ÖGHL begrüßt Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe

Mehr Selbstbestimmung für einen würdevollen Tod

bundesverfassungsgericht.jpg

Das mit Spannung erwartete Urteil stellt einen fundamentalen Durchbruch für ein Sterben in Würde dar. Durch die Aufhebung des verfassungswidrigen Sterbehilfe-Paragrafen tritt in Deutschland ab sofort wieder die bis zum 6. November 2015 gültige, menschenfreundlichere Rechtslage in Kraft.

"Das heutige höchstrichterliche Urteil ist ein Schritt nach vorne für all jene, die mehr Selbstbestimmung, Würde und Menschlichkeit am Lebensende einfordern", sagt Wolfgang Obermüller, Sprecher der österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL).

Nun hofft er, dass dieser Richterspruch auch in Österreich wirken wird. Denn in Österreich wird noch in diesem Jahr ein Urteil zur generellen Liberalisierung der Sterbehilfe erwartet. Während in Deutschland zur "geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" geurteilt wurde, stehen hierzulande die Paragrafen 77 ("Tötung auf Verlangen") und vor allem 78 ("Mitwirkung am Selbstmord") auf dem höchstrichterlichen Prüfstand, die noch restriktiver waren als der in Deutschland eben gekippte Paragraph.

Die ÖGHL setzt sich für Entkriminalisierung der Sterbehilfe ein und fordert nicht nur einen Rechtsanspruch auf die Ausgabe geeigneter Medikamente, sondern auch auf aktive Sterbehilfe. Dabei betont sie allerdings den ethischen und zeitlichen Vorrang von Palliativmedizin und psychischer sowie emotionaler Betreuung vor jeder Entscheidung zum Freitod.

"Wir sind zuversichtlich, dass auch der österreichische Verfassungsgerichtshof bei seinem Entscheid, mit dem noch in diesem Frühjahr gerechnet wird, das Recht auf einen menschenwürdiges und selbstbestimmtes Lebensende stärken wird", so Obermüller.

Unterstützen Sie uns bei Steady!