Neue Kolumne "UnARTig"

Die Exkommunikationsbescheinigung

Straller - Exkommunikation
Straller - Exkommunikation
Straller - Exkommunikation
Straller - Exkommunikation

Wer katholisch getauft ist, hat lebenslänglich – lebenslänglich eine Mitgliedschaft in der katholischen Kirche. Lediglich aus der Gemeinschaft der Gläubigen kann das Kirchenmitglied verbannt werden – per Exkommunikation. Ob ein Kirchenaustritt automatisch die Exkommunikation zur Folge hat, ist unter Kirchenrechtlern umstritten. hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg will deshalb sichergehen, dass ihre Abkehr von der Kirche erfolgreich war, und hat vom zuständigen Bischof eine Exkommunikationsbescheinigung erbeten.

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Bischof XXX,

 

vor vielen Jahren habe ich mich von der katholischen Kirche abgewandt und vor den offiziellen Stellen des Staates meinen Kirchenaustritt erklärt.

 

Nun werde ich langsam älter, habe mehr und mehr das Bedürfnis, klare Verhältnisse zu schaffen und mit mir endgültig ins Reine zu kommen. Ich mache mir viele Gedanken darüber, ob die Entscheidungen, die ich in meinem Leben getroffen habe, die richtigen waren. Das gilt auch für die Entscheidung des Kirchenaustritts. – Ich bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Entscheidung vollkommen richtig war.

 

Zu meinem Erschrecken musste ich jedoch feststellen, dass ein Kirchenaustritt vor staatlichen Behörden lediglich von der Kirchensteuer befreit, dass kirchenrechtlich jedoch erhebliche Uneinigkeit darüber besteht, ob dieser Schritt auch zu einem Ausschluss aus der Gemeinschaft der Gläubigen, sprich: zur Exkommunikation, führt.

 

Bedauerlicherweise habe ich als Kleinkind das Sakrament der Taufe und in fortschreitendem Kindesalter auch die Sakramente der Kommunion und Firmung erhalten, was es kirchenrechtlich unmöglich macht, aus der Kirche ausgeschlossen zu werden. Meinen Eltern war sicherlich nicht bewusst, dass sie mit der Taufe einen Vertrag ohne Kündigungsrecht auf meinen Namen abgeschlossen haben. Und was Kommunion und Firmung angeht, bitte ich, die Fehltritte zu entschuldigen. Damals war ich noch ein Kind und konnte nicht klar denken.

 

Als reifer Mensch bei klarem Verstand war es jedoch stets mein Wunsch, mich von der Kirche und dem Christentum loszusagen. Ich bin nicht nur aus der Kirche ausgetreten, sondern habe mich auch einer Enttaufungszeremonie des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten unterzogen. Allerdings bleibt aufgrund der kirchenrechtlichen Uneinigkeit hinsichtlich der Frage nach der exkommunizierenden Wirkung des Kirchenaustritts bei mir die Unsicherheit zurück, ob ich mit diesen Schritten tatsächlich den wenigstens größtmöglichen Abstand zur Kirche durch Ausschluss aus der Gemeinschaft der Gläubigen, sprich die Excommunicatio latae sententiae, erwirkt habe.

 

Ich möchte Sie, verehrter Herr Bischof, deshalb bitten, mir meine Exkommunikation zu bestätigen und eine offizielle Exkommunikationsbescheinigung auszustellen, die auch zur Vorlage bei nicht-kirchlichen Arbeitgebern geeignet ist. Sollten Sie hierzu nicht befugt sein, so bitte ich um Weiterleitung meines Anliegens an zuständige Stellen in Deutschland oder im Vatikan.

 

Nun bin ich mir darüber im Klaren, dass das Aussprechen einer Exkommunikation für einen Bischof eine ernste Angelegenheit ist. Da ich nicht möchte, dass Sie irgendwelche Zweifel hinsichtlich der Ausstellung einer Exkommunikationsbescheinigung haben, will ich hiermit noch einmal bestätigen, dass ich mich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte in Gedanken, Wort und Tat von der katholischen Kirche losgesagt habe. Ich habe mich nach Kirchenrecht schuldig gemacht der Apostasie (Can. 1364, §1), bereue es nicht und würde es jederzeit wieder tun.

