Kommentar

Katholiken fordern Schutzräume vor Suizidbefürwortern

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Die Suizidbefürworter ziehen durch die Stadt!
Die Suizidbefürworter ziehen durch die Stadt!

Es ist – das sei vorausgeschickt – kein schlechter Witz: Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) fordert "Schutzräume vor geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe". Haben die Verfasser der entsprechenden Erklärung zu viele schlechte Filme gesehen?

Ich stelle mir gerade vor, wie sich ein paar verängstigte Katholiken vorstellen, dass nach dem unrühmlichen Ende des unrühmlichen SterbehilfeverhinderungsgesetzesTM die Straßen voller Menschen sind, die jeden, der sich nicht schnell genug in den "Schutzraum" bewegt, zum Suizid überreden.

Es hat schon ein Geschmäckle, dass das Präsidium des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) die Erklärung unter dem Titel "Selbstbestimmt leben bis zuletzt" veröffentlicht. Sollen da vielleicht ein paar Menschen irritiert werden, die sich der Forderung der Säkularen nach einem selbstbestimmten Lebensende anschließen?

Man kann dem Artikel von katholisch.de regelrecht nachfühlen, wie sich der Autor windet, wenn er wahrheitsgemäß schreiben muss: "Vor einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbot organisierter Hilfe beim Suizid gekippt, indem es das bis dato strafbewehrte Verbot geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung (Paragraf 217 StGB) für nichtig erklärte. Das Gericht betonte ausdrücklich, das Recht auf assistierten Suizid gehöre zur praktischen Anwendung des Rechtes auf ein selbstbestimmtes Sterben – unabhängig von Alter und Krankheit." Denn wie schwer muss es nach einer solchen Ansage durch das Bundesverfassungsgericht fallen, auch nur irgendein vernünftiges Argument für eine Beschränkung des selbstbestimmten Lebensendes zu finden?

Wie zu erwarten: Es gibt kein Argument. Nur das Geraune von der "'geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung', die durch die Gesetzeslücke entstehe". Und deshalb – man beachte das Nicht-Argument – würde in katholischen Einrichtungen das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen nichts gelten. Sprich: Man müsse unbedingt aber "Schutzräume vor geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe" anbieten, wo Menschen dann gegen ihren Willen langsam auf ihr Ende hin vegetieren.

"Das Bundesverfassungsgericht", heißt es in der oben genannten Erklärung, "sieht die 'autonome Selbstbestimmung' eines Menschen als unmittelbaren Ausdruck seines Persönlichkeitsrechtes, in dem sich seine Würde als Mensch in seiner Individualität, Identität und Integrität materialisiert". Daraus macht das ZdK dann "schützende Räume für alle, die sich einer schleichenden Normalisierung einer 'Exit-Option' durch (assistierten) Suizid nicht erwehren können oder nicht erwehren wollen".

Das muss man erst einmal schaffen: Von Menschenwürde reden und sie im nächsten Halbsatz abzulehnen, indem man einen Strohmann aufstellt, der so groß ist, dass sich die gesamte katholische Kirche dahinter verstecken könnte.

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