Die Suizidhilfe generell als potenzielle Straftat zu definieren und sie nur unter sehr engen Bedingungen und für einen schwer leidenden Menschen unerträglich langen Wartefristen zuzulassen, ist unnötig und diskriminierend. So lautet die Grundaussage einer Pressemitteilung von DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) zum Gesetzesvorschlag des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn "zur Neufassung der Strafbarkeit der Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der freiverantwortlichen Selbsttötungsentscheidung".
Nach den Gesetzentwürfen der Arbeitsgruppen Renate Künast und Katja Keul vom 28. Januar 2021 sowie Katrin Helling-Plahr, Dr. Karl Lauterbach, Dr. Petra Sitte, Swen Schulz und Otto Fricke vom 29. Januar dieses Jahres zur Regulierung von Suizidhilfe wurde am 12. März ein weiterer des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) öffentlich bekannt, der von verantwortlicher Seite aus nicht "Gesetzentwurf" genannt werden soll. Wie bereits die vorgenannten, so ist auch sein Gesetzesvorschlag verfassungswidrig. Hilfe zur Selbsttötung würde damit unter Strafe gestellt, obwohl das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 26. Februar 2020 eine solche gesetzliche Bestimmung für verfassungswidrig erklärt hat.
Weitreichende Verfassungswidrigkeit
Die Evidenz der Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzesvorschlags wird noch dadurch verstärkt, dass nunmehr nicht nur die geschäftsmäßige, sondern auch eine sonstige Förderung der Selbsttötung eines anderen unter Strafe gestellt werden soll.
Die Hilfe zur Selbsttötung generell als Straftat zu definieren und sie nur unter sehr engen Bedingungen und für einen schwer leidenden Menschen unerträglich langen Wartefristen zuzulassen, ist zynisch, unnötig und diskriminierend. Die Verfassungswidrigkeit des vorgeschlagenen neuen Paragrafen 217 Strafgesetzbuch wird auch nicht dadurch beseitigt, dass durch Ausnahmeregelungen die praktische Auswirkung dieses neuen Verbotsgesetzes reduziert werden soll. Es kommt hinzu, dass einzelne vorgesehene Ausnahmeregelungen nicht praktikabel sind. Dazu zwei Beispiele:
Hohe Hürden für Schwerleidende
Die zur Selbsttötung entschlossene Person muss zunächst ein Beratungsverfahren durchlaufen. Nachdem dieses Verfahren durchgeführt und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt worden ist, hat der Sterbewillige von diesem Zeitpunkt an weitere sechs Monate abzuwarten, bevor die Unterstützung der Selbsttötung erfolgen darf. Zwar sieht Paragraf 7 des vorgeschlagenen Selbsttötungshilfegesetzes vor, dass die Sechs-Monats-Frist durch eine Entscheidung des Betreuungsgerichts abgekürzt werden kann. Insoweit verkennen die Verfasser dieses Gesetzesvorschlages jedoch die zeitlichen Möglichkeiten eines Betreuungsgerichts zur Verfahrensdurchführung. Das Betreuungsgericht wird sämtliche verfügbaren ärztlichen Unterlagen überprüfen, weitere Stellungnahmen einholen und Anhörungen durchführen. Die Vorstellungen der Initiatoren des vorliegenden Gesetzentwurfes, dieses Verfahren bei dem Betreuungsgericht könne zu einer nennenswerten Abkürzung der Sechs-Monats-Frist führen, sind illusorisch und machen demgemäß den Gesetzentwurf unbrauchbar.
Unrealistische Ärztekonsultationen
Dass das angestrebte neue Gesetz nicht praktikabel ist und im Ergebnis daher darauf abzielt, die Anwendung einer Hilfe zur selbstbestimmten Leidensbeendigung in der Praxis zu vereiteln, ergibt sich auch daraus, dass die erforderlichen Feststellungen (nach Paragraf 3 des Selbsttötungshilfegesetzes) von zwei Ärzten getroffen werden müssen und dass einer dieser beiden Ärzte über "die Facharztbezeichnung für Psychiatrie und Psychotherapie" verfügen muss.
