Das im vergangenen Jahr vom Deutschen Bundestag beschlossene "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" (§ 217 StGB) ist "weder geeignet, noch erforderlich noch verhältnismäßig, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu schützen", heißt es in einer Stellungnahme, die die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) vergangene Woche beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und am heutigen Dienstag auf ihrer Website veröffentlicht hat. Deshalb seien die "massiven Eingriffe in die Grundrechte, die mit der neuen Strafnorm einhergehen, in keiner Weise zu rechtfertigen".
Die Kirchenlobby hat es geschafft, mit dem Verbot sog. organisierter Suizidhilfe der Mehrheit Andersdenkender eine schwere Niederlage zuzufügen. Aber im Verfassungsbeschwerde-Verfahren dagegen werden jetzt auch Schriftsätze aus weltlicher und humanistischer Sicht berücksichtigt.
Der Humanistische Verband Deutschlands reicht seine Stellungnahme zum im Dezember 2015 eingeführten Strafrechtsparagraphen 217 "Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" ein und weist darin die Verfassungswidrigkeit des Suizidhilfeverbots nach.
BERLIN. (hpd) Nach mehrwöchigen Debatten legalisierte das kanadische Parlament am 17. Juni den ärztlich assistierten Suizid. Die kanadische Regierung hatte den Gesetzentwurf im April eingebracht, am vergangenen Freitag nahm er die letzte Hürde im Senat.
BERLIN. (dghs) Anlässlich des zurzeit in Hamburg stattfindenden Deutschen Ärztetages appelliert DGHS-Präsidentin Elke Baezner an die Ärzte, gerade vor dem Hintergrund des seit kurzem geltenden Verbots der organisierten Sterbehilfe ergebnisoffen und angstfrei ihren Patienten im Sterbeprozess zur Seite zu stehen.
BERLIN (hpd) Am 6. November 2015 stimmten 602 Bundestagsabgeordnete über das "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" ab. Mit 360 Ja-Stimmen (9 Enthaltungen) wurde damit das Gesetz zur Sterbehilfe beschlossen und mit § 217 in das StGB eingeführt. Kommentiert wurde sofort, u. a.: "Dieses Gesetzt wird vor Gericht keinen Bestand haben."
BERLIN. (hpd) Die acht im "Bündnis für Selbstbestimmung bis zum Lebensende" vertretenen humanistischen Organisationen Deutschlands sind besorgt über die Folgen des im Dezember 2015 in Kraft getretenen Strafgesetzes zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Sie lehnen dieses Gesetz nach wie vor als schlecht begründet und unverhältnismäßig strikt ab.
BERLIN. (dghs) Das Interesse an der innerdeutschen Debatte um ein "Recht auf Letzte Hilfe" war auch in unserem Nachbarland Schweiz sehr hoch. Hatte man doch Hoffnung, dass sich der "Sterbetourismus" verringern lassen könnte. Nach Verabschiedung des Strafrechtsparagraphen 217 dürften die Anfragen nach legalen Freitodbegleitungen eher wieder ansteigen, aber werden sie erfüllt? Eine Ärztin stand Rede und Antwort.
BERLIN. (hpd) Wie Spiegel-Online gestern Abend meldete, wurde die ehemalige Gesundheitsministerin der Niederlande, Els Borst, im Jahr 2014 ermordet. Ein Mann gestand jetzt vor Gericht, einen "göttlichen Auftrag” erhalten zu haben, die Frau zu töten, da sie für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden verantwortlich gewesen sei.
BERLIN. (hpd) Das am 6. November vergangenen Jahres verabschiedete "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung” steht im Mittelpunkt des aktuellen Heftes "Humanes Leben Humanes Sterben” (HLHS). Bereits im Editorial weist Elke Baezner darauf hin, dass eine moralische Bewertung des Suizides einem säkularen Staat nicht zustehen würde.
BERLIN. (hpd) Knapp zwei Monate nach der Verabschiedung des neuen § 217 StGB durch eine deutliche Bundestagsmehrheit liegen jetzt erste Äußerungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Strafbarkeit eines assistierten Suizids vor. Bekanntermaßen ohne hinreichende Gründe, rein ideologisch motiviert, hatte im November die Mehrheit der Abgeordneten gegen ein liberales Sterbehilferecht votiert. Daten und Fakten waren nicht gefragt, stattdessen waren Spekulationen und Angstmache an der Tagesordnung.
BERLIN. (hpd) Der Eilantrag von vier Mitgliedern des Vereins Sterbehilfe Deutschland, den neuen § 217 StGB zur strafbaren Förderung der Suizidhilfe sofort außer Kraft zu setzen, wurde Ende vergangener Woche abgewiesen. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts veröffentlichte am 8. Januar ihren entsprechenden Beschluss.
BERLIN. (hpd/dghs) Die Monate vor der Abstimmung des Bundestags über den neuen § 217 des Strafgesetzbuchs am 6.11.2015 waren für viele Vertreter, Freunde und Sympathisanten der DGHS eine der aufregendsten und aufreibendsten Abschnitte ihres Lebens. In unzähligen Veranstaltungen traten sie für die Patientenselbstbestimmung ein und für das Offenhalten der bisher legalen Optionen für die selbstbestimmte Gestaltung des Lebensendes.
OBERWESEL. (gbs) Nach der heutigen Veröffentlichung des "Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" im Bundesgesetzblatt drohen professionellen Sterbehelfern, die "Letzte Hilfe" gewähren, Haftstrafen bis zu drei Jahren. "Merken Sie sich die Namen der Abgeordneten, die für dieses reaktionäre Gesetz gestimmt haben", erklärte dazu der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon. "Denn diese Politiker sind verantwortlich dafür, dass Sie möglicherweise qualvoll sterben müssen!"
KÖLN. (hpd/ibka) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert die Entscheidung des Bundestags, geschäftsmäßige Sterbehilfe zum Straftatbestand zu machen.