Inzwischen sind 14 Jahre vergangen, seitdem das Kölner Landgericht die nicht-therapeutische Vorhautentfernung ("Beschneidung") bei einem Jungen als strafbare Körperverletzung bewertete. Die Politik beendete die öffentliche Debatte um Menschenrechte und Religionsfreiheit des betroffenen Kindes mit dem Paragrafen 1631d Bürgerliches Gesetzbuch und überlässt es seitdem Eltern und Erziehungsberechtigten, über nicht-therapeutische Eingriffe an männlichen Kindergenitalien zu entscheiden. Das internationale Bündnis zum Gedenken an das "Kölner Urteil" ruft indessen weiterhin zum Aktionstag des "Worldwide Day of Genital Autonomy" (WWDOGA) auf und fordert das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Kindern aller Geschlechter weltweit.
Die Initiative "Fristenlösung für Liechtenstein" strebt einen straffreien Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche und die Aufhebung des Informationsverbots an, um Selbstbestimmung und medizinische Versorgung zu stärken. Davon betroffen wären 20 Schwangerschaftsabbrüche pro Jahr. Sollte die Initiative erfolgreich sein, müssen noch das Parlament und das Fürstenhaus zustimmen.
Chefarzt Joachim Volz darf nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm als Kassenarzt wohl wieder medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Das grundlegende Problem ist dadurch aber nicht gelöst, denn religiöse Dogmen bestimmen weiterhin die medizinische Praxis.
Der Lippstädter Chefarzt Joachim Volz hat im Prozess gegen das strenge Abtreibungsverbot der Lippstädter Klinik in Teilen Recht bekommen. Doch es ist nur eine Einzelfallentscheidung. Der Grundkonflikt bleibt bestehen.
Der Rechtsstreit zwischen Joachim Volz und dem "Christlichen Krankenhaus Lippstadt" geht in die nächste Runde: Wie bei der ersten Instanz in Lippstadt ist auch im Vorfeld der Revisionsverhandlung am 5. Februar in Hamm eine Demonstration geplant. Die "Demo gegen das katholische Abtreibungsverbot" beginnt um 10:00 Uhr mit einer Kundgebung auf dem Marktplatz Hamm.
Die Ehe sei eine "exklusive Vereinigung" von Mann und Frau, heißt es in einem Text des Vatikans mit dem Titel: "Una Caro - Ein Loblied auf die Monogamie". Papst Leo XIV. gab das Dokument zur Veröffentlichung frei. Polyamore Beziehungen werden dort als "ungesundes Verlangen" bezeichnet.
Malawi hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze der Welt, der Widerstand gegen eine Lockerung ist groß. Dabei gefährden unsichere Schwangerschaftsabbrüche das Leben vieler Frauen im Land.
Inwieweit ein Schwangerschaftsabbruch illegal ist und strafrechtlich verfolgt wird, das ist innerhalb der Europäischen Union (EU) Sache der einzelnen Staaten. Und so reicht die Bandbreite von einer eher liberalen Rechtslage in den Niederlanden oder in Frankreich bis zu einer besonders strengen Regelung in Polen. Trotz dieser Nicht-Zuständigkeit der EU laufen derzeit aber zwei Vorstöße, dies zu ändern. Eine kommt aus dem EU-Parlament, eine andere von einer Bürgerinitiative.
Vor zwei Wochen veröffentlichte der Humanistische Pressedienst eine Entgegnung des Autors Adrian Beck auf meinen dort erschienenen Auszug des Queers for Palestine-Papers, in dem ich Schnittmengen zwischen dem Genderparadigma und der orthodoxen islamischen Sexualmoral aufgezeigt habe. Becks Replik wirft mir im Kern vor, Transgeschlechtlichkeit zu pathologisieren und Transpersonen mit meinen Thesen eine Art Konversionstherapie nahezulegen. Das kann ich so nicht stehen lassen. Es folgt eine Erwiderung auf die Erwiderung.
Am vergangenen Samstag hat ein breites Bündnis von Organisationen und Einzelaktivist*innen eine Demonstration zum "Aktionstag für sexuelle Selbstbestimmung" in Berlin organisiert. Daran nahmen laut Veranstalter rund 1.000 Menschen teil.
In Marokko ist die Aktivistin für LGBTQ-Rechte, Ibtissam "Betty" Lachgar, wegen Blasphemie in Untersuchungshaft genommen worden. Der Grund: Sie hat auf der Plattform X ein Foto veröffentlicht, auf dem sie ein T-Shirt mit der Aufschrift "Allah is lesbian" trägt. Das Bild ging viral und löste einen Shitstorm aus – inklusive Vergewaltigungsaufrufen, Morddrohungen und Aufrufen zur Steinigung.
Bereits im vergangenen Jahr berichtete der hpd, wie ein Bündnis zivilgesellschaftlicher und politischer Organisationen – initiiert von Frederic Forkel von der Partei der Humanisten (PdH) – in der AfD-Hochburg Sonneberg einen Christopher Street Day (CSD) auf die Beine stellte. In jener Stadt, in der die AfD erstmals einen Landrat stellen konnte.
Übermorgen Abend ist der Facharzt Dr. Guido Hegazy live online im "Humanistischen Campus" zu Gast. Hegazy ist Gründer der medizinischen Initiative "ARGUS-Kinderschutz", die sich für einen gleichberechtigten Schutz von Jungen vor Genitalbeschneidung einsetzt. Mit seinem Vortrag bietet Dr. Hegazy eine Gesamtschau über das Thema der Jungenbeschneidung an und deckt dabei sowohl medizinische und gesetzliche als auch kulturell-religiöse Aspekte ab.
Mit großer Besorgnis nimmt Doctors for Choice Germany e.V. zur Kenntnis, dass Prof. Dr. Angela Köninger, Mitglied des Präsidiums der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG), beim "Leben.Würde"-Kongress 2025 des Bundesverbands Lebensrecht an diesem Wochenende als Seminarleiterin auftritt.
Eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts ist unter der Ampelkoalition bekanntlich gescheitert. Doch nicht einmal die deshalb weiterhin geltenden strengen Regeln sind manchen in der Praxis strikt genug. Das zeigt ein Fall aus dem nordrhein-westfälischen Lippstadt. Dort fusionierten zwei Krankenhäuser – eine in evangelischer, die andere in katholischere Trägerschaft. Die "katholischen Partner" setzten dabei durch, das die bisher schon nur in seltenen Fällen vorgenommenen Abbrüche weiter reduziert werden. Ein Arzt wehrt sich vor dem Arbeitsgericht gegen eine entsprechende Dienstanweisung des Klinikums.