Debatte um Freitodhilfe auch in Österreich

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Sowohl die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) als auch der Humanistische Verband Österreich (HVÖ) begrüßen den aktuell vorliegenden Gesetzesentwurf zur Regelung der Freitodhilfe. Auch der geplante Ausbau palliativmedizinischer Einrichtungen trifft bei beiden Organisationen auf positiven Widerhall.

"Wir finden den geplanten Gesetzesvorschlag über weite Teile sehr gut. Allerdings müsste sichergestellt werden, dass hinter dem beabsichtigten Werbeverbot nicht ein generelles Informationsverbot steht – was unannehmbar wäre. Auch ein Gewinnverbot darf nicht bedeuten, dass gemeinnützig orientierte Vereine oder Ärzte ohne Bezahlung arbeiten müssen", sagt Wolfgang Obermüller, Politiksprecher der ÖGHL.

Gerhard Engelmayer, Sprecher des HVÖ, erklärt: "Der geplante Gesetzesvorschlag entspricht über weite Teile unseren Vorschlägen. Wir konnten verhindern, dass Sterbewilligen ein überbordender bürokratischer Hürdenlauf zugemutet wird. Das Werbeverbot müsste exakt definiert werden, in etwa ähnlich wie bei anderen Berufsgruppen im Gesundheitsbereich. Ein Gewinnverbot würde bedeuten, dass man die Forderung nach optimalen Qualitätsansprüchen bewusst aufgibt. Das ist nicht im Sinne der Betroffenen!"

Die bisher tätigen Vereine für Freitodhilfe in der Schweiz und Deutschland arbeiten alle nicht gewinnorientiert. In Österreich ist Ähnliches zu erwarten.

Die ÖGHL weist zudem darauf hin, dass es unbedingt notwendig sei, notleidenden Menschen einen niederschwelligen Zugang zur Freitodhilfe zu ermöglichen und dass diese auch in Hospiz- und Pflegeeinrichtungen möglich sein müsse. Es sei für die betroffenen Menschen nicht zumutbar, dass sie für ihre letzten Schritte ihre gewohnte Umgebung verlassen müssten.

Die ÖGHL erhält derzeit vermehrt konkrete Anfragen mit Wünschen zur Freitodhilfe und generell zur Selbstbestimmung bezüglich des eigenen Lebensendes. "Wir werden versuchen, auf Basis des neuen Gesetzes auch in Österreich ab 2022 auf höchstem ethischen Niveau ergebnisoffene Beratung und Freitodhilfe anzubieten. Als Verein orientieren wir uns dabei an Erfahrungen insbesondere aus der Schweiz und Deutschland", so Obermüller.

Das will auch der HVÖ und ergänzt: Wenn konfessionelle Einrichtungen die Freitodhilfe in ihren Räumen ablehnen, ist das eine klare Diskriminierung der rund 50 Prozent säkular (nicht-religiös) eingestellten Bürger in Österreich. Der HVÖ fordert daher, den geplanten Ausbau palliativmedizinischer Einrichtungen auf konfessionsfreie Einrichtungen zu beschränken. In Fällen von dennoch angeforderter Freitodhilfe in konfessionellen Hospizen müsse Suizid-Helfern Zugang zu Sterbewilligen gewährt werden.

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