Die Ehe sei eine "exklusive Vereinigung" von Mann und Frau, heißt es in einem Text des Vatikans mit dem Titel: "Una Caro - Ein Loblied auf die Monogamie". Papst Leo XIV. gab das Dokument zur Veröffentlichung frei. Polyamore Beziehungen werden dort als "ungesundes Verlangen" bezeichnet.
Malawi hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze der Welt, der Widerstand gegen eine Lockerung ist groß. Dabei gefährden unsichere Schwangerschaftsabbrüche das Leben vieler Frauen im Land.
Inwieweit ein Schwangerschaftsabbruch illegal ist und strafrechtlich verfolgt wird, das ist innerhalb der Europäischen Union (EU) Sache der einzelnen Staaten. Und so reicht die Bandbreite von einer eher liberalen Rechtslage in den Niederlanden oder in Frankreich bis zu einer besonders strengen Regelung in Polen. Trotz dieser Nicht-Zuständigkeit der EU laufen derzeit aber zwei Vorstöße, dies zu ändern. Eine kommt aus dem EU-Parlament, eine andere von einer Bürgerinitiative.
Vor zwei Wochen veröffentlichte der Humanistische Pressedienst eine Entgegnung des Autors Adrian Beck auf meinen dort erschienenen Auszug des Queers for Palestine-Papers, in dem ich Schnittmengen zwischen dem Genderparadigma und der orthodoxen islamischen Sexualmoral aufgezeigt habe. Becks Replik wirft mir im Kern vor, Transgeschlechtlichkeit zu pathologisieren und Transpersonen mit meinen Thesen eine Art Konversionstherapie nahezulegen. Das kann ich so nicht stehen lassen. Es folgt eine Erwiderung auf die Erwiderung.
Am vergangenen Samstag hat ein breites Bündnis von Organisationen und Einzelaktivist*innen eine Demonstration zum "Aktionstag für sexuelle Selbstbestimmung" in Berlin organisiert. Daran nahmen laut Veranstalter rund 1.000 Menschen teil.
In Marokko ist die Aktivistin für LGBTQ-Rechte, Ibtissam "Betty" Lachgar, wegen Blasphemie in Untersuchungshaft genommen worden. Der Grund: Sie hat auf der Plattform X ein Foto veröffentlicht, auf dem sie ein T-Shirt mit der Aufschrift "Allah is lesbian" trägt. Das Bild ging viral und löste einen Shitstorm aus – inklusive Vergewaltigungsaufrufen, Morddrohungen und Aufrufen zur Steinigung.
Bereits im vergangenen Jahr berichtete der hpd, wie ein Bündnis zivilgesellschaftlicher und politischer Organisationen – initiiert von Frederic Forkel von der Partei der Humanisten (PdH) – in der AfD-Hochburg Sonneberg einen Christopher Street Day (CSD) auf die Beine stellte. In jener Stadt, in der die AfD erstmals einen Landrat stellen konnte.
Übermorgen Abend ist der Facharzt Dr. Guido Hegazy live online im "Humanistischen Campus" zu Gast. Hegazy ist Gründer der medizinischen Initiative "ARGUS-Kinderschutz", die sich für einen gleichberechtigten Schutz von Jungen vor Genitalbeschneidung einsetzt. Mit seinem Vortrag bietet Dr. Hegazy eine Gesamtschau über das Thema der Jungenbeschneidung an und deckt dabei sowohl medizinische und gesetzliche als auch kulturell-religiöse Aspekte ab.
Mit großer Besorgnis nimmt Doctors for Choice Germany e.V. zur Kenntnis, dass Prof. Dr. Angela Köninger, Mitglied des Präsidiums der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG), beim "Leben.Würde"-Kongress 2025 des Bundesverbands Lebensrecht an diesem Wochenende als Seminarleiterin auftritt.
Eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts ist unter der Ampelkoalition bekanntlich gescheitert. Doch nicht einmal die deshalb weiterhin geltenden strengen Regeln sind manchen in der Praxis strikt genug. Das zeigt ein Fall aus dem nordrhein-westfälischen Lippstadt. Dort fusionierten zwei Krankenhäuser – eine in evangelischer, die andere in katholischere Trägerschaft. Die "katholischen Partner" setzten dabei durch, das die bisher schon nur in seltenen Fällen vorgenommenen Abbrüche weiter reduziert werden. Ein Arzt wehrt sich vor dem Arbeitsgericht gegen eine entsprechende Dienstanweisung des Klinikums.
Eine New Yorker Ärztin soll in Texas 100.000 US-Dollar Geldstrafe zahlen, weil sie einer texanischen Patientin via Telemedizin Medikamente zum Schwangerschaftsabbruch verordnet hat. In Texas ist Abtreibung fast vollständig verboten, während im Staat New York liberalere Gesetze herrschen. Der Fall könnte bis vor den Obersten Gerichtshof gehen.
Wie berichtet, kam es aus parteitaktischen Gründen nicht mehr zu einer Abstimmung im Parlament über eine Neuregelung von Paragraf 218 StGB. Am 10. Februar stand jedoch die "Neuregelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen" auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses und damit der zugrundeliegende Gesetzentwurf von Carmen Wegge (SPD), Ulle Schauws (Grüne) und anderen. In der dreistündigen Anhörung stieß er bei den von der Union einerseits und von SPD und Grünen andererseits bestellten Sachverständigen auf ein sehr gemischtes Echo. Wären daraus Schlüsse zu ziehen, wie es künftig weitergehen könnte?
Man hatte es befürchtet, doch nun steht es fest: Das Zeitfenster zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, die sich eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung wünscht, hat sich geschlossen. Die Neuregelung fiel parteitaktischem Kalkül zum Opfer. Unter einer zu erwartenden konservativen Mehrheit wird ein neuer Anlauf auf absehbare Zeit nicht zu erwarten sein.
Noch im Wahlkampf äußerte Donald Trump sich zurückhaltend zum Thema Abtreibung. Doch schon jetzt besteht kein Zweifel mehr, dass die kommenden vier Jahre zu einer harten Probe werden – für alle, die in den USA für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch kämpfen. Mühsam errungene Freiheiten werden mit einem Federstrich zunichte gemacht, aber verurteilte Abtreibungsgegner wieder auf freien Fuß gesetzt.
Am heutigen Montag wird Donald Trump zum zweiten Mal feierlich in das Amt des US-Präsidenten eingeführt. Vielen graut es davor – auch säkularen Kräften und Frauenrechtlern.