Nach 100 Jahren: Staatsleistungen an die Kirchen beenden – jetzt!
Über eine halbe Milliarde Euro Staatsleistungen pro Jahr überweisen die Bundesländer derzeit an die Kirchen – zusätzlich zu all jenen Geldern, mit denen der Staat kirchliche Sozialeinrichtungen finanziert. Vor 100 Jahren wurde die Abschaffung dieser Staatsleistungen in der Weimarer Verfassung festgeschrieben.