Neue Kolumne "UnARTig"

Die Exkommunikationsbescheinigung

Wer katholisch getauft ist, hat lebenslänglich – lebenslänglich eine Mitgliedschaft in der katholischen Kirche. Lediglich aus der Gemeinschaft der Gläubigen kann das Kirchenmitglied verbannt werden – per Exkommunikation. Ob ein Kirchenaustritt automatisch die Exkommunikation zur Folge hat, ist unter Kirchenrechtlern umstritten. hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg will deshalb sichergehen, dass ihre Abkehr von der Kirche erfolgreich war, und hat vom zuständigen Bischof eine Exkommunikationsbescheinigung erbeten.

Sehr geehrter Herr Bischof XXX,

vor vielen Jahren habe ich mich von der katholischen Kirche abgewandt und vor den offiziellen Stellen des Staates meinen Kirchenaustritt erklärt.

Nun werde ich langsam älter, habe mehr und mehr das Bedürfnis, klare Verhältnisse zu schaffen und mit mir endgültig ins Reine zu kommen. Ich mache mir viele Gedanken darüber, ob die Entscheidungen, die ich in meinem Leben getroffen habe, die richtigen waren. Das gilt auch für die Entscheidung des Kirchenaustritts. – Ich bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Entscheidung vollkommen richtig war.

Zu meinem Erschrecken musste ich jedoch feststellen, dass ein Kirchenaustritt vor staatlichen Behörden lediglich von der Kirchensteuer befreit, dass kirchenrechtlich jedoch erhebliche Uneinigkeit darüber besteht, ob dieser Schritt auch zu einem Ausschluss aus der Gemeinschaft der Gläubigen, sprich: zur Exkommunikation, führt.

Bedauerlicherweise habe ich als Kleinkind das Sakrament der Taufe und in fortschreitendem Kindesalter auch die Sakramente der Kommunion und Firmung erhalten, was es kirchenrechtlich unmöglich macht, aus der Kirche ausgeschlossen zu werden. Meinen Eltern war sicherlich nicht bewusst, dass sie mit der Taufe einen Vertrag ohne Kündigungsrecht auf meinen Namen abgeschlossen haben. Und was Kommunion und Firmung angeht, bitte ich, die Fehltritte zu entschuldigen. Damals war ich noch ein Kind und konnte nicht klar denken.

Als reifer Mensch bei klarem Verstand war es jedoch stets mein Wunsch, mich von der Kirche und dem Christentum loszusagen. Ich bin nicht nur aus der Kirche ausgetreten, sondern habe mich auch einer Enttaufungszeremonie des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten unterzogen. Allerdings bleibt aufgrund der kirchenrechtlichen Uneinigkeit hinsichtlich der Frage nach der exkommunizierenden Wirkung des Kirchenaustritts bei mir die Unsicherheit zurück, ob ich mit diesen Schritten tatsächlich den wenigstens größtmöglichen Abstand zur Kirche durch Ausschluss aus der Gemeinschaft der Gläubigen, sprich die Excommunicatio latae sententiae, erwirkt habe.

Ich möchte Sie, verehrter Herr Bischof, deshalb bitten, mir meine Exkommunikation zu bestätigen und eine offizielle Exkommunikationsbescheinigung auszustellen, die auch zur Vorlage bei nicht-kirchlichen Arbeitgebern geeignet ist. Sollten Sie hierzu nicht befugt sein, so bitte ich um Weiterleitung meines Anliegens an zuständige Stellen in Deutschland oder im Vatikan.

Nun bin ich mir darüber im Klaren, dass das Aussprechen einer Exkommunikation für einen Bischof eine ernste Angelegenheit ist. Da ich nicht möchte, dass Sie irgendwelche Zweifel hinsichtlich der Ausstellung einer Exkommunikationsbescheinigung haben, will ich hiermit noch einmal bestätigen, dass ich mich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte in Gedanken, Wort und Tat von der katholischen Kirche losgesagt habe. Ich habe mich nach Kirchenrecht schuldig gemacht der Apostasie (Can. 1364, §1), bereue es nicht und würde es jederzeit wieder tun.

Ihrer Antwort mit Exkommunikationsbescheinigung sehe ich hoffnungsfroh entgegen und verbleibe

mit vorzüglichen Grüßen

Daniela Wakonigg


Die hpd-Kolumne "UnARTig" verbindet 'unartige' Texte aller Art mit eigens für den jeweiligen Text erstellten Illustrationen des Künstlers Roland Straller.