 

Ihrer Antwort mit Exkommunikationsbescheinigung sehe ich hoffnungsfroh entgegen und verbleibe

 

mit vorzüglichen Grüßen

 

Daniela Wakonigg

 

 



Die hpd-Kolumne "UnARTig" verbindet 'unartige' Texte aller Art mit eigens für den jeweiligen Text erstellten Illustrationen des Künstlers Roland Straller.

 

 

 

Kommentare (31)

Chris (nicht überprüft)

Mi. 11 Jul 2018 - 12:31

Das ist wirklich genial - vor allem der dramaturgische Aufbau...

Beginnend mit: "Vor vielen Jahren habe ich [...] meinen Kirchenaustritt erklärt."

über

"Ich mache mir viele Gedanken darüber, ob die Entscheidungen, die ich in meinem Leben getroffen habe, die richtigen waren."

wird wohl nicht ganz unbeabsichtigt eine gewisse Erwartungshaltung des Bischofs aufgebaut, die dann im folgenden Satz nachhaltig enttäuscht wird...fast tut mir der Adressat des Briefes ein wenig leid...

Und die "Fehltritte", was Kommunion und Firmung angeht, setzen noch einmal eins oben drauf...ganz große Klasse!!

Stefan Dewald (nicht überprüft)

Mi. 11 Jul 2018 - 12:38

Und danach noch die Löschung aller persönlichen Angaben incl. des Taufeintrages wg. „Wegfall der Geschäftsbeziehung“ einfordern. https://www.datenschutz.org/20-35-bdsg/

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Mi. 11 Jul 2018 - 12:47

In einem Film, den ich leider nicht mehr wiederfinde (von Ricarda Hinz?) wurde Bischof Overbeck zur Aufhebung der katholischen Taufe befragt. Breit grinsend sagte er in die Kamera, dass dies gar nicht möglich wäre, weil sie ein ewiges Sakrament sei.

Seid euch nicht so sicher, ihr Katholiken. Der Tag wird kommen, da könnt ihr keine Kinder mehr mit eurem schmuddeligen Weihwasser bespritzen und blöde Zaubersprüche aufsagen. Ich hoffe nicht, dass Vernunft niemals auf der Erde Einzug halten wird...

In einem Film ... wurde Bischof Overbeck zur Aufhebung der katholischen Taufe befragt.
Breit grinsend sagte er in die Kamera, dass dies gar nicht möglich wäre, weil sie ein ewiges Sakrament sei.

Das ist es, was ich mit der Anerkennungshoheit meine. Überlaßt sie bitte nicht dem Bischof! Mir ist es scheißegal, ob er die Taufe aufheben "kann". ICH hebe meine Taufe auf, weil ICH mich von der Kirche abwende.
Es ist der Geniestreich bei der Enttaufungszeremonie, genau dies zu tun.

Frage: Was ist ein Sakrament? Wer hat dieses erfunden? Wo ist die Örtlicheit <Ewigkeit>? Wie kann der Hokuspokus eines Kuttenmannes Greifbares(Existentes) erschaffen oder gar bewirken? Wo sind die Luftschlösser der Religiotenfürsten?
Die zu erwartenden Belehrungen durch die Märchen produzierenden Fantasten lassen erkennen, dass sie mächtige Defizite an wissenschaftlich erarbeitetem und belegbarem heutigen Wissensstandes aufweisen.
Die Zeit wird es zeigen, dass die Wissenschaft siegt, denn sie funktioniert; was der "Hohe Geistlichkeit" und ihrem Geschwurbel n i e beschieden sein wird. Alle Aufregung ist folglich nichtig!!!

Sven Dirks (nicht überprüft)

Mi. 11 Jul 2018 - 12:57

Nice :-)

CnndrBrbr (nicht überprüft)

Mi. 11 Jul 2018 - 13:07

Na so ganz ernst scheint der Austritt ja nicht gewesen zu sein, wenn die Anerkennungshoheit immer noch bei der Kirche verortet wird.

Die Enttaufungszeremonie fand ich dagegen eine geile Idee, denn damit wurde gerade die Anerkennungshoheit in die eigenen Hände genommen.

