Missbrauch in der katholischen Kirche

Generalstaatsanwaltschaft Koblenz lehnt Ermittlungen nach kirchlicher Missbrauchsstudie ab

Weder die im vergangenen Jahr veröffentlichte Studie zum Missbrauch in der katholischen Kirche noch Anzeigen von Strafrechtsprofessoren können die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz zur Aufnahme von Ermittlungen bewegen. Die in der Studie genannten Hinweise auf mögliche Tatzeiten, Tatorte, beteiligte Personen und Tathandlungen seien zu unkonkret, um Ermittlungen aufnehmen zu können. 

Im September 2018 wurde die Studie "Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" (MHG-Studie) veröffentlicht. Die untersuchten Akten aus den Jahren 1946 bis 2014 offenbarten laut der an der Studie beteiligten Wissenschaftler ein erschütterndes Ausmaß des Missbrauchs in der katholischen Kirche und der Vertuschung dieses Missbrauchs durch katholische Geistliche.

Die Veröffentlichung der Studie sorgte in den Medien für einen Aufschrei des Entsetzens. Die Staatsanwaltschaften hingegen schienen aus der Studie keine Konsequenzen für eine mögliche Strafverfolgung zu ziehen. Aufgrund der weitgehenden Untätigkeit der Justiz entschlossen sich Ende Oktober 2018 sechs renommierte Juraprofessoren in Verbindung mit dem Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) Strafanzeigen gegen Unbekannt wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern bei jenen Staatsanwaltschaften einzureichen, die für die 27 Diözesen in Deutschland zuständig sind. Ziel der Anzeigen der Strafrechtsprofessoren Dieter Rössner, Rolf Dietrich Herzberg, Eric Hilgendorf, Reinhard Merkel, Ulfrid Neumann und Holm Putzke war es, die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften zur Aufnahme von Ermittlungen gegen die katholische Kirche der jeweiligen Diözese zu bewegen. Die Aufnahme von Ermittlungen betrachteten die Strafrechtsprofessoren nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der Missbrauchsstudie als zwingend notwendig.

Am vergangenen Donnerstag reagierte nun die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz auf die bei den Staatsanwaltschaften Mainz und Trier eingegangenen Strafanzeigen. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz erklärte, dass sie die Verfahren an sich gezogen habe, da im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Pfarreien der Bistümer Köln, Limburg, Mainz und Trier lägen. Ferner erklärte sie, dass sie "nach Prüfung des Vortrags in der Strafanzeige und Auswertung der MHG-Studie" die Aufnahme von Ermittlungen ablehne, da "sich weder aus der Strafanzeige der sechs Strafrechtsprofessoren noch aus der öffentlich gemachten Studie zureichende tatsächliche Hinweise auf eine nach Tatzeit, Tatort, betroffener und handelnder Person sowie Tathandlung eingrenzbare verfolgbare Straftat ergeben" hätten.  

Dennoch, so Generalstaatsanwalt Brauer, habe die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz "aus Anlass der Veröffentlichung der MHG-Studie die bischöflichen Ordinariate in Köln, Limburg, Mainz und Trier aufgefordert, Unterlagen zu sämtlichen den Geschäftsbereich der Generalstaatsanwaltschaft betreffende Verdachtsfälle vorzulegen". Die bischöflichen Ordinariate seien der Aufforderung nachgekommen und die Unterlagen würden nun von den örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften ausgewertet. Da eine erste Durchsicht gezeigt habe, dass "zahlreiche Fälle bereits in der Vergangenheit angezeigt und strafrechtlich verfolgt worden" seien, sei "davon auszugehen, dass lediglich in Einzelfällen Anlass bestehen wird, neue Ermittlungsverfahren einzuleiten".

