht die Kraft eine fremde Person vor der Beratungsstelle oder Klinik wegen Nötigung oder Beleidigung anzuzeigen. Natürlich würde ich mir da Regelungen wünschen, die präventiv wirken und die auch die psychische Verfassung der Betroffenen berücksichtigen.
(Wenn es regelmäßig und flächendeckend vor Arztpraxen und Krankenhäusern Demonstrationen/Gebete/Missionierungsversuche von gut organisierten Sektenmitgliedern gäbe, die medizinische Behandlungen grundsätzlich ablehnen und als kollektive Sünde gegen den Willen der Natur ansehen, dann würde es sicher nicht lange dauern bis genau so etwas verboten wird.)

Allgemein könnte gesellschaftlich noch viel mehr dafür getan werden, dass Schwangere würdevoller behandelt werden und nicht wie Gemeineigentum (ungefragtes Anfassen im Alltag, unnötige oder schlecht kommunizierte Eingriffe bei der Geburt). Frühe Abtreibungen als Grundrecht zu verankern, wäre schonmal ein guter Anfang.

Das Verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Sie hätten nicht die Kraft, jemanden wegen Nötigung oder Beleidigung anzuzeigen, eine Anzeige wegen "durch Ansprechen die eigene Meinung zur Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft aufdrängen" ginge dann aber schon? Wo ist denn da der Unterschied?

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