Ich denke, es geht darum, dass der Verein seine (Ex-)Mitglieder nicht aus dem Mitgliederverzeichnis streicht. Im schlimmsten Fall muss erneut ausgetreten werden, sofern man seinen vergangenen Austritt nicht mehr belegen kann. Das Wort "Kirchenrecht" ist für mich eigentlich ein Absurdum, und ich möchte auch nicht so recht verstehen, dass der Kirche hier die Deutungshoheit zugestanden wird. Aber leider werden die Kirchen offenbar gut genug staatlich unterstützt, um dieses "Recht" durchsetzen zu können. Daher verstehe ich schon den Wunsch, ein rechtsverbindliches von diesem Verein ausgestelltes Papier in der Hand zu haben, was den Austritt und am besten die Löschung der Personendaten versichert.

Abgesehen vom Einzelfall könnte die Idee, wenn sie Schule machte, die Kirche und die Öffentlichkeit für diesen Missstand sensibilisieren und den nötigen Druck aufbauen, um dieses Ewigkeitsgetue im Bezug auf ausgetretene Mitglieder zu beenden.

Kay Krause (nicht überprüft)

Mi. 11 Jul 2018 - 13:36

ein guter Freund von mir versucht seit über 20 Jahren, in seiner Heimat "enttauft" und aus dem Kirchenbuch gestrichen zu werden.
bisher allerdings erfolglos!

Roland Fakler (nicht überprüft)

Mi. 11 Jul 2018 - 14:32

Genial! Auf die Antwort bin ich gespannt!
Aber ich würde den Spies umdrehen: Warum sollte ich aus einem Verein austreten und dafür Gebühren zahlen müssen, in den ich nie als mündiger Bürger eingetreten bin, sondern nur durch meine Eltern im Alter von sieben Tagen? Ist es nicht eine rechtswidrige Anmaßung eines Vereins, wenn er behauptet, ich sei Mitglied, obwohl ich nie in mündigem Alter, sei das nun 14 oder 18 Jahre, eine Beitrittserklärung geleistet habe?

Hier wäre auch höchstinteressant, wie das IFW die Sache sieht.

Siegrun (nicht überprüft)

Mi. 11 Jul 2018 - 15:06

Sehr gut! Ich bin sehr gespannt auf die Antwort!
Viel Erfolg, bei diesem Unterfangen!

nihil jie (nicht überprüft)

Mi. 11 Jul 2018 - 15:14

"mit vorzüglichen Grüßen" reicht wohl nicht aus um exkommuniziert zu werden ? Vielleicht hilft Hostienfrevel (Hostienschändung) ?;)

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Mi. 11 Jul 2018 - 15:47

Großartige Idee!
Und:
"Ich mache mir viele Gedanken darüber, ob die Entscheidungen, die ich in meinem Leben getroffen habe, die richtigen waren."
Was für eine Offerte an den Bischof, dem aber schon eine Sekunde später kräftig auf die Finger geklopft wurde, haha!
Aber mal im Ernst - nach Aussage eines Pfaffen komme ich, einmal getauft, bei den Evangelen nie ganz raus.
Ist mir aber auch wurscht.
Die hübsche Plakette hätte ich trotzdem gern...

Berthold Fritz (nicht überprüft)

Mi. 11 Jul 2018 - 16:12

Klare Sache, klarer Wunsch, dem ich mich jederzeit anschließe. Man kann sich die Menschen und die Gemeinschaft aussuchen, mit denen man zusammen sein will. Wo zwei oder drei „ in meinem Namen“ zusammen sind, da bin ich mitten unter euch, sagt die Kirche ja selber, und wo nicht, da bleibt „Er“ also weg. Wir aber teilen diese Hypothese sowieso nicht.
Also, Herr Kirchenfunktionär, worauf warten Sie?

Heinz-J. Ludwig (nicht überprüft)

Mi. 11 Jul 2018 - 19:48

...prima, lange nicht mehr so gelacht!! Bitte weitermachen!

Dr. Andreas J… (nicht überprüft)

Do. 12 Jul 2018 - 09:07

Warum sich von der Borniertheit einer Kirche abhängig machen? Ja, dann steht man da "auf der Liste", und?

So, ich mach jetzt eine Mitgliederliste, auf die kommt man, wenn man getauft (egal katholisch oder evangelisch) UND ausgetreten ist. Ja und? Ein umfallender Sack Reis in China richtet mehr Schaden an.