Die Strafrechtsprofessoren, die im Oktober die Strafanzeigen gegen Unbekannt wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern bei den Staatsanwaltschaften eingereicht hatten, zeigten sich über die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz verwundert. Professor Holm Putzke teilte der Deutschen Presse-Agentur mit: "Die Begründung der Generalstaatsanwaltschaft ist in mehrfacher Hinsicht grob fehlerhaft. Entweder es gibt einen Verdacht, dann ist die an die Bistümer gerichtete Bitte um Vorlage sämtlicher den Geschäftsbereich betreffenden Verdachtsfälle rechtens, oder es gibt keinen, dann hat die Staatsanwaltschaft die Bistümer in Ruhe zu lassen. Beides geht nicht."

Kommentare (21)

Kay Krause (nicht überprüft)

Mo. 18 Feb 2019 - 12:42

Wer- bitte - hat denn nun überprüft, ob tatsächlich ALLE erforderlichen Unterlagen von den Gottesmännern der Bistümer vorgelegt wurden?
Wäre hier nicht einmal eine großangelegte Razzia mit gründlicher Hausdurchsuchung angebracht? Selbst bei Großkonzernen, die im Verdacht stehen, sich strafbar gemacht zu haben, gehen die Staatsanwaltschaften da sehr rigiros vor. nur bei den Kirchen, deren Vertuschungstaktik seit Jahrzehnten bekannt ist, besteht offensichtlich immer noch eine Hemmschwelle. Und die Unzucht mit Kindern geht weiter!

HuGo (nicht überprüft)

Mo. 18 Feb 2019 - 12:54

Das ganze kirchlich-weltlich-juristische Desaster, erinnert fatal an die Aufarbeitung der NS-Verbrechen durch die Nachkriegsjustiz, die mehr als ein Gschmäckle hinterlassen hatte!

Hugo,Die Nazis und die Kirchen haben schon immer sehr erfolgreich von einander gelernt! Auch der National-Sozialismus ist den Massen wie eine Religion übergestülpt worden! Nicht daran zu glauben, hieß (und heißt) bei den Christen: Fegefeuer, ewige Verdammnis.
Bei den Nazis war es das Konzentrationslager. Warten wir's mal ab, wie die AfD sich weiter entwickelt? Nix Genau's woaß ma net!

Rene Goeckel (nicht überprüft)

Mo. 18 Feb 2019 - 12:57

Verstehe ich das richtig? Das Bistum hat die Täter nicht namentlich benannt und daher kann die Staatsanwaltschaft nichts unternehmen? Wieso funktioniert das dann bei den libanesischen Clans in Essen und Berlin? Oder bei den Hells Angels und den Bandidos? Ich werde dem zuständigen Staatsanwalt eine rote Pappnase schicken. Ist doch sowieso alles Karneval.

Wolfgang Schaefer (nicht überprüft)

Mo. 18 Feb 2019 - 13:09

Es gibt zwei Institute der Unwissenheit in Deutschland: Die Kirchen und die Justiz. Sie wollen bzw. können nix. General-Staatsanwaltschaft? Lächerlicher Begriff.

Reinhold Schlotz (nicht überprüft)

Mo. 18 Feb 2019 - 15:34

Sehr geehrter Don Vito Corleone,

für Ihr Übermaß an Bereitwilligkeit, Unterlagen über Ihre Verbrechen für eine wissenschaftliche Studie bereitgestellt zu haben, sind wir Ihnen sehr zu Dank verpflichtet. Allerdings enthalten die Akten keine zureichende tatsächliche Hinweise auf eine nach Tatzeit, Tatort, betroffener oder handelnder Person sowie Tathandlung eingrenzbare verfolgbare Straftat, da die entsprechenden Stellen geschwärzt sind oder gänzlich fehlen. Wir sind als Oberstaatanwaltschaft daher nicht in der Lage, Ermittlungen gegen Ihre Mafia aufzunehmen. Für zukünftige Verbrechen bitten wir Sie daher gnädigst um genaue Angabe von Tatort und Tatzeit sowie um personenbezogene Daten von Täter und Opfer. Damit machen wir die Fälle zu unserer Sache (Cosa Nostra). Um Datenschutzrichtlinien müssen Sie sich hierbei nicht kümmern. Für die fruchtbare Zusammenarbeit Ihrer Mafia bedanken wir uns im Voraus in Würdigung Ihrer herausragenden Stellung in unserer Mafiös-Abendländischen Kulturlandschaft.

