Kirchenaustrittstermine seien derzeit "schneller ausgebucht als ein Konzert der Toten Hosen", schrieb der Düsseldorfer Aufklärungsdienst Anfang März in einem offenen Brief an das Amtsgericht Düsseldorf. Nun reagierte das Gericht auf die Kritik der Interessenvertretung religionsfreier Menschen und stellte eine Beschleunigung des Verfahrens in Aussicht.
In Nordrhein-Westfalen erfolgt der Kirchenaustritt über die Amtsgerichte des jeweiligen Bezirks, in dem ein Austrittswilliger gemeldet ist. Ein persönliches Erscheinen im Gericht ist hierfür notwendig. Durch die Corona-Pandemie ist dafür eine vorherige Online-Terminreservierung nötig. Und hier fängt das Problem an, denn die Zahl der Termine ist limitiert. Im Rheinland, das derzeit von der Affäre um ein zurückgehaltenes Gutachten zum sexuellen Missbrauch in der Kirche kräftig durchgeschüttelt wird, wollen deshalb viele Menschen aus der katholischen Kirche austreten – doch wegen des großen Andrangs müssen sie oft mehrere Monate auf eine entsprechende Möglichkeit warten.
Das ist in Köln ebenso der Fall wie in Düsseldorf, wo es laut Amtsgericht monatlich circa 336 Austrittstermine gibt, während die Nachfrage deutlich höher ist. Aus diesem Grund wendete sich Anfang März der Düsseldorfer Aufklärungsdienst (DA!) an Angela Glatz-Büscher, die Präsidentin des Amtsgerichts Düsseldorf, die nun laut einer Pressemitteilung des DA! reagierte.
In dem Schreiben heißt es, es werde derzeit geprüft, ob aufgrund der angekündigten Lockerung der Corona-Beschränkungen kurzfristig die Anzahl der Termine erhöht werden könne. "Und tatsächlich wurden kurz nach dieser Ankündigung zusätzliche Termine für die folgenden drei Monate bereitgestellt", so die Pressemitteilung des Düsseldorfer Aufklärungsdienstes.
Hans-Joachim Horn vom DA! begrüßt diese Reaktion und lobt die schnelle und pragmatische Vorgehensweise des Gerichts. Er kritisiert aber, dass auch die zusätzlich möglich gemachten Austrittstermine bereits innerhalb weniger Stunden wieder ausgebucht waren. Es sei ein Tropfen auf den heißen Stein. Der Düsseldorfer Aufklärungsdienst macht sich deshalb für weitere Verbesserungen stark.
So sollten zum Beispiel wie in Köln die Buchungsabstände von 15 auf 10 Minuten reduziert werden. "Dann können statt vier immerhin sechs Austrittswillige pro Stunde bearbeitet werden", so Horn. Auch sei es hilfreich, wenn den Austrittswilligen das Formular schon vorab zur Verfügung gestellt werden könnte. Entweder als Download zum Ausfüllen zu Hause oder im Gerichtsgebäude zum Ausfüllen außerhalb des Dienstzimmers. Die Gerichtsmitarbeiter müssten dann nur noch Unterschrift und Personalausweis prüfen. Dies erhöhe die Corona-Sicherheit der Mitarbeiter, da die Kontaktzeiten reduziert würden, und ermögliche es gleichzeitig dem Personal, mehr Austrittserklärungen entgegenzunehmen.
Aus Sicht des DA! wäre auch eine temporäre Reorganisation des Personals zu Lasten anderer Servicebereiche wünschenswert, falls sonstige organisatorische Maßnahmen nicht ausreichten.
DA!-Vorsitzende Ricarda Hinz verweist darauf, dass sich das Terminproblem in der nächsten Zeit eher noch verschärfen werde: "Wir rechnen nach den geplanten Veröffentlichungen der Missbrauchs-Gutachten mit einem weiteren Anstieg der Nachfrage nach Austrittsterminen."
5 Kommentare
Kommentare
Giordano Bruno am Permanenter Link
Es ist sowieso eine Riesen Ungerechtigkeit, dass man aus einem Verein, wie die Kirche nur unter erschwerten Bedingungen austreten kann, obgleich man diesen ohne persönliche Einwilligung beigetreten WURDE.
ganzen die Krone der Ungerechtigkeit auf.
Hartmut Jolie am Permanenter Link
Ja, da müsste mal wer ein Grundsatzurteil er streiten. Eigentlich müsste ein Austritt per eingeschrieben Brief vollkommen ausreichen.
Enrice am Permanenter Link
Zumindest das ist in Österreich besser geregelt und ist gratis.
Eine Sache wäre aber in beiden Ländern rechtlich zu hinterfragen: Wenn der Taufschein / Taufurkunde den legitimierten Eintritt markiert, müsste dann beim Austritt nicht auch eine Enttaufungsurkunde ausgestellt werden? Da es so etwas nicht geben kann (rein vom Verständnis der Kirchen her ist man durch die Taufe auf ewig ge-wasauchimmer-t), dürfte im Umkehrschluss die Taufe rein rechtlich nicht als Beitritt anerkannt werden!
Giordano Bruno am Permanenter Link
Genau Enrice, diesen Umstand haben die Kirchen uns eingeredet und die Politik kann oder will dieses Unrecht nicht wahrhaben, wie soviel ähnliches Unrecht, welches sich die Kirchen angemaßt haben und damit eine, in der
Dies darf m.E.nicht länger geduldet werden.
awmrkl am Permanenter Link
"vom Verständnis der Kirchen her ist man durch die Taufe auf ewig ge-wasauchimmer-t"
Das gilt *nur* bei den Katholen. Und auch nur aus deren Binnensicht.