Gesellschaft

Der Aufreger: Unisex- und Divers-Toiletten

Nachdem in der Bundeshauptstadt Berlin bereits einige Schul- und Verwaltungsgebäude Toiletten eingerichtet haben, die nicht nur auf zwei Geschlechter ausgerichtet sind, planen auch Schulen in Bayern und Nordrhein-Westfalen Rücksicht auf Menschen zu nehmen, die sich nicht als weiblich oder männlich einordnen können oder wollen.

Protest von „Reichsbürgern“, die sich auf Artikel 146 des Grundgesetzes berufen (vor dem Reichstagsgebäude in Berlin)

Reichsbürger in Berlin

Die berliner Regionalgruppe der Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften (GWUP) traf sich am vergangenen Freitag zu einem Vortrag über "Reichsbürger" und "Selbstverwalter". Alexander Dassen vom Berliner Amt für den Verfassungsschutz gab einen Überblick über die Szene.

§ 219a StGB: Eine Reform, die keine ist

Gestern passierte die umstrittene Reform des Strafrechtsparagraphen 219a den Bundestag. Laut Erklärung der Regierungsparteien sollte die Neufassung des Paragraphen dafür sorgen, dass Informationen über Schwangerschaftsabbrüche verbessert werden. Doch das ist nicht der Fall. Experten halten § 219a StGB für verfassungswidrig.

Verhüllungsverbot: Der Kurs stimmt

Die Dialektik von Islamismus und Diskriminierungsgetöse treibt im Wochentakt immer neue Blüten. Da verlangt eine Studierende, der Göttergatte solle sie auf Staatskosten beim Auslandssemester begleiten. Andere wiederum bestehen auf Räumlichkeiten für ihre fünf täglichen Gebete. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis sich Stundenpläne und Freizeitangebote an den religiösen Vorschriften ausrichten sollen.

Diskriminierungsverbot gilt auch für Kirchen!

Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union begrüßt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zugunsten eines Chefarztes, der von seinem kirchlichen Arbeitgeber gekündigt worden war. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die verletzte Loyalitätspflicht nur für die katholischen MitarbeiterInnen des Krankenhauses gelte, für alle anderen jedoch nicht.

Wie lange wollen die Kirchen noch gegen die Wand laufen?

Die Kündigung eines Chefarztes einer katholischen Klinik wegen einer Wiederheirat kann eine verbotene Diskriminierung darstellen, urteilt der Europäische Gerichtshof. Das Bundesverfassungsgericht sah das anders. Nun war wieder das Bundesarbeitsgericht gefragt. Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin von GerDiA ("Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz") zum Urteil des BAG vom heutigen Tag.