Initiative strebt Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Fürstentum Liechtenstein an

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Regierungsgebäude des Fürsten in Vaduz, Liechtenstein
Regierungsgebäude von Liechtenstein

Die Initiative "Fristenlösung für Liechtenstein" strebt einen straffreien Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche und die Aufhebung des Informationsverbots an, um Selbstbestimmung und medizinische Versorgung zu stärken. Davon betroffen wären 20 Schwangerschaftsabbrüche pro Jahr. Sollte die Initiative erfolgreich sein, müssen noch das Parlament und das Fürstenhaus zustimmen.

Im Fürstentum Liechtenstein, buchstäblich der Mitte Europas, sind Schwangerschaftsabbrüche weiterhin streng verboten. Das Fürstentum ist klein und überschaubar und wird auf der großen Politik-Weltbühne gern einmal übersehen. Der sechstkleinste Staat der Erde besteht aus elf Gemeinden und umfasst, bei leicht wachsender Bevölkerungszahl, circa 40.000 Einwohner. Laut seiner Verfassung ist das Fürstentum als konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage organisiert. Das Wirtschafts- und Rechtssystem inklusive Währung und Infrastruktur ist sowohl von der Schweiz als auch von Österreich beeinflusst. Das Haus Liechtenstein stellt den Landesfürsten; die Souveränität ist gleichermaßen zwischen Fürst und Volk geteilt.

Die geltende Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch ist mehr als eindeutig: In Liechtenstein ist eine Abtreibung nach den Paragrafen 96 bis 98a StGB grundsätzlich verboten. Wer einen Abbruch durchführt, sei es an sich selbst oder bei einer Schwangeren, auch medizinisches Personal, kann mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren bestraft werden. Erfolgt der Abbruch ohne Einwilligung der Schwangeren, drohen ebenfalls bis zu drei Jahre Haft; führt der Abbruch zum Tod der Schwangeren, können es bis zu fünf Jahre sein.

Im Fürstentum werden keine offiziellen Zahlen zu Schwangerschaftsabbrüchen geführt. Der Verein für Menschenrechte Liechtenstein (VMR) hat im Jahr 2024 insgesamt überschaubare 16 Beratungen zu Schwangerschaftskonflikten durchgeführt. Da nur grobe Abschätzungen zur tatsächlichen Zahl von Abtreibungen möglich sind, werden die Zahlen der Nachbar-Kantone der Schweiz und dem österreichischen Bundesland Vorarlberg herangezogen. Umgerechnet auf die heimische Bevölkerung wird von ungefähr 40 bis 50 Abbrüchen pro Jahr ausgegangen.

Schwangerschaftsabbrüche von Liechtensteinerinnen im Ausland werden seit 2015 nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Daher weichen die Betroffenen auf Kliniken in der Schweiz, in Österreich und wahrscheinlich auch im Süden Deutschlands aus. Egal, wo der Abbruch durchgeführt wird – am Ende muss der gesamte Eingriff als Privatpatientin im Voraus aus eigener Tasche bezahlt werden.

Initiative "Fristenlösung für Liechtenstein"

Der VMR fordert die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Zugleich wurde am 9. Februar die Initiative "Fristenlösung für Liechtenstein" zur Vorprüfung bei der Regierung eingereicht.

Für die Initiantinnen beginnt in ein paar Wochen die Phase der Unterschriftensammlung, nachdem Regierung und Parlament die Initiative geprüft haben. Erhält das Initiativkomitee 1.000 Unterschriften, kann das Parlament im Falle einer Zustimmung direkt die Gesetzesänderung erlassen.

Bei Ablehnung durch den Landtag kommt es zur Volksabstimmung. In beiden Fällen hat der Liechtensteiner Monarch das Recht, die Annahme des Gesetzes zu verweigern. In Liechtenstein besitzt der Monarch ein Vetorecht gegenüber Volksabstimmungen.

Politische und gesellschaftliche Lage

Bereits 2011 wurde über die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs abgestimmt. Die damalige Initiative mit dem Titel "Hilfe statt Strafe" lehnten die Stimmberechtigten mit 52,3 Prozent Nein-Stimmen ab. Wie repräsentativ diese Abstimmung war, ist umstritten: Erbprinz Alois hatte nämlich bereits im Vorfeld angekündigt, die Initiative bei Annahme für ungültig zu erklären.

Das Fürstenhaus hat seine Meinung seither nicht geändert. Die Kommunikationsstelle schreibt gegenüber dem SRF:

"Der Schutz des ungeborenen Lebens stellt nicht nur für das Fürstenhaus, sondern auch für viele Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner einen wichtigen gesellschaftlichen und ethischen Grundwert dar. Erbprinz Alois hat bereits 2011 anlässlich der damaligen Volksabstimmung über eine Fristenregelung erklärt, dass er den Schutz des Lebens im Rahmen einer Fristenregelung nicht gewährleistet sieht. An dieser grundsätzlichen Haltung hat sich nichts geändert."

Das Fürstenhaus betont, seit der Reform des Strafrechts im Jahr 2015 habe sich die rechtliche Situation von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch anstreben, entscheidend verbessert. So werde eine Frau nicht mehr strafrechtlich verfolgt, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lasse.

Es geht um deutlich mehr

Die neuerliche Initiative droht das Fürstentum Liechtenstein bis in seine Grundfesten zu erschüttern. Ein modernes Land mit einer aufgeklärten Bevölkerung lehnt sich gegen einen erzkonservativen, dafür umso vermögenderen Herrscher auf. Dabei betrifft diese Initiative weit mehr als die Entkriminalisierung von 50 Schwangerschaftsabbrüchen pro Jahr. Es geht um deutlich mehr als die Einsparung von einigen hundert Schweizer Franken pro Betroffene.

Vielmehr fordert diese Initiative die Einhaltung von essentiellen Menschenrechten. Sie fordert das Recht auf Selbstbestimmung aller Frauen über sich, ihren Körper und alle damit verbundenen Entscheidungen ein. Der Schutz des ungeborenen Lebens wird derzeit im Zweifel über das Wohl, die Urteilskraft und Entscheidungsfähigkeit der Betroffenen gestellt. Dabei ist es egal, ob die Schwangerschaft das Resultat einer Vergewaltigung ist. Anscheinend ist es dem Fürstenhaus auch egal, ob der Fötus lebensfähig ist und die Schwangerschaft ein gesundheitliches Risiko für die Frau darstellt.

Die Initiative fordert ein, was in vielen Teilen Europas eine Selbstverständlichkeit ist. Und nebenher werden die bestehenden Rechtsnormen, das Vetorecht des Fürstenhauses und das antiquierte Menschenbild des Fürsten in Frage gestellt.
Wir werden Zeuge davon, ob weiterhin gesellschaftliche Normen aus einem vorherigen Jahrhundert die Oberhand haben oder ein modernes und zeitgemäßes Gesetz geschaffen wird.

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