Grüße
Andreas J. Bittner

Thomas B. Reichert (nicht überprüft)

Do. 12 Jul 2018 - 16:24

Antwort auf von Dr. Andreas J… (nicht überprüft)

@Dr. Andreas J. ..
Zitat "Ja, dann steht man da "auf der Liste", und?"
Würden Sie gerne in der Mitgliedliste der Mafia auftauchen?

Jetzt werden Sie wahrscheinlich fragen: Was hat die Kirche mit der Mafia zu tun? Und da antworte ich einfach mal mit: Die Kirche (Sozialstruktur) wurde superreich durch Sklaverei, Leibeigenschaft, Ablasshandel, Inquisition, Hexenverbrennen, Urkundenfälschung, Erbschleicherei Nötigung, Zehnten, Lug, Trug, Volksverdummung, Reliquienschwindel, Mord und Raubmord ..

Schlussfolgerung: Die Kirche (Sozialstruktur) ist eine Vereinigung von Menschen, welche von dem Blutgeld unserer Ahnen profitieren möchte und da belügt und betrügt man sich .... eine kriminelle Vereinigung!

Achso ... gibt es da nicht den Paragraphen 129: "Wer eine Vereinigung gründet, deren Zweck oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird gemäß § 129 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe (siehe Freiheitsstrafe) bis ..."

Frau Wakonigg möchte wahrscheinlich kein Teil einer kriminellen Vereinigung sein ...., also möchte sie runter von der Liste.

Andreas Leber (nicht überprüft)

Do. 12 Jul 2018 - 10:23

Sehr nette Idee und wieder wakoniggmäßig schön formuliert! Ich habe mich wirksam selbst enttauft, zur Sicherheit bin ich dann noch einer anderen Kirche beigetreten (der des FSM). Eigentlich sollte das reichen, aber man weiß ja nie...

Karl-Heinz Büchner (nicht überprüft)

Do. 12 Jul 2018 - 18:07

Hallo Daniela,
schau mal nach bei Mk 3,29 und Mt 12,31–32. Da steht glasklar, dass alle Sünden vergeben werden können, einschließlich aller denkbaren Lästerungen, NUR NICHT die Lästerung des Heiligen Geistes - sagt jedenfalls der Juniorchef, und der muss es ja schließlich wissen, oder?
Also noch schnell den Geist eine Pfeife nennen, dann wird die RKK nichts mehr mit Dir zu tun haben wollen.

Alexander Mich… (nicht überprüft)

Fr. 13 Jul 2018 - 12:19

Die katholische Kirche exkommuniziert niemanden. Auch mich nicht. Und ich habe mich redlich bemüht, Anlass zu geben, meine Exkommunikation öffentlich verkünden zu lassen.

Im Sinne der katholischen Kirche bin und bleibe ich auf ewig Katholik. Realistisch betrachtet hat ein Berufs-Handlanger der größten jüdischen Sekte der Welt mich mit Wasser bespritzt und ein paar Zaubersprüche gesprochen. Die Kommunion habe ich auch noch vollzogen, kann mich aber an gar nichts erinnern, weil es nichts zu erinnern gibt. Von Freiwilligkeit in beiden Fällen kann keine Rede sein. Zwangstaufe, Zwangskonfessionalisierung, Zwangskirchesteuerpflicht und Zwangskommunion geben den Rahmen vor, um was es den Katholiken geht: Zwang. Gehorsam. Disziplinierung.

Dass Goebbels Exkommunikation (wegen der Heirat mit einer geschiedenen Protestantin) vom Vatikan öffentlich verkündet wurde, ist bemerkenswert, das Vorgehen scheint aber heute nicht mehr opportun zu sein.

Die Exkommunikation ist m.E. entbehrlich. Es gibt keine Taufe. Es gibt keine Kommunion und es gibt keine Firmung. Das sind Fiktionen einer gut organisierten Sekte.

Andreas E. Kilian (nicht überprüft)

Fr. 13 Jul 2018 - 15:00

Es gibt tausende von Sekten, die in ihrer Fantasiewelt hinter dem Rücken taufen, verfluchen oder Vodoo betreiben. Soll ein vernünftiger Mensch dies ernst nehmen?

