Schweizer Freidenker begrüssen Urteile des Europäischen Gerichtshofs

Das Kopftuch am Arbeitsplatz

Die Freidenker-Vereinigung begrüsst die Urteile und Begründungen des EuGH, wonach Arbeitgeber in bestimmten Fällen das Tragen von Kopftüchern und anderen religiösen Zeichen verbieten dürfen.

Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Union und somit nicht direkt von diesen Urteilen betroffen. Bekleidungsfragen im Spannungsfeld von religiösen Einstellungen geben aber auch hierzulande immer wieder Anlass zu Auseinandersetzungen, welche bisweilen vor Gericht landen.

Es ist auch für die Schweiz gut vorstellbar, dass hiesige Firmen Regeln im Zusammenhang mit religiösen Insignien und Kleidern vorgeben. Dabei ist aber darauf zu achten, dass keine Ungleichbehandlung vorliegt. Eine Firma darf sehr wohl religiöse Neutralität von ihren Angestellten erwarten. Derlei Regelungen dürfen aber nicht spezifisch die Symbole einer einzelnen Religion untersagen.

Freidenker Vereinigung Schweiz

Das Gericht hat richtigerweise klar gestellt, dass dies zulässig ist, und Religionsfreiheit somit nicht als Trumpfkarte verwendet werden kann, die andere Rechte aussticht. Die Freidenker begrüssen diese Haltung.

Andreas Kyriacou, Präsident der Freidenker-Vereinigung der Schweiz (FVS), hält fest: "Die Urteile wurden mit Sorgfalt gefällt und sind im Interesse der überwiegenden Mehrheit muslimischer Frauen, welche arbeiten möchten. Müssten Arbeitgeber, welche von ihren Angestellten weltanschaulich neutrale Kleidung erwarten, sich vor Klagen derjenigen fürchten, die dies nicht akzeptieren wollen, wären sie bei der Anstellung muslimisch wirkender Kandidatinnen womöglich übervorsichtig. Erst dies würde zu ungerechten Diskriminierungen führen."

Trägerinnen von Kopftüchern und Personen, die religiöse Rituale am Arbeitsplatz ausüben wollen, sind auf dem Arbeitsmarkt mutmasslich schwerer vermittelbar. Es ist eine politische und gesellschaftliche Frage, wie diesbezüglich Sozialwerke und die Solidargemeinschaft reagieren sollen, wenn sich z.B. jemand auch dann weigert, auf Beten während der Arbeitszeit oder auf das Tragen von religiöser Kleidung zu verzichten, wenn ein Unternehmen dies ausdrücklich nicht wünscht. Für die Freidenker ist klar, dass derart selbstverschuldete Erwerbslosigkeit nicht grenzenlos durch die Sozialversicherungen getragen werden soll.

Die FVS hält an ihrer Grundposition fest, dass Religionsfreiheit gewährt werden soll. Es ist aber klar, dass sich die Ansprüche auf gelebte Religion immer wieder im Spannungsverhältnis mit anderen grundrechtlichen Gütern befindet und damit nicht uneingeschränkt gilt.

Vizepräsident Valentin Abgottspon bekräftigt: "Die Freidenker halten zudem an ihrer Forderung fest, dass Personen im öffentlichen Dienst – also als Repräsentanten des Staates, welcher sich konsequent religiös und weltanschaulich neutral verhalten muss – keine religiösen Insignien oder Kleidungsstücke tragen dürfen. Dies gilt beispielsweise für Richterinnen und Richter, Lehrerpersonen an der Volksschule und Polizeibeamte. Diese Forderung ist im Positionspapier 'Kopfbedeckungen an der Volksschule' ausführlicher dargestellt."

Kommentare (8)

Martin Mair (nicht überprüft)

Mi. 15 Mär 2017 - 13:47

Au weh, schon wieder falsche Informationen: Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) hat NICHTS mit der EU zu tun sondern ist vom Europarat beschlossen worden, bevor es die EU überhaupt noch gab und ist beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg einklagbar! Die EU hingegen hat die Europäische Charta der Grundrechte, die beim Europäischen Gerichshof (EuGH) in Brüssel einklagbar ist.

Andreas Kyriacou (nicht überprüft)

Do. 16 Mär 2017 - 07:26

Antwort auf von Martin Mair (nicht überprüft)

@Martin Mair: Es ist im ganzen Text weder von der EMRK noch vom EGMR die Rede. Im Gegenteil, im allerersten Absatz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie Schweiz als Nicht-EU-Mitglied von den Urteilen nicht direkt betroffen ist. Die falschen Informationen entstanden ausschliesslich in Ihrem Kopf.

Martin Mair (nicht überprüft)

Mi. 15 Mär 2017 - 13:49

Im übrigen hat auch die Türkei die EMRK ratifiziert!

Der EuGH berücksichtigt/verwendet bei der Auslegung der Europäischen Charta der Grundrechte allerdings die Rechtsprechung des EMRK.

Martin Mair (nicht überprüft)

Mi. 15 Mär 2017 - 13:53

Übel ist allerdings, wie der "Freidenkerbund" sozialrassistisch meint, religiösen Menschen auch beim Sozialsystem die Schrauben enger anzuziehen. Das Menschenrecht auf soziale Sicherheit steht natürlich auch religiösen und politischen Fanatikern zu! So toll ist die Sozialhilfe in der Schweiz auch wieder nicht, um gegen die Armen zu hetzen!

Selbstredend steht soziale Sicherheit allen zu. Es gibt aber Leistungen, die bei unkooperativem Verhalten begrenzt werden können. Und es wäre ein Verrat am Prinzip der Solidargemeinschaft, hyperreligiöse nicht kooperierende besser zu stellen als andere nicht kooperierende.

wuff (nicht überprüft)

Mi. 15 Mär 2017 - 21:17

Genau ! Und ich will an meinem Kundenschalter auch mein Spaghettisieb als Pastafari auf dem Kopf tragen !!!! Wenn das der Kundschaft nicht egal ist, so ist sie eben rassistisch .

Kay Krause (nicht überprüft)

Do. 16 Mär 2017 - 06:27

Mir gefällt der Satz:"......dass Repräsentanten des Staates sich konsequent religiös und weltanschaulich neutral verhalten müssen.....". Dazu gehören ja wohl auch (und gerade) Politiker?! Wie verträgt sich das dann damit, dass führende Politiker (vorwiegend aus den Parteien mit einem "C" im Namen) ungerügt öffentlich tönen dürfen: "Deutschland ist ein christlich geprägtes Land!" Das soll mir mal einer erklären.

Gern. Der Satz in dieser gedruckter Form ist nur die Feststellung einer (traurigen) Tatsache. Könnte von jedem stammen. Nur wenn man der Satz im Kontext hört und die Betonung auch achtet, kann die Neutralität schnell verschwinden.

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