Gerichtsprozess

Vitaminpillen und Nahrungsergänzungsstoffe sind ein einträgliches Geschäft.

Österreich: Unterlassungsklage gegen vermeintlichen Gesundheitsguru

Bereits im Jahr 2018 hatte die Ärztekammer Steiermark Robert Franz wegen Kurpfuscherei bei der Staatsanwaltschaft Graz angezeigt. Nach über einem Jahr der Ermittlungen versucht die Ärztekammer nun auf dem Zivilweg zu erreichen, dass der vermeintliche Gesundheitsguru gesundheitsgefährdende Ratschläge an PatientInnen sowie Beleidigungen in Richtung Medizin und Pharmazie unterlässt.

Abfindung statt Urteil

Die Rechtsstreitigkeiten um Diskriminierungen durch Kirchen und ihre Institutionen in Arbeitsverhältnissen und bei Bewerbungen gehen weiter. Ein aktueller Fall in Pforzheim zeigt, wie sehr sich katholische Arbeitgeber vor geltendem Recht scheuen.

Die Künstler beim Anbringen des Mahnschildes

Niemand sollte einen Kriegsverbrecher ehren

Am 09. Oktober 2018 steht der Münchner Aktionskünstler Wolfram Kastner wegen seiner Kunstaktionen am "Ehrenmal" des Kriegsverbrechers Alfred Jodl erneut vor Gericht. Der "Bund für Geistesfreiheit München" (bfg) fordert die sofortige Entfernung des rechtswidrigen Steinkreuzes auf der Fraueninsel im Chiemsee und unterstützt den Künstler bei den Verfahrenskosten.

Chance verpasst

Vor zwei Wochen wurde im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München das Urteil gesprochen – nach mehr als fünf Jahren Verhandlungszeit. Der Kölner Rechtsanwalt Eberhard Reinecke war im Prozess Nebenklagevertreter. Für den Humanistischen Pressedienst wirft er einen Rückblick auf das Verfahren. 

Dr. Rolf Gössner bei der FSA 14

Nach mehr als zwölf Jahren in die dritte Runde

Die Bundesregierung und das Bundesamt für Verfassungsschutz haben kürzlich Revision gegen das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen eingelegt. Mit diesem Urteil war die über 38jährige geheimdienstliche Überwachung und Ausforschung des Rechtsanwalts, Publizisten und Bürgerrechtlers Dr. Rolf Gössner auch in zweiter Instanz für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt worden.

Demonstration gegen Rechtsextremismus und zur Erinnerung an die NSU-Opfer

Kein Schlusswort

Der von der Rechtsanwältin Antonia von der Behrens herausgegebene Sammelband "Kein Schlusswort. Nazi-Terror, Sicherheitsbehörden, Unterstützernetzwerk" enthält die "Plädoyers im NSU-Prozess" der Opferanwälte. 

Nach der Verhandlung: RA Walter Otte stand den Medien für Interviews bereit.

"Gegen den Beschneider wird gesondert verhandelt"

Am Dienstag dieser Woche wurde vor dem Strafgericht in Berlin über die religiös motivierte Beschneidung eines siebenjährigen Jungen verhandelt. Es ging um die Nichteinhaltung der Regelungen des im Jahr 2012 – nach dem bekannten Urteil des Landgerichts Köln – neu geschaffenen Paragrafen 1631d BGB. Der hpd sprach über den Prozeß mit dem Berliner Rechtsanwalt Walter Otte, der im Auftrag der Mutter die Nebenklage vertritt.

Rüdiger Weida und Winfried Rath

OLG Brandenburg entscheidet gegen Spaghettimonster

Nach Auffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts handelt es sich bei der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. nicht um eine Weltanschauungsgemeinschaft. Deshalb stehe ihr auch nicht das Recht zu, an den Ortseingangsstraßen von Templin Nudelmessehinweisschilder aufzustellen. Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters hat bereits angekündigt, dass sie weiterkämpfen wird.

Das Spaghettimonster und die Fakenews

Vergangenen Freitag wurde vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht darüber verhandelt, ob der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. das Recht zusteht, mit Nudelmessehinweisschildern an Ortseingangsstraßen auf ihre wöchentlichen Nudelmessen hinzuweisen. Obwohl in der Verhandlung kein Urteil gesprochen wurde, titelten die Medien fast unisono, die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters habe verloren und das Gericht betrachte sie nicht als Weltanschauungsgemeinschaft. Was ist wirklich in der Verhandlung geschehen und wie kam es zu dieser Falschmeldung?

Rüdiger Weida (aka Bruder Spaghettus) am Gericht

Noch kein Urteil im Schilderstreit

Am heutigen Freitag ging es vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht darum, ob die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft sei und deshalb Schilder aufstellen könne, die auf die freitäglichen Nudelmessen hinweisen. Das Gericht konnte aufgrund der vorgebrachten Einwände noch kein Urteil fällen und vertagte sich.