Recht auf Suizidhilfe – aber kein Recht auf Kauf von Natrium-Pentobarbital
Schwerkranke haben auch laut aktuellem OVG-Urteil kein Anrecht darauf, das todbringende und bisher in Deutschland nicht verschreibungsfähige Suizidmedikament Natrium-Pentobarbital zu erwerben. Erst eine gesetzliche Änderung im Betäubungsmittelrecht könne Abhilfe schaffen.