Diese Voraussetzungen treffen nur für wenige Ärzte zu. Derzeitig gibt es in der Bundesrepublik 6.094 ambulant tätige Ärzte mit dieser kombinierten Fachärztebezeichnung. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung beläuft sich die Wahrscheinlichkeit, einen so qualifizierten Arzt für die erstrebte ärztliche Begutachtung zu gewinnen, somit auf 0,00007 Prozent. Zwar ist nur ein sehr geringer Teil der Gesamtbevölkerung an der Inanspruchnahme eines solches Arztes interessiert, andererseits sind jedoch nur sehr wenige dieser insgesamt 6.094 Fachärzte aus zeitlichen und sonstigen Gründen bereit, im Sinne dieses Gesetzes tätig zu werden. Damit geht die Wahrscheinlichkeit für einen Sterbewilligen, einen Facharzt mit der vorgeschriebenen ärztlichen Qualifikation zu finden, gegen Null.
Verbot der Suizidhilfe durch die Hintertür
Allein diese beiden Aspekte machen deutlich, dass dieser Gesetzesvorschlag nur darauf abzielt, die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 26. Februar 2020 festgelegte Rechtsposition von Sterbewilligen maßgeblich zu erschweren und dem verfassungswidrigen Paragrafen 217 StGB – gewissermaßen durch die Hintertür – neue Geltung zu verschaffen. Kein Mensch will sterben, wenn er einen für ihn akzeptablen Weg zum Weiterleben sieht. Menschen, die Suizidhilfe beantragen, sind in den weitaus meisten Fällen bereits durch einen langen persönlichen Entscheidungsprozess gegangen und haben sich mit den Alternativen auseinandergesetzt. Sie haben ein Recht darauf, ernst genommen statt entmündigt und mit Bürokratiehürden gegängelt zu werden.
Der ferner vorgeschlagene Paragraf 217a StGB (Werbungsverbot) ist schon aufgrund der Unklarheit seiner rechtlichen Formulierungen gemäß Artikel 103 Absatz 2 Grundgesetz verfassungswidrig. Zu einer solchen Fragestellung haben sich die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages schon im Zusammenhang mit den früheren Verfassungsbeschwerden geäußert.
Praxistauglichkeit und Verfassungsmäßigkeit zwingend notwendig
DIGNITAS-Deutschland fordert alle an der Erarbeitung eines neuen Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe beteiligten Personen auf, jegliche Gesetzesbestimmung auf ihre Praxistauglichkeit und ihre Verfassungsmäßigkeit bezüglich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zu überprüfen.
Ein Gesetz in der Art, wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn es sich wünscht, wäre eines liberalen Rechtsstaats, der seinen freiverantwortlichen Bürgern vertraut, der sie nicht bevormunden möchte, und der nach menschenfreundlichen Prinzipien um die Minimierung von Leid und Elend besorgt ist, unwürdig. Im Zentrum muss der freiverantwortliche Sterbewunsch der betroffenen Person stehen. Diesen von vornherein durch Pflichtberatung, erzwungene Wartezeiten und kaum praktikable psychiatrische Gutachten in Frage zu stellen, ist ein direkter Angriff auf die Entscheidungsfreiheit einer mündigen Person.
Im Übrigen ist Deutschland nicht das erste Land, das sich ein Gesetz geben will zur Regelung des Zugangs zur Suizidhilfe. Die Politik täte gut daran, sich erst einmal mit den Erfahrungen diverser Länder in der gesetzgeberischen und praktischen Umsetzung auseinanderzusetzen – inklusive der bereits seit über einem Jahr auch in Deutschland wieder legal praktizierten Suizidassistenz –, statt erneut durch menschenverachtende gesetzliche Hürden Leiden zu verlängern und damit auch die für die betroffenen Personen und ihr Umfeld zutiefst traumatisierenden Folgen von einsamen und höchst unsicheren Suizidversuchen stillschweigend in Kauf zu nehmen.
