BERLIN. (hpd) Die Deutsche Situation ist paradox: Freitodhilfe (egal durch wen und mit welchen Mitteln) ist in Deutschland kein Straftatbestand - anders als z. B. in den Niederlanden (wo sie wie die Tötung auf Verlangen nur Ärzten unter bestimmten Kontrollbedingungen erlaubt ist). Wir haben also die liberalste Voraussetzung zur Zulassung von Freitodhilfe, aber keine ausgewiesene Praxis – wiederum anders als in etlichen unserer Nachbarländer.
GIESSEN. (hpd) Nach einer kürzlich vom Tagesspiegel in Auftrag gegebenen Umfrage spricht sich eine überwältigende Mehrheit der Bundesbürger für eine Zulassung des assistierten Suizids aus: "81 Prozent der Befragten finden, dass schwerstkranken Menschen, die sterben wollen, ein Mittel zur Verfügung gestellt werden soll, mit dem sie ihren Tod selbst herbeiführen können. 14 Prozent sind dagegen, 5 trauen sich hier kein Urteil zu."
TÜBINGEN. (hpd) Vor einem Monat hat sich Edgar Dahl kritisch mit den Thesen des Tübinger Philosophen Roland Kipke auseinandergesetzt, der den Befürwortern einer Liberalisierung der Sterbehilfe vorwarf, inkonsequent zu sein. Nun meldet sich Roland Kipke im hpd mit einer Entgegnung zu Wort.
DÜSSELDORF. (hpd) In Düsseldorf wurde bei einer hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion über den ärztlich assistierten Suizid diskutiert. Obwohl die Teilnehmer weitgehend die gleiche Meinung vertraten, entwickelte sich ein aufklärendes und interessantes Gespräch.
GIESSEN. (hpd) In einem Artikel in der FAZ hat der Tübinger Philosoph Roland Kipke den Befürwortern einer Liberalisierung der Sterbehilfe vorgeworfen, inkonsequent zu sein. Sie würden sich in ihren Plädoyers für den ärztlich-assistierten Suizid auf das Selbstbestimmungsrecht des Patienten berufen, nur um es sogleich wieder zu beschneiden. Was meint er damit?
BERLIN. (hpd) Die Veranstaltung war ausverkauft und der Raum in der Universitätsbibliothek überfüllt; einige Gäste mussten im Hintergrund stehen. Doch selbst ihnen wurden die zwei Stunden nicht lang, in denen auf dem Podium und mit dem Publikum über die aktuelle Situation der Sterbehilfe debattiert wurde.
GIESSEN. (hpd) Jakob Augstein forderte in seiner Kolumne bei Spiegel-Online: “Sterbehilfe gehört verboten.” Für ihn nimmt “der Tod auf Bestellung” dem Leben die Würde. Unser Autor Edgar Dahl setzt sich mit den Argumenten von Augstein auseinander.
Seit Oktober des zurückliegenden Jahres läuft eine bundesweite Kampagne mit dem Titel "Mein Ende gehört mir!", getragen von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, von der Giordano-Bruno-Stiftung und dem Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten.
GIESSEN. (hpd) Spätestens seit seiner grotesken Apologie “Gott: Eine kleine Geschichte des Größten” dürfte hinlänglich bekannt sein, dass sich Manfred Lütz eher auf das Suggerieren, Insinuieren und Diffamieren als auf das Argumentieren versteht. In seinem jüngst erschienenen Artikel “Es gibt keine Lizenz zum Töten” bietet er uns eine erneute Kostprobe seiner perfiden Kunst.
Das durch die Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und die Bundesärztekammer geforderte Verbot von Suizidhilfe für todkranke Menschen findet wenig Rückhalt bei Ärzten und Pflegern.
BERLIN. (hpd/dghs) Dass die Beihilfe zum Suizid “keine ärztliche Aufgabe” sei, betonte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery bei einer Pressekonferenz, die er gemeinsam mit allen 17 Landesärztekammerpräsidenten und -Präsidentinnen in Berlin durchführte.
BERLIN. (hpd) Im November debattierte der Deutsche Bundestag erstmals über ein Gesetz zur Sterbehilfe. Die Frage ist, ob es ein Recht auf menschenwürdiges Sterben gibt und brauchen wir Regelungen der Suizidhilfe? Bis Ende 2015 soll dazu ein neues Gesetz verabschiedet werden.