Corona-Maßnahmen: Keine Extrawurst für Gottesdienste

Das Berliner Verwaltungsgericht
Das Gebäude des Berliner Verwaltungsgerichts

Es bleibt dabei: An Ostern bleiben die Kirchen leer. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Per Eilantrag hatte unter anderem die katholische Gemeinde "Freundeskreis St. Philipp Neri" Ausnahmen für Gottesdienste erreichen wollen.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat gestern die Zulässigkeit von Gottesdienstverboten aufgrund der Corona-Pandemie bestätigt. Rechtlich gebe es nichts zu beanstanden, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Die traditionelle Gemeinde, die noch den lateinischen Ritus pflegt und sich direkt dem Vatikan unterstellt sieht, hatte vorgeschlagen, dass Gottesdienste unter strengen Auflagen mit bis zu 50 Personen, die zu jeder Zeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und ihre Daten hinterlegen, stattfinden dürfen (der hpd berichtete).

Dies lehnte das Verwaltungsgericht ab, da nicht glaubhaft gemacht sei, "dass den Antragstellern ein Anordnungsanspruch mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit zustehe". In Berlin gilt seit dem 22. März zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus die grundsätzliche Verpflichtung, sich zu Hause aufzuhalten. Der Besuch einer öffentlichen Veranstaltung wie eines Gottesdienstes zähle nicht zu den erlaubten Tätigkeiten, die ein Verlassen der Wohnung rechtfertigten. Individuelle Kirchenbesuche sind aber weiterhin möglich, deshalb sei ein Gottesdienstverbot nicht unverhältnismäßig, wie es der Probst der klagenden Gemeinde behauptet hatte, außerdem seien die Maßnahmen zeitlich begrenzt.

Zwar bedeuteten sie einen Eingriff in die Religionsfreiheit, allerdings sei dieser "durch widerstreitende Grundrechte und Werte von Verfassungsrang gerechtfertigt". Konkret handle es sich dabei um den Schutz von Leben und Gesundheit der Gottesdienstbesucher aber auch der gesamten Bevölkerung. Zusätzlich gehe es darum, das Funktionieren des Gesundheitssystems aufrecht zu erhalten. Da die stille Einkehr in religiösen Gebäuden und private Andachten innerhalb des eigenen Haushalts weiterhin möglich sind, sei der Kernbereich der Religionsfreiheit nicht berührt. Auch auf die Möglichkeit zur Teilnahme an übertragenen Gottesdiensten verwies das Gericht.

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Kommentare (6)

David See (nicht überprüft)

Mi. 8 Apr 2020 - 13:18

wenn die Gläubigen merken, das sie Ostern nicht brauchen...und das aller höchste Fest der Christenheit ein Tag wie jeder ist

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Mi. 8 Apr 2020 - 16:19

Die Kirchen halten sich für das wichtigste auf der Welt und wollen immer eine Extrawurst,
nur um zu demonstrieren, dass sie das sind.

Aber was sind sie wirklich?, ein habgieriger Verein der nichts zur allgemeinen Verbesserung der Zustände im Lande tut und unproduktiv Milliarden von Steuergeldern verschlingt.

Aus meiner Sicht überschreiten die Maßnahmen überhaupt die Verhältnismäßig der Mittel.
Wissenschaftliche Grundlagen hierfür sind höchst umstritten und keineswegs die hinreichend evidenzbasiert ;
nun, vor dem Recht und auch dem Unrecht sind aber alle gleich.
Für Religionen und Kirchen bedarf es keinerlei besonderer Privilegien ; die Religionsfreiheit ist grundsätzlich abgedeckt durch die Meinungsfreiheit und, wie für alle anderen auch, die Versammlungsfreiheit, die hier in Frage gestellt ist.
Das Bundesverfassungsgericht wird über den ihm vorgelegten Antrag zur Verfassungsmässigkeit der Maßnahmen im Grundsatz
zu entscheiden haben.

Kathi (nicht überprüft)

Do. 9 Apr 2020 - 15:51

https://home.1und1.de/magazine/regio/berlin/verein-verfassungsbeschwerde-gottesdienstverbot-34603568

Hier, wie ich es in einem anderen Kommentar schon angedeutet hatte.
Der katholische Laden in Berlin lässt nicht locker.
Schon Albert Einstein wurde zitiert mit der Aussage :"Zwei Dinge sind unendlich. Die menschliche Dummheit und das Universum. Bei letzterem bin ich mir nicht so sicher." In manchen Regionen lassen die Läden Karfreitag auch ihre Gebäude offen, zwar offiziell nicht für Gottesdienste, aber für ihre "Gottesverehrung". Manchmal muss man sich echt an den Kopf fassen. Eigentlich sollte man sie alle in ihren Kirchengebäuden in Quarantäne stecken bis die Pandemie vorbei ist. :-)

Wolfgang (nicht überprüft)

So. 12 Apr 2020 - 16:18

Wenn ich mir das so überlege mit der Extrawurst: Man sollte doch einmal die Gottesdienste freigeben und dann einmal feststellen, ob ein Gott seine schützende Hand über die Gläubigen hält. Nur welcher Gott soll es sein, da es so ca. 5000 Götter und Göttinnen auf dieser einmaligen Welt gibt? Das Risiko könnte man doch eingehen, zumal es bei der christlichen Lehre um die Zusicherung für ein Leben nach dem Tode gibt. Wenn nicht, war es nur eine christliche Leere.

chucky (nicht überprüft)

Mo. 13 Apr 2020 - 16:38

Das Osterfest ist sogar inmitten der Corona-Katastrophe deshalb von besonderer Bedeutung, geht es doch um Plausibilitäten wie bspw., dass ein außerirdisches bzw. gar außeruniversisches Super-Alien (Gott genannt) mit einer Erdenfrau einen halbaußeruniversischen Sohn zeugte. Dieser Sohn wurde Jesus genannt und wirkte Wunder aufgrund von Fähigkeiten, wie bspw. versterben und wieder lebendig werden zu können, so oft er das will. Um so wichtiger ist nun in der Wahrung dieser nur kurz zusammengefassten Plausibilität zum historischen Hintergrund des Osterfestes, sich der Corona-Katastrophe mit dem selbigen Sachverstand zu stellen, statt davon auszugehen, dass wir Menschen nicht wüssten, was wir tun.

Gisa Bodenstein

Die Autorin studierte Kulturgeographie mit den Wahlfächern Politische Wissenschaft, English and American Studies und Physische Geographie in Erlangen. Danach war sie für die Erlanger Nachrichten und die Berliner Morgenpost tätig. Seit 2017 arbeitet sie für den hpd und hat im April 2025 den Posten der Chefredakteurin übernommen.

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