Es grüßt Sie herzlichst
Ihr Generalstaatsanwalt

p.s. In was für einer Bananenrepublik leben wir eigentlich?

Wolfgang Schaefer (nicht überprüft)

Mo. 18 Feb 2019 - 17:09

Antwort auf von Reinhold Schlotz (nicht überprüft)

In einer christlichen Bananenrepublik selbstverständlich. Aber ohne Verstand!

Konrad Schiemert (nicht überprüft)

Mo. 18 Feb 2019 - 16:45

Ich würde gern diese Nachricht in der Mainstream-Medien lesen oder hören. Wetten wir, dass das weder die ARD noch der ZDF darüber nicht berichten wird?

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Mo. 18 Feb 2019 - 17:01

Nach diesem Signal der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz werden diese perversen Pfaffen
das Lachen kaum mehr halten können über die Duckmäuser in unserer Rechtssprechung.
Endlich können sie mit Gerichtlicher Erlaubnis ihren Gelüsten freien Lauf lassen, ohne
Repressalien zu befürchten. Denn diese Sichtweise der Staatsanwaltschaft kommt einem Freibrief gleich. Arme Demokratie!

Roland Weber (nicht überprüft)

Mo. 18 Feb 2019 - 17:36

Wozu denn ermitteln, wenn man sowieso nichts zur Anklage bringen will oder darf?

Andreas Kielmann (nicht überprüft)

Mo. 18 Feb 2019 - 19:20

Die Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz arbeitet nicht im Dienst von Demokratie und Gewaltenteilung sondern ist offensichtlich der katholischen Kirche unterworfen. Personelle Konsequenzen sind unumgänglich.

Thomas Göring (nicht überprüft)

Mo. 18 Feb 2019 - 20:59

Wie pervers ist denn das? Was muss noch alles geschehen, damit endlich Recht vollstreckt wird?

Wem dient solch ein "Rechtsstaat"? Wessen Staat ist dieser Staat?!

Dieser Statt ist ein Kirchenstaat, lieber Thomas Göring! Schön, dass Sie's auch schom gemerkt haben"

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Mi. 20 Feb 2019 - 14:59

Antwort auf von Kay Krause (nicht überprüft)

Da hat sich Kay Krause auch einmal verschrieben, oder wollten Sie mich nur glücklich machen. ( Scherz !)

Kay Krause (nicht überprüft)

Do. 21 Feb 2019 - 07:26

Antwort auf von Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Schade, Herr Baierlein, dass Ihnen kein Scherz (Satire, Glosse) zum Thema eingefallen ist, wie z.B. gelungenermaßen dem Thomas Göring! Und wo bitte soll mein Schreibfehler sein? Keine weiteren Anmerkungen mehr u diesem Thema!

Kay Krause (nicht überprüft)

Fr. 22 Feb 2019 - 08:26

Antwort auf von Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Danke, Herr Oberlehrer! (Humor!) muß man ja dabei schreiben, sonst versteht's keiner!

Liane Mueller-Knuth (nicht überprüft)

Mi. 20 Feb 2019 - 11:18

Ich bin einfach mal wieder sprachlos, aber es war ja nicht zu erwarten, dass es da positive Nachrichten gibt.
Denkt denn hier überhaupt mal jemand an die vielen Betroffenen die ein Leben lang mit diesen traumatischen Erlebnissen ihr Leben meistern müssen und dann auch noch als Lügner abgestempelt werden. Was ist das für ein Rechtsstaat, der hier die Täter schützt und die Opfer alleine lässt ???

Daniela Wakonigg

Die Autorin ist studierte Philosophin, Theologin und Germanistin. Sie lebt in Münster (Westf.) und arbeitet als freie Autorin und Journalistin für Hörfunk- und Print-Medien. Sie ist u. a. Redakteurin der Zeitschrift MIZ und war von 2016 bis Anfang 2024 stellvertretende Chefredakteurin des hpd.

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