Sterbehilfe

Bundesverfassungsgerichtsurteil wird ignoriert

Beide in der vergangenen Woche vorgestellten Entwürfe von Gruppenanträgen zu einem Bundesgesetz zur Regulierung von Suizidhilfe werden vom Verein "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland)" in Hannover abgelehnt. Sie verletzen das Grundgesetz und können vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.

Nur gut gemeint

Ende Januar wurden von den Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Karl Lauterbach (SPD), Petra Sitte (Linke), Swen Schulz (SPD) und Otto Fricke (FDP) beziehungsweise von Renate Künast und Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) zwei Gesetzentwürfe vorgelegt. Letzterer versteht sich nur als Diskussionsgrundlage für die spätere Erstellung eines Gesetzes. Beide Vorschläge haben eine für Gesetze untypische Länge und werfen die Frage auf: Warum will man für Deutschland das Rad neu erfinden?

Notausgang

Die vorgesehenen Fristen sind zu starr

Ende vergangener Woche haben Bundestagsabgeordnete verschiedener Parteien einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizidhilfe vorgestellt. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt diesen grundsätzlich, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf.

Reichstagsgebäude

HVD begrüßt Bundestagsinitiative zur Realisierung der Suizidhilfe

Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD Bundesverband) begrüßt, dass fast ein Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidhilfe aus der Mitte des Parlaments auf den Weg gebracht wird. Bisher wird zur Suizidhilfe von Ärzt*innen in Deutschland nach wie vor ein nicht optimal geeigneter Arzneimittel-Cocktail benutzt oder es wird für eine vierstellige Summe ein Sterbehilfeverein in Anspruch genommen.

Säkulare Verständigung zur Suizidhilfe

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das umstrittene Gesetz Paragraph 217 StGB im Februar 2020 gekippt hatte, kamen am vergangenen Freitag, 22. Januar, auf Einladung des KORSO 15 Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Organisationen aus dem säkularen Spektrum per Videokonferenz zu einem Expertengespräch zusammen.

Für Suizidwillige weder palliativmedizinische Hilfe noch Sakramente?

Funktionäre der Palliativmedizin sind mit ihrem Widerstand gegen die verfassungsrechtliche Freigabe der Suizidhilfe zu weit gegangen. Sie forderten in einer Stellungnahme an Jens Spahn extrem hohe Hürden. Gleichzeitig verweigert der Vatikan nunmehr Schwerstleidenden mit "Euthanasie"-Wunsch sogar Beichtgespräche. Eine Minderheit evangelischer Theologen schlägt demgegenüber in Diakonie-Einrichtungen eine Begleitung von Suizidwilligen vor. Interne Kritiker*innen auf allen Seiten erschüttern festgefügte Identitäten.

Kanada will Möglichkeit zur Sterbehilfe ausweiten

Seit 2016 sind in Kanada sowohl der ärztlich assistierte Suizid als auch die Tötung auf Verlangen erlaubt. Ein jüngst vom Unterhaus verabschiedeter Gesetzentwurf sieht nun vor, dass auch Menschen ohne Krankheiten, die vorhersehbar zum Tode führen, Sterbehilfe in Anspruch nehmen dürfen. Der Gesetzentwurf sorgt bei Kirchen und anderen Sterbehilfegegnern für Empörung.  

Verfassungsgerichtshof und Kunstforum in Wien

Auch in Österreich wird Sterbehilfe endlich legalisiert!

Nachdem bereits Deutschland im Februar dieses Jahres die Sterbehilfe (wieder) legalisiert hat, kippte nun auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Österreich das bisherige Verbot. Es verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung, urteilte der VfGH in Wien. Das Recht auf freie Selbstbestimmung umfasse "sowohl das Recht auf die Gestaltung des Lebens als auch das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben", teilten die Richter mit. Die neue Regelung soll zum Jahreswechsel 2021/22 in Kraft treten.