25 Kommentare
Kommentare
David See am Permanenter Link
christlich ist aus dem Sterbebett eine Folterkammer zu machen und es Liebe zu nennen
Robert Fies am Permanenter Link
Garbage in, garbage out. So lautet ein Motto in der Softwareentwicklung.
Ich empfehle, entweder die FDP oder die Linke zu unterstützen oder auf die außerparlamentarischen Parteien wie die Humanisten oder die Piratenpartei derart kollektiven Druck auszuüben, dass sie alternative politische Positionen einnehmen und es endlich eine echte Opposition gibt in Deutschland. Und diese dann über 5% zu holen, jedenfalls langfristig.
Hans Trutnau am Permanenter Link
"können wir ... abstrafen" - das 'wir' beinhaltet eben auch die GroKo-Untertanen, die letztes Jahr in wechselnder Reihenfolge Söder, Spahn und Merkel für die beliebtesten Politiker innen hielten.
Und Joe Spawn hat vermutlich Eier in der Hose, aber m.E. zu wenig für einen Rücktritt; Macht hat ihn korrumpiert.
Ich mache bei der Sch**** nicht mehr mit. Ich habe dem System abgeschworen, schrieb ich hier Anfang letzten Jahres.
Robert Fies am Permanenter Link
Lieber Hans Trutnau, wenn man sich die derzeiigen desaströsen Umfragewerte von CDU/CSU und SPD mal so anschaut, dann kann es sehr wohl dieses Jahr klappen, die verbrecherische GroKo nicht mehr über 50% kommen zu lasse
Hans Trutnau am Permanenter Link
Lieber Robert Fies, "Sie wie ich" reichen da nicht; aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.
Robert Fies am Permanenter Link
Es stimmt, dass es keine wirklich gute Partei in Deutschland gibt. Weder im Parlament noch außerhalb. Es stimmt auch, dass 1-2 Stimmen die GroKo nicht allein verhindern können.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Na ja, warten wir die unter 50 % im Herbst mal ab; wie ich schrieb, stirbt die Hoffnung zuletzt.
A.S. am Permanenter Link
Lieber Hans,
wer nicht kämpft hat schon verloren. Das System muss man von innen heraus bekämpfen. Die Kirchen bekämpfen Freiheit und Demokratie aus den Parteien heraus. Die Säkularen müssen die Kirchen-Seilschaften in den Parteien bekämpfen.
Mitunter habe ich den Eindruck (HVD!), die Kirchen haben angefangen, die Säkularen zu unterwandern.
Deine Anja
Hans Trutnau am Permanenter Link
Liebe Anja, ich kämpfe ja (habe daher noch nicht verloren), aber nicht von innen aus den Parteien heraus - das dauert alles viel zu lange für das drängende General-Problem.
Und lieben Dank für dein du.
Vetter-Diez am Permanenter Link
Herr Trutnau, was meinen Sie mit: "Ich mache bei der Sch****nicht mehr mit. Ich habe dem System abgeschworen ..........?"
Arno V.-D.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Sch**** = Scheiße, Herr Vetter-Diez.
Analyse und Ausweg hatte ich hier skizziert: https://hpd.de/artikel/homo-oeconomicus-vs-oekonologische-revolution-17590
Hans Trutnau am Permanenter Link
So, Herr Vetter-Diez, jetzt weiter ausgeführt:
Das mit "dem System abgeschworen" hat schon etwas Ambivalenz; denn einerseits bin ich ja Bürger dieses Landes, nehme, wenn angezeigt, an Wahlen teil, erhalte vom Staat eine Rente, die aber versteuert wird (und mit einem Teil der Steuern werden Religionen subventioniert!).
Andererseits aber lebe ich in einem Quasi-Gottesstaat (der "Kirchenrepublik Deutschland", Buch von Carsten Frerk),
- dessen ach so demokratisch legitimierte Regierung(en) aber von Grund auf durch Lobbygruppen *korrumpiert* sind,
- der in Berlin und den Landeshauptstädten demokratisch *nicht* legitimierte Kirchenbüros unterhält (an die *vor* parlamentarischer Debatte Gesetzentwürfe zwecks Editierung übermittelt werden)
- und der schon mal *mehrheitlich*(!) verfassungswidrige Gesetze wie § 217 StGB (Sterbehilfekriminalisierung) oder auch z.B. § 1631d BGB (Knabenbeschneidung) verabschiedet.