Interessant ist doch nur, dass wenn das Sakrament auch ohne unsere Zustimmung gegeben werden kann und ewig ist, auch wir – nach ihrer Vorstellungswelt – am Tag des jüngsten Gerichtes ein Wort beim „Herrn“ einlegen dürfen. Und was sie dem Geringsten seiner Brüder angetan, dass haben sie ihm angetan [Mt 25,40]. Wer diesen Glauben ernst nimmt, der muss wirklich in Angst vor den Ausgetretenen leben. Nutzen wir ihren Glauben, um ihnen Angst zu machen!

Josef (nicht überprüft)

Fr. 13 Jul 2018 - 21:49

die Neurologie hat bewiesen das es im katholischem sinne keine seele gibt (nachzulesen bei e.drewermann atem des lebens) somit wurde noch nie jemand von der rkk getauft oder gefirmt. es wurde ein papier ausgestellt, ohne wert für beide seiten. somit kann auch niemand exmatrikuliert werden, weil noch nie jemand imatrikuliert wurde. also können sie keinen exmatrikalutionsschein ausgestellt bekommen.

nur so lange jemand glaubt er wäre getauft oder gefirmt worden, solange ist man teil der kirche.

Was ist mit Seele gemeint? Gibt es die Seele überhaupt? Und wie wird die Seele unsterblich?

Die Seele steht für unsere Gedanken- und Gefühlswelt. Unsere Gedanken und Gefühle können natürlich nur „weiterleben“, wenn wir uns in der Kultur verankern und das Leben bzw. die Menschheit voranbringen. Aber der gutgläubige Mensch soll natürlich etwas ganz anderes glauben.

Die „Seele“, also unsere Gedanken und Gefühle können natürlich nur nach unserem Tod „weiterleben“ wenn wir unsere Ideen → Taten (Bücher, Musikstücke, Bauwerke, Nachkommen …) in der Kultur verankern.

Alle Dinge was der Mensch erschuf waren zuerst Ideen. Aus den Ideen wurden Taten und daraus wiederum Dinge, wenn diese Dinge von unseren Nachfahren nutzvoll sind werden diese weiterhin existieren und so die zukünftige Menschheit und das Leben prägen.

Paul (nicht überprüft)

Fr. 13 Jul 2018 - 23:32

Es geht ja, in allem was ich kaufe darum, ob ich einen rechtsverbindlichen Vertrag abschließe, bei Onlineverträgen habe ich ein Widerrufsrecht. Da ich persönlich nie einen Vertrag zur Taufe in Auftrag gegeben habe, ist dies für mich auch nicht rechtsverbindlich, genauso müssen meine Daten nach Datenschutzgesetz nach Aufforderung bzw. gesetzlicher Frist aus dem Register gelöscht werden, nur bei der Vatikan- und Luthermafia scheint es in der Hinsicht noch Defizite zu geben, eventuell regelt dies noch der EU Gerichtshof.

Du hast ganz richtig vermutet. § 91 DS-GVO stellt die Kirchen mal wieder von den neuen Regeln frei. Sie dürfen weitermachen wie bisher, müssen nur versichern, dass sie konform mit dem neuen Datenrecht sind. Bewundernswert...

Stefan Spindelboeck (nicht überprüft)

Di. 17 Jul 2018 - 14:56

Durch diese Zeilen bin ich darauf gestoßen worden: wenn ich eine Exkommunikationsbescheinigung mein Eigen nennen könnte, würde das vermaledeite Zittern aufhören!

Franz C. Schlangen (nicht überprüft)

Do. 11 Okt 2018 - 13:42

Ich ziehe gerade einen vergleichbaren Streit mit der Neuapostolischen Kirche in Süddeutschland durch, die sich aber weigert, überhaupt Stellung zur Rechtslage zu nehmen, und die versucht sich mit Wischi-Waschi-Larifari aus der Sache zu mogeln.

Ich bin aber nicht gewillt, das durchgehen zu lassen und bin fest entschlossen, es auf eine Klage ankommen zu lassen. - Was mir dazu jedoch fehlt, ist der notwendige Rechtsbeistand... - Hat da irgend jemand einen Tipp?

Daniela Wakonigg

Die Autorin ist studierte Philosophin, Theologin und Germanistin. Sie lebt in Münster (Westf.) und arbeitet als freie Autorin und Journalistin für Hörfunk- und Print-Medien. Sie ist u. a. Redakteurin der Zeitschrift MIZ und war von 2016 bis Anfang 2024 stellvertretende Chefredakteurin des hpd.

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