Schwangerschaftsabbruch

Demonstration für sexuelle Selbstbestimmung 2018

Aktionstag für sexuelle Selbstbestimmung – Du hast die Wahl!

Unter dem Motto "DU HAST DIE WAHL – 150 Jahre Paragraph 218 sind genug!" wird am Samstag zum zehnten Mal zur Demonstration für sexuelle, körperliche und reproduktive Selbstbestimmung aufgerufen. Der Aktionstag vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung setzt in Berlin seit zehn Jahren ein überregional strahlendes Zeichen. Die Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES beteiligt sich an der Aktion und hat außerdem in der vergangenen Woche eine großangelegte Awareness-Kampagne gestartet, die darauf aufmerksam macht, dass mit Paragraph 218 im deutschen Strafgesetzbuch noch immer ein Gesetz gültig ist, nach dem Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich strafbar sind.

Demo für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Mexico City

Oberstes Gericht Mexikos: Totale Abtreibungsverbote sind verfassungswidrig

Bisher gab es in Mexikos Bundesstaaten unterschiedliche Gesetzgebungen zur Abtreibung. Verbot mit wenigen Ausnahmen in den einen Bundesstaaten, regulierte, aber entkriminalisierte Abtreibung in immer mehr anderen. Das oberste Gericht entschied nun, dass totale Abtreibungsverbote verfassungsfeindlich sind. Die Entscheidung wird von Menschenrechtsorganisationen begrüßt, während die Kirche sie kritisch sieht.

Satanic Temple-Logo

Satanische Gemeinschaft klagt auf Herausgabe von Abtreibungsmedikamenten – als Teil eines "heiligen Rituals"

Seit Beginn des Monats sind Schwangerschaftsabbrüche im US-Bundesstaat Texas de facto vollständig verboten. Nun erhalten ungewollt Schwangere Beistand aus einer unerwarteten Richtung: von der atheistischen Weltanschauungsgemeinschaft "The Satanic Temple". Diese stellt das Argument der freien Religionsausübung auf den Kopf und verlangt die Herausgabe von Abtreibungsmedikamenten, da Schwangerschaftsabbrüche bei den Satanist*innen ein religiöses Ritual darstellten.

Texas: Abtreibung nach Feststellung eines Herzschlags verboten

In den USA sind Abtreibungen bis zur 24. Schwangerschaftswoche legal möglich. Erstritten hatte diese Möglichkeit ein Grundsatzurteil von 1973. Konservative und streng Religiöse versuchen seitdem, das Urteil zu kippen. In Texas tritt heute ein Gesetz in Kraft, das eine Abtreibung nach Feststellung eines fötalen Herzschlags verbietet. Dies bringt ungewollt Schwangere in massive Bedrängnis.

Schwangerschaftsabbruch ist Grundversorgung!

Seit 150 Jahren kämpfen Frauen nun schon gegen das Verbot und damit gegen die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Dies schilderte die Historikerin und Sozialwissenschaftlerin Dr. Gisela Notz, eine der drei geladenen Expertinnen, sehr eindrücklich bei der Online-Themenwerkstatt des KORSO am 20. August vor fast 30 Interessierten aus dem säkularen Spektrum.

150 Jahre Paragraf 218 – Zeit, ihn endlich in den Ruhestand zu schicken!

Wirft man einen Blick in die Geschichte des "Abtreibungsparagrafen" so wird nicht nur die mehrfach gespaltene Moral deutlich, es zeigt sich auch, wie wenig es um "Lebensschutz" und Menschenwürde oder Demokratie und Humanität geht. Es geht um die Kontrolle weiblicher Reproduktionsfähigkeit und um die Durchsetzung von Herrschaftsansprüchen sowie um bevölkerungspolitische Interessen. Ein historischer Überblick von Gisela Notz.

Humanistische Vereinigung fordert erneute Untersuchung im Fall Kavanaugh

Im Jahr 2018 wurde Brett Kavanaugh vom damaligen Präsidenten Donald Trump als Richter für den Obersten Gerichtshof nominiert. Zweifel an seiner Eignung gab es nicht nur wegen zweifelhafter Ansichten zu Themen wie Abtreibung und gleichgeschlechtlicher Ehe, sondern auch wegen Vorwürfen sexueller Übergriffe. Behördliche Ermittlungen ergaben keine Anhaltspunkte, Kavanaugh wurde bestätigt. Nun fordert eine humanistische Vereinigung in den USA eine Prüfung und, sollte Kavanaugh gelogen haben, dessen Amtsenthebung.

Symbolbild

Online-Kongress: 150 Jahre Paragraph 218

Seit mittlerweile 150 Jahren gibt es den Paragraphen 218, der Schwangerschaftsabbrüche prinzipiell zur Straftat erklärt, die nur unter bestimmten Bedingungen nicht verfolgt wird. Ein Fachkongress, der online stattfindet, beschäftigt sich ab Ende der Woche zwei Tage lang mit der Geschichte, der aktuellen Situation und Veränderungsmöglichkeiten rund um diese Abtreibungsregelung. Anmeldeschluss ist am morgigen Abend.