Sterbehilfe

Staatsanwaltschaft gegen Suizidhilfe-Arzt Dr. Spittler – die ganze Geschichte

Hamburg, es ist der 10. November 2012. In der gemeinsamen Wohnung der beiden Seniorinnen Elisabeth W. (85) und Ingeborg M. (81) liegt ihr "letzter Wille" auf dem Tisch. Das Dokument dient zur Absicherung von Privat.-Doz. Dr. med. Johannes F. Spittler, der den doppelten Alterssuizid an diesem Tag bis zum friedlich eingetretenen Tod begleitet. Danach wartet Spittler vor Ort auf die Polizei, die er selbst gerufen hat.

FDP geht mit säkularer Position bei einer Jamaika-Koalition voran

ifw fordert Aufhebung des "Sterbehilfeverhinderungsgesetzes"

Mit Blick auf die aktuellen Koalitionssondierungen haben die Rechtsexperten des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) die Positionen der im Bundestag vertretenen sechs Parteien zum § 217 StGB ausgewertet. In einer möglichen Jamaika-Koalition (CDU/CSU, FDP, Grüne) spricht sich die FDP für eine Rückgängigmachung der Verschärfung der Rechtslage zur Sterbehilfe aus. Die Argumente der anderen Parteien für eine indifferente oder entschiedene Beibehaltung des Paragrafen sind juristisch brüchig. 

Schweiz

Freitodhilfe auch für nicht Todkranke

Aus Basel kommt die erfreuliche Kunde von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Basel-Stadt, welches eindeutig festhält, dass Ärzte berechtigt sind, ein Rezept für Freitodhilfe auch dann auszustellen, wenn die sterbewillige Person nicht unmittelbar vor dem natürlichen Ende ihres Lebens steht.

Umfrage zu "Frau S. will sterben", 2.10., 21.45 Uhr im Ersten

Mehrheit würde leidendem Angehörigen beim Suizid helfen

Nach einer aktuellen Umfrage von Infratest dimap antworteten 53 Prozent, dass sie persönlich einem schwerstkranken Angehörigen zu einem freiverantwortlichen Suizid helfen würden – die Frage ist nur: wie soll das ohne die verbotene ärztliche Hilfe gehen? Anlass für die vom SWR in Auftrag gegebene Umfrage ist der Themenabend "Selbstbestimmtes Sterben" im Ersten am Montag, 2. Oktober 2017.

Abstimmung zum Sterbehilfegesetz im Deutschen Bundestag

Trennung von Staat und Kirche in allen Lebensfragen

Sterbehilfe und Selbstbestimmung

Mit dem Thema Trennung von Staat und Kirche sind vordergründig die finanziellen Aspekte, der offene und versteckte Protektionismus und das Sponsoring zugunsten der Großkirchen, gemeint. Es gibt daneben jedoch auch gesinnungsmäßige Aspekt, wie z.B. das "Hofieren" kirchlicher Würdenträger oder die "regierungsamtliche" Teilnahme an religiösen Veranstaltungen, die unter diesem Stichwort anzuprangern sind.

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Sterbehilfe

Rätsel um Zurückweisung von Klage gegen § 217 StGB

Eine Meldung von letzter Woche. Im Deutschlandfunk hieß es: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe "Klagen gegen das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe in Deutschland abgewiesen." Begründung: Keine Aussicht auf Erfolg. Dies vermochte die humanistische Szene aufzuschrecken. Schließlich erhoffen sich Befürworter des selbstbestimmten Lebensendes, dass Karlsruhe umgekehrt den verfassungsrechtlichen Beschwerden gegen den 2015 eingeführten Strafrechtsparagraphen 217 stattgibt. Sorgfältige Recherchen des hpd ergaben nun: Der Deutschlandfunk hat zumindest grob irreführend, wenn nicht fehlerhaft berichtet.

Kommentar zum staatlichen Verbot der Suizidhilfe in Deutschland

Ein Eingriff in die Selbstbestimmung

Der Deutsche Ethikrat behauptet, dass eine ausnahmsweise Zulassung des Medikaments Natrium-Pentobarbital (NaP), wie sie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 2. März 2017 beschloss, der staatlichen Neutralität gegenüber Lebenswertvorstellungen widerspreche. Der Verein DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben ist anderer Meinung: Nicht die ausnahmsweise Zulassung, sondern ein Verbot der Abgabe widerspricht dem Prinzip der Neutralität gegenüber individueller Lebensgestaltung und stellt einen unzulässigen staatlichen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Menschen dar.