Urteil gegen Wagenbauer Jacques Tilly bestätigt

Ein Moskauer Berufungsgericht hat die langjährige Haftstrafe von achteinhalb Jahren gegen den Satiriker Jacques Tilly bestätigt. Anfang April hatte ein Moskauer Gericht ihn zu achteinhalb Jahren Gefängnis und umgerechnet 2.000 Euro Geldstrafe verurteilt (der hpd berichtete). Die Richter befanden ihn der Verletzung religiöser Gefühle und der Verbreitung von Falschnachrichten über die russischen Streitkräfte für schuldig.

Jacques Tilly ist Bildhauer und gestaltet Motivwagen für den Düsseldorfer Rosenmontagszug. Darin nimmt er regelmäßig satirischen Bezug auf Russlands Präsidenten Wladimir Putin. So auch diesem Jahr (der hpd berichtete) – noch während in Moskau der Prozess gegen ihn lief.

Wie bereits die Verurteilung, fand auch die Bestätigung des Urteils in Tillys Abwesenheit statt. Nach seinen Angaben habe die russische Justiz ihn zu keinem Zeitpunkt über die Ermittlungen informiert. Auch seine Pflichtverteidigerin Natalja Dudkina berichtet, es sei ihr nicht gelungen, mit Tilly Kontakt aufzunehmen. Im Revisionsverfahren hatte sie Freispruch aus Mangel an Beweisen gefordert, weil man während der Ermittlungen Tillys Schuldfähigkeit nicht durch ein psychiatrisches Gutachten geprüft habe. Wie Dudkina weiter sagt, habe Russland den Verurteilten international zur Fahndung ausgeschrieben.

Das jetzt bestätigte Urteil kann nicht vollstreckt werden, weil Deutschland den Verurteilten nicht ausliefert. Einen weiteren Berufungsprozess in der nächsten Instanz werde es nicht geben, so der Düsseldorfer Satiriker. "Ich sehe keinen Anlass, diesen absurden Schauprozess zu verlängern". Das Urteil sei ohnehin eine Farce. "Es wird unsere satirische Arbeit im Karneval nicht beeinflussen. Wir machen weiter wie bisher."

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