Die von Ihnen angesprochenen politisch tätigen Organisationen, "die solche Initiative zur politischen Durchsetzung leisten könnten", sehe ich derzeit bei uns leider nicht; außer vielleicht KORSO.
*Diesem* korrumpierten System habe ich in dem Sinne abgeschworen, dass ich *jegliches* Vertrauen darin verloren habe.
Das System steckt global in einer _veritablen_ *Systemkrise*. Die Sterbehilfekriminalisierung durch Spahn & Co. ist da 'nur' ein lokales von vielen Symptomen einer globalen Bevormundung der Mehrheit durch elitäre Minderheiten.
Ich sehe keine "Lösung" außer Rebellion dagegen, notfalls außerparlamentarisch (im Fall von Spahn & Co. durch Abwahl!). Wir befinden uns derzeit schon mittendrin – viele merken es nur noch nicht. Die derzeit zur Ruhe verdammte, global-soziale Bewegung Fridays for Future ist nur eins von vielen Zeichen. Ob hier, in Thailand, Hongkong oder sonst wo – es gärt überall!
Viele Autoren hatten und haben sich zu Wort gemeldet (Altvater: "Das Ende des Kapitalismus", Schellnhuber: "Selbstverbrennung", Glaubrecht: "Das Ende der Evolution", Chomsky: "Rebellion oder Untergang!" oder aktuell Schätzing "Was, wenn wir einfach die Welt retten?"). Es werden noch viele mehr werden…
Gönnen Sie sich bei Gelegenheit meinen hier zuvor verlinkten hpd-Beitrag vom 8.1.20 und die vielen unterstützenden Kommentare darin. So viele – ich hatte mit weit weniger und vor allem negativeren Kommentaren gerechnet!
Wolfgang von Sulecki am Permanenter Link
Viele der 'außerparlamentarischen Parteien' haben schon klare Vorstellungen zu diesem und ähnlichen Themen in ihren Programmen - daran würde es nicht scheitern.
Was wir brauchen ist eine gemeinsame Aktion über viele Plattformen, Blogs mit Reichweite, und online Zeitungen, die bereits signalisiert haben auf welcher Seite sie stehen. Einige youtuber mit Erfahrung bei ähnlichen Themen sind bestimmt mit dabei ...
Diese Aktion sollte an einem Stichtag vor der Wahl (rechtzeitig vorher wegen der Briefwähler) bundesweit erscheinen. Bei entsprechendem Umfang kommen dann auch Fernsehanstalten und Presse nicht daran vorbei dazu zu berichten.
An vielen Stellen erlebe ich immer wieder Zustimmung wenn es um Kritik an der Handlungsweise der regierungsbeteiligten Personen und Parteien geht - deren Maßnahmen und Regelungen gehen an dem vorbei, was sich (auch lt. Umfragen) die Menschen im Land mehrheitlich wünschen.
Wenn Sie - oder andere hier Lesende - einen Textvorschlag zur Verfügung stellen bin ich (im Ruhestand & mit Zeit) gern bereit den Versuch einer Verbreiterung der Basis zu unternehmen.
Was im Internet als *flashmob* gelingt sollte doch mit einem ernsten Thema erst recht gelingen!
Robert Fies am Permanenter Link
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Ich kann bei dem existierenden Parteien in Deutschland, die nicht im Bundestag vertreten sind, zur Zeit keinen Mehrwert in Sachen Suizidhilfe / Recht auf Selbstbestimmung erkennen.
