Auf den letzten Metern will die rot-grüne Minderheitsregierung nach dem Ampel-Aus noch den Schwangerschaftsabbruch legalisieren. Man fürchtet eine taktische Verzögerung durch den Rechtsausschuss. An ihn und die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien des Deutschen Bundestages wendet sich das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung mit einem "Eil-Appell".
Am Samstag fanden in Berlin und in Karlsruhe Demonstrationen für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und der damit einhergehenden Entkriminalisierung von Abtreibungen statt. Nach Angaben der Veranstalter waren etwa 7.000 Menschen auf den Straßen.
Trotz des Scheiterns der Ampelkoalition in der vorletzten Woche könnte nun noch ein wichtiges Gesetzesvorhaben der Fortschrittskoalition umgesetzt werden: Die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Auch wenn der nun eingebrachte Gesetzentwurf hinter den Erwartungen zurückbleibt, würde er zumindest die Kriminalisierung von Schwangeren beenden.
Gleichzeitig mit der Präsidentschaftswahl wurde in einigen US-Staaten über Abtreibung abgestimmt. In sieben Bundesstaaten sprachen sich die Wähler dafür aus, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in die Verfassung aufzunehmen. Juristen befürchten jedoch, dass die Trump-Regierung durch neue Regelungen auf Bundesebene den Zugang zu Abtreibung für ungewollt Schwangere erschweren wird.
In dem Moment, in dem dieser Artikel erscheint, öffnen in den USA die ersten Wahllokale. Das Thema Abtreibung spielt eine bedeutende Rolle bei dieser Präsidentschaftswahl. Nicht nur, weil sich Herausforderin Kamala Harris für das landesweite Recht auf Schwangerschaftsabbruch einsetzt. In einigen Bundesstaaten wird zudem über Regelungen abgestimmt, die den Zugang zu Abtreibungen vor Ort erschweren. Solche Gesetze können verheerende Folgen haben: Nachdem der Oberste Gerichtshof 2022 das grundsätzliche Recht auf Schwangerschaftsabbruch in den USA ausgehebelt hat, ist die Säuglingssterblichkeit sprunghaft angestiegen.
Es ist ein historischer Schritt: Ein breiter Zusammenschluss aus zivilgesellschaftlichen Organisationen ist der Bundesregierung zuvorgekommen und hat ein halbes Jahr nach Vorstellung der Empfehlungen der von ihr eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zeigt, wie Abtreibungen außerhalb des Strafrechts geregelt werden können. Ausgearbeitet haben ihn drei ehemalige Mitglieder der Kommission. Der Gesetzentwurf wird auch von säkularen Verbänden unterstützt.
Polen hat – trotz gegenteiliger Versprechungen der neuen Regierung – noch immer eines der rigidesten Abtreibungsgesetze Europas. Seit 1993 fahren Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft beenden wollen, auch nach Deutschland, um sich ärztliche Hilfe zu holen. Das könnte durch die aktuelle Entwicklung jetzt gefährdet werden.
Alle Jahre wieder: Zwei Demonstrationen getrennt nur durch das Brandenburger Tor. Auf dem "Platz des 18. März", der Westseite des Tors, will der sog. "Marsch für das Leben“ die Zeit zurückdrehen. Auf dem östlich gelegenen Pariser Platz protestiert das breit aufgestellte "Bündnis für Sexuelle Selbstbestimmung" gegen dieses Anliegen.
Das polnische Gesundheitsministerium und der Justizminister Adam Bodnar haben jüngst neue Leitlinien zu Schwangerschaftsabbrüchen vorgelegt. Damit sollen die menschenverachtenden Verbote der vorherigen Regierung entschärft werden. Selbstredend missfällt dies der Polnischen Bischofskonferenz.
Auch in diesem Jahr werden die sogenannten "Lebensschützer" wieder mit weißen Kreuzen durch die Berliner Innenstadt ziehen und Menschen ihre Selbstbestimmung absprechen. Und wie in jedem Jahr wird es Gegendemonstrationen geben.
Das "Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung" ruft zu einer Aktionswoche vom 21. bis 28. September 2024 gegen § 218 StGB auf. Gefordert wird eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs noch innerhalb der aktuellen Legislaturperiode. Ein entsprechender Gesetzentwurf wäre längst überfällig – auch in der politischen Auseinandersetzung mit der AfD.
Weibliche Genitalverstümmelung soll nach dem Willen der Europäischen Union härter bestraft werden. Doch allein Strafandrohungen reichen nicht, es braucht vor allem Ausbildung und Information, betonen Fachleute.
Bulgarien ist ein Land im Südosten Europas, über das man hierzulande gemeinhin wenig weiß. Es gehörte zum Ostblock, hat sich nach der "Wende" demokratisiert und wird immer nur dann erwähnt, wenn es um das Thema Korruption geht. Aktuell kommt es in den Medien vor, weil die Bulgaren gerade dabei sind ein neues Gesetz nach russischem Vorbild einzuführen, das angebliche LGBTQ-Propaganda an Schulen verbieten soll.
Am 5. Juli 2024 beschloss der Bundestag eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, wonach schwangere Personen künftig stärker vor Gehsteigbelästigungen vor Arztpraxen, Beratungsstellen und Krankenhäusern geschützt werden sollen. Doctors for Choice Germany begrüßt diesen Beschluss, da somit die Rechte von Schwangeren gestärkt werden und das Beratungs- und Schutzkonzept insgesamt verbessert wird.
Terre des Femmes fordert die Bundesregierung auf, endlich die Kriminalisierung von ungewollt Schwangeren zu beenden. Mit einem Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch wird es keine echte Gleichberechtigung und keine Gleichstellung der Geschlechter geben.