Es bleibt dabei: An Ostern bleiben die Kirchen leer. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Per Eilantrag hatte unter anderem die katholische Gemeinde "Freundeskreis St. Philipp Neri" Ausnahmen für Gottesdienste erreichen wollen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat gestern die Zulässigkeit von Gottesdienstverboten aufgrund der Corona-Pandemie bestätigt. Rechtlich gebe es nichts zu beanstanden, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Die traditionelle Gemeinde, die noch den lateinischen Ritus pflegt und sich direkt dem Vatikan unterstellt sieht, hatte vorgeschlagen, dass Gottesdienste unter strengen Auflagen mit bis zu 50 Personen, die zu jeder Zeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und ihre Daten hinterlegen, stattfinden dürfen (der hpd berichtete).
Dies lehnte das Verwaltungsgericht ab, da nicht glaubhaft gemacht sei, "dass den Antragstellern ein Anordnungsanspruch mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit zustehe". In Berlin gilt seit dem 22. März zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus die grundsätzliche Verpflichtung, sich zu Hause aufzuhalten. Der Besuch einer öffentlichen Veranstaltung wie eines Gottesdienstes zähle nicht zu den erlaubten Tätigkeiten, die ein Verlassen der Wohnung rechtfertigten. Individuelle Kirchenbesuche sind aber weiterhin möglich, deshalb sei ein Gottesdienstverbot nicht unverhältnismäßig, wie es der Probst der klagenden Gemeinde behauptet hatte, außerdem seien die Maßnahmen zeitlich begrenzt.
Zwar bedeuteten sie einen Eingriff in die Religionsfreiheit, allerdings sei dieser "durch widerstreitende Grundrechte und Werte von Verfassungsrang gerechtfertigt". Konkret handle es sich dabei um den Schutz von Leben und Gesundheit der Gottesdienstbesucher, aber auch der gesamten Bevölkerung. Zusätzlich gehe es darum, das Funktionieren des Gesundheitssystems aufrechtzuerhalten. Da die stille Einkehr in religiösen Gebäuden und private Andachten innerhalb des eigenen Haushalts weiterhin möglich sind, sei der Kernbereich der Religionsfreiheit nicht berührt. Auch auf die Möglichkeit zur Teilnahme an übertragenen Gottesdiensten verwies das Gericht.
6 Kommentare
Kommentare
David See am Permanenter Link
wenn die Gläubigen merken, das sie Ostern nicht brauchen...und das aller höchste Fest der Christenheit ein Tag wie jeder ist
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Die Kirchen halten sich für das wichtigste auf der Welt und wollen immer eine Extrawurst,
nur um zu demonstrieren, dass sie das sind.
Aber was sind sie wirklich?, ein habgieriger Verein der nichts zur allgemeinen Verbesserung der Zustände im Lande tut und unproduktiv Milliarden von Steuergeldern verschlingt.
Monica am Permanenter Link
Aus meiner Sicht überschreiten die Maßnahmen überhaupt die Verhältnismäßig der Mittel.
Wissenschaftliche Grundlagen hierfür sind höchst umstritten und keineswegs die hinreichend evidenzbasiert ;
Für Religionen und Kirchen bedarf es keinerlei besonderer Privilegien ; die Religionsfreiheit ist grundsätzlich abgedeckt durch die Meinungsfreiheit und, wie für alle anderen auch, die Versammlungsfreiheit, die hier in Frage gestellt ist.
Das Bundesverfassungsgericht wird über den ihm vorgelegten Antrag zur Verfassungsmässigkeit der Maßnahmen im Grundsatz
zu entscheiden haben.
Kathi am Permanenter Link
https://home.1und1.de/magazine/regio/berlin/verein-verfassungsbeschwerde-gottesdienstverbot-34603568
Hier, wie ich es in einem anderen Kommentar schon angedeutet hatte.
Der katholische Laden in Berlin lässt nicht locker.
Schon Albert Einstein wurde zitiert mit der Aussage :"Zwei Dinge sind unendlich. Die menschliche Dummheit und das Universum. Bei letzterem bin ich mir nicht so sicher." In manchen Regionen lassen die Läden Karfreitag auch ihre Gebäude offen, zwar offiziell nicht für Gottesdienste, aber für ihre "Gottesverehrung". Manchmal muss man sich echt an den Kopf fassen. Eigentlich sollte man sie alle in ihren Kirchengebäuden in Quarantäne stecken bis die Pandemie vorbei ist. :-)
Wolfgang am Permanenter Link
Wenn ich mir das so überlege mit der Extrawurst: Man sollte doch einmal die Gottesdienste freigeben und dann einmal feststellen, ob ein Gott seine schützende Hand über die Gläubigen hält.
chucky am Permanenter Link
Das Osterfest ist sogar inmitten der Corona-Katastrophe deshalb von besonderer Bedeutung, geht es doch um Plausibilitäten wie bspw., dass ein außerirdisches bzw.