Ich stimme Ihnen zu, dass das Thema unbedingt in die breitere Öffentlichkeit getragen werden muss, mit strategischer Ausrichtung auf die Abwahl der GroKo und insbesondere der CDU im September (ohne die genauso schlechte AfD zu stärken). Ich persönlich bin nicht so stark vernetzt, werde das Thema aber bei Familie und Bekannten vor der Wahl ansprechen. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass ins Gedächtnis gerufen werden muss, dass Spahn 1. höchstrichterliche Urteile ignoriert und damit die grundgesetzlich verankerte Gewaltenteilung offen verletzt hat, 2. er schwerstkranke Menschen belogen hat, indem ihnen vorgegaukelt wurde, sie hätten eine echte Chance auf einen positiven Antrag auf das Sterbemittel, wenn sie nur genügend Nachweise und Gutachten erbringen, obwohl er selbst die - verfassungswidrige! -
Anweiseung gegeben hatte, dass alle Anträge ohne Ausnahme abgelehnt werden müssen und dass er 3. jetzt wieder versucht, das Selbstbestimmungsrecht so stark wie möglich zu torpedieren, obwohl es vom Bundesverfassungsgericht ohne Zweifel als Grundrecht bestätigt wurde. Das kommt alles zusätzlich zu den korrupten Maskendeals, dem Mautdebakel des Andreas Scheuer und dem Impfdebakel sowohl von Spahn als auch von von der Leyen verursacht. Wahrheitsgemäße Sachargumente für eine harte Abstrafung der GroKo und der CDU kann man haufenweise finden. Online-Petitionen gibt es auch zuhauf, auch wenn der Petitionsausschuss des Bundestages hart dagegen ankämpft, selber welche zum Thema zuzulassen.
Wolfgang von Sulecki am Permanenter Link
Danke, Herr Fies,
nachdem die Wahl auf Herrn Laschet gefallen ist stehen die Chancen für die Grünen noch besser - und damit könnte es tatsächlich gelingen Spahn, Scheuer und Konsorten zu verhindern. Jedenfalls wird es nun spannend werden wie sich die Umfragen entwickeln ....
Was online Petitionen angeht halte ich die für ein Ventil, Druck vermindern, damit selbst die obrigkeitsgläubigen deutschen Bürger nicht wie die Franzosen aufmüpfig werden ...!
Werner Helbling am Permanenter Link
Ein religionsbefreiter, gesunder Menschenverstand würde genügen, um eine menschenwürdige Lösung zur Sterbehilfeproblematik zu erarbeiten.
Horst Groschopp am Permanenter Link
Das ist ein ganz schlechter Stil des hpd – den Beitrag von Gita Neumann sanglos zu löschen, und all die widersprüchlichen Meinungen gleich mit, und dafür den obigen parteiischen Text zu bringen.
Robert Fies am Permanenter Link
Ich weiß nicht, ob die Löschung gegen den Willen von Gita Neumann stattgefunden hat, war aber auch nicht glücklich über die Mitlöschung aller Nutzerkommentare.
Horst Groschopp am Permanenter Link
Erstens gehe ich immer noch davon aus, dass die Redaktion der Leserschaft die Entfernung des Artikels von G. Neumann erklärt, inklusive wie dies mit dem geltenden Redaktionsstatut zu vereinbaren ist.
Drittens entscheidet letztlich das BVerfG was verfassungsrechtlich i.O. ist, niemand sonst.
Robert Fies am Permanenter Link
Hallo, Sie liegen falsch, dass ich einer Assistenz bedarf. Ich habe das Metoclopramid bereits im Schrank und brauche nur die 15g Natrium-Pentobarbital. Sprechen Sie also nur für sich selbst, nicht für mich.
Aber solange wir akzeptieren, dass wir überhaupt gewaltsam regiert werden, müssen wir wenigstens darauf bestehen können, dass dies nicht unter Verletzung unserer existenziellsten Kernfreiheiten und Kerninteressen geschieht.
Dr. Martin Felmy am Permanenter Link
Der Tenor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist klar. Das Gericht wollte dem Bürger die Möglichkeit geben, über sich selbst zu bestimmen.
Mit ihm wird es niemals Zugang zu Pentobarbital geben und niemals wird eine persönliche Entscheidung mit einfachem Verfahren möglich werden (sollen die Leute sich doch vor einen Zug werfen).
Dieser Minister gehört abgewählt. Ich wünsche ihm ein schönes Leben in seiner Millionenvilla - möge er aber keine Entscheidungen über selbstbestimmtes Sterben (und über Coronaregeln) mehr treffen können.
