Der Zentralrat der Konfessionsfreien fordert die Bundesregierung auf, den Widerstand der Bundesländer gegen die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen durch eine drastische Reduzierung der Einmalzahlung aufzulösen. So könne der Verfassungsauftrag und der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien eingelöst werden.
Nach goldenen Hi-Top-Sneakern und einer wirklich atemberaubend aberwitzigen Kollektion digitaler Sammelkarten stellte der gescheiterte Ex-Präsident jüngst seine neueste Geschäftsidee vor: Die Trump-Bibel, inklusive Verfassung und Unabhängigkeitserklärung. Auf dem braunen Einband prangen eine US-Flagge und die Worte "God bless the USA" – alarmierend, warnt der Historiker Taylor Stroemer.
Es ist ein historischer Schritt: Als erstes Land weltweit hat Frankreich das Recht auf Abtreibung in der Verfassung festgeschrieben. Gestern Abend sprach sich das Parlament in Versailles mit einer überwältigenden Mehrheit von 780 zu 72 Stimmen für die Annahme des Gesetzes aus. Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses wurde von den meisten Mitgliedern mit anhaltendem Beifall begrüßt. Jubel gab es auch auf dem Platz vor dem Eiffelturm, wo zahlreiche Menschen die Abstimmung auf einer Großleinwand verfolgten.
Mit hauchdünner Mehrheit hat der Oberste Gerichtshof Israels den ersten Teil der Justizreform des Kabinetts Netanjahu abgewiesen. Mit acht zu sieben entschied das Gericht, die Verfassungsänderung würde "der Kerneigenschaft Israels als demokratischem Staat ernsthaften und nie dagewesen Schaden zufügen".
Der Supreme Court of Israel, des Landes höchster Gerichtshof, steht vor einem existentiellen Dilemma. Nachdem die rechtsreligiöse Regierungskoalition den ersten Teil ihrer immens umstrittenen Justizreform verabschiedet hat, wird das Gericht in den kommenden Monaten eine Klage gegen just das Gesetz eruieren, das seine eigene Macht empfindlich beschneidet. Die Regierung sei dabei, Israels Demokratie "von innen heraus zu vernichten", warnt der ehemalige Premierminister Ehud Barak.
Die französische Nationalversammlung unterstützt mit großer Mehrheit eine Resolution, die sich dafür ausspricht, das Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung zu verankern. Ob es tatsächlich dazu kommen wird, ist jedoch noch fraglich. Das Votum der Nationalversammlung wird jedoch bereits jetzt schon als historischer Sieg für Frauen betrachtet.
"Wir schaffen in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen." So verspricht es der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien (S. 110), und man darf dieses Versprechen durchaus ernst nehmen.
Ricarda Brandts, die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster, tritt Ende Mai in den Ruhestand ein. Viele in Justiz und Politik in Nordrhein-Westfalen erwarten, dass der Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Andreas Heusch, sich als ihr Nachfolger bewerben wird. Seine Wahl "wäre ein Trauerspiel für die Justiz des Landes", erklärt der ehemalige Richter am Bochumer Amtsgericht Dr. Ralf Feldmann. Denn vor gut zehn Jahren brachte Heusch im offenen Affront gegen den Kruzifixbeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1995 im Treppenhaus des Düsseldorfer Gerichts ein Kreuz an.
Vor 100 Jahren wurde in der Weimarer Reichsverfassung festgelegt, dass die sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen sind. Vor 70 Jahren wurde dieser Verfassungsauftrag in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übernommen. Anlässlich des gestrigen Jubiläums der Verabschiedung des Grundgesetzes machten säkulare Aktivsten in Bonn mit einer Mahnwache auf diesen Umstand aufmerksam.
Israel ist momentan in Aufruhr. Grund dafür ist das neue Nationalstaatsgesetz, das am 19. Juli verabschiedet wurde. Seitdem kam es immer wieder zu Protesten. Der bislang größte fand vergangene Nacht statt.
Seit 50 Jahren wird das sogenannte "Böckenförde-Diktum" als rechtsphilosophisches Totschlagargument gegen Nichtreligiöse angeführt. Gerhard Czermak, ehemaliger Verwaltungsrichter und Experte für Religions- und Weltanschauungsrecht, unterzieht das Diktum einer Prüfung.
Nach dem Finanzausschuss hat nun wenig überraschend auch der Deutsche Bundestag die Einsetzung einer Kommission zur Überprüfung der Staatsleistungen abgelehnt. Die Linksfraktion im Bundestag hatte gefordert, dass eine Expertenkommission beim Finanzministerium "den Umfang der enteigneten Kircheneigentümer und der bisher geleisteten Entschädigungszahlungen evaluiert und prüft". Allein in diesem Jahr belaufen sich die bedingungslosen Subventionszahlungen an die Kirchen auf fast 524 Millionen Euro. Jeder Bürger unterstützt die Kirchen damit in diesem Jahr mit 6,38 Euro, ganz egal, ob er (oder sie) will oder nicht.
Am 9. März 2017 steht die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Er entscheidet über einen vor zwei Jahren eingebrachten Antrag der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 18/4842 vom 6. Mai 2015), beim Bundesfinanzministerium eine Kommission zur Evaluierung dieser Staatsleistungen einzurichten. Bisher ist nicht bekannt, welche Beschlussempfehlungen die Ausschüsse für Finanzen sowie Innen und Recht aussprechen werden; sie treffen ihre Entscheidungen erst am Vortag der Plenarsitzung.
Auf der heute in Genf endenden Sitzung des UN-Menschenrechtsrats äußerten die "International Humanist and Ethical Union" (IHEU) sowie die "Pacific Islands Secular Association" (PISA) Besorgnis über die jüngsten Pläne Samoas, das Christentum als Staatsreligion einzuführen.