Gerhard Baierle... am Permanenter Link
Vielleicht ändert er seine Sichtweise, wenn sein Mann einmal in eine derartige Lage kommt,
wegen Corona oder Aids, was ich im sicher nicht wünsche, aber er sollte einmal darüber nachdenken.
Roland Weber am Permanenter Link
Dazu vor allem: Dreist und unverschämt!
Zu diesem Urteil muss man kommen, wenn man noch eine intellektuelle Restverfügbarkeit der Planer für gegeben erachtet. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist in seiner Aussage von geradezu bestechender Klarheit und damit ist jeder Versuch, entgegen dem Wortlaut und dem unzweifelhaften Sinn des Urteilsspruchs erneut eine einschränkende Gesetzeslage zu schaffen, absichtlicher, vorsätzlicher Verfassungsbruch.
Dass schon zahllose Gesetze als verfassungswidrig verworfen wurden, spricht an sich schon Bände. Dieser erneute Versuch auf diesem wahrlich höchstpersönlichen Gebiet setzt dem bisherigen, teilweise defizitären Verfassungsverständnis jedoch die Krone auf.
Es wäre längstens Zeit über die Verantwortlichkeit von Politikern nachzudenken und dafür gesetzliche Regelungen zu schaffen. Inzwischen wird ja nicht einmal die politische Verantwortung für etwas übernommen, geschweige denn für ein persönliches Versagen. In jedem Strafverfahren würde jede*r Abegordnete, die für derartige Einschränkungen und damit Missachtungen der Vorgaben ihren/seinen Arm hebt, entweder Unzurechnungsfähigkeit oder wahrscheinlich zutreffender kriminelles Verhalten bescheinigt.
Wann werden ein Minister Scheuer oder ein Minister Spahn für ihr Verhalten für die Missachtung der Parlamente (siehe Maut-Versagen) oder Verstoß gegen Menschenrechte (siehe hier Sabotieren einer verfassungsgemäßen Sterbehilfe) strafrechtlich zur Verantwortung gezogen?
Ohne das Bundesverfassungsgericht wird es ganz sicher wieder einmal nicht gehen. Auf die Meinung und die Interessen der Bevölkerung wird wieder einmal hochherrschaftlich "gepfiffen". Über 80% der Bevölkerung stimmen dem Urteil zu - was soll's?! Niemand wird dadurch zu etwas gezwungen, sondern stets nur die freie Willensentscheidung für die eigene Person eingefordert.
Es dauert wohl immer sehr lange bis die Öffentlichkeit bemerkt, wer und wie sie hinter das Licht geführt wird, aber dieses Verhalten muss schon bald Konsequenzen haben. Und zwar bevor noch mehr Menschen ihr Grundrecht versagt wird.
Offenbar können sich derartige Volksvertreter auch gar nicht vorstellen, welche Beruhigung es für einen Menschen sein kann, wenn er weiß, dass es allein an ihm/ihr liegt, wann er/sie sagt: Mir langt es - und zwar endgültig! Auch diese Handlungsoption hat durch die Angstbeseitigung und Gewissheit einen spezifisch eigenen, hohen und sogar positiven Stellenwert. Auch diese Erkenntnis kommt bislang zu kurz.
(aus welchen Gründen auch immer!)
Isabel am Permanenter Link
Die Würde des Menschen ist unantastbar - auch im kranken und schwachen Zustand! Ein Leben darf nicht um jeden Preis gelebt werden müssen, wenn der Mensch selbst das gar nicht mehr kann oder will.
Helft uns bitte und teilt unseren Link!
http://change.org/MeinEndeGehoertMir
Gemeinsam sind wir stark!
#MeinEndeGehoertMir
#SterbenGehtJedenEtwasAn
#AlleMenschenMuessenSterben
Hans Trutnau am Permanenter Link
"... wurde ... öffentlich bekannt ..." - liegt Dignitas bzw. dem hpd der 'Gesetzentwurf' vor?
Die Sache stinkt mir, auch von dieser Warte, mehr und mehr.