Gesellschaft

Yoga in der Natur

Fuck you, carpe diem!

Der dauererschöpfte Mensch ist zur Zielgruppe eines ganzen Wirtschaftszweiges geworden. Die Gestressten und Gehetzten konsumieren Selbsthilfeliteratur und buchen Achtsamkeits-Workshops, um ihre Beschwerden zu lindern. Mit Yoga, Entspannungsübungen und Meditation sollen sie wieder funktionstüchtig gemacht werden. Und die Achtsamkeitsindustrie boomt, Mindfulness ist ein Lifestyle-Produkt geworden. Ein Kommentar.

Fritz-Bauer-Straße

Fritz Bauer statt Hindenburg

Der Trierer Stadtrat hat entschieden, die Hindenburgstraße in Trier umzubenennen. Nun muss ein neuer Namensgeber gefunden werden, der eine Ehrung tatsächlich verdient. Ein Vorschlag erfuhr in der Vergangenheit bereits große Resonanz: Der große Aufklärer und Humanist Fritz Bauer.

Anthroposophie und Rassismus

Die "Stuttgarter Erklärung" ist das Instrument des "Bundes der Freien Waldorfschulen" zur Abwehr von Kritik an Rudolf Steiners Rassismus. Auf unzähligen Homepages der Waldorfschulen weiterverbreitet, dient sie auch zur Beruhigung irritierter Eltern. Doch wie steht es um den Wahrheitsgehalt der "Stuttgarter Erklärung"?

Senatsmühlen mahlen langsam

Seit Jahren schwelt in Berlin die Diskussion um die Benennung des U-Bahnhofes Mohrenstraße. Die aktuellen Debatten haben diese neu befeuert und das Unternehmen BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) will noch in diesem Jahr den Bahnhof umbenennen.

Rassismus ist auch in Deutschland ein riesiges Problem

Horst Seehofer möchte rassistische Tendenzen bei der Polizei nicht wissenschaftlich untersuchen lassen. Diese Haltung ist Symptom eines tiefliegenden Problems unserer Gesellschaft, für das es neben diesem viele weitere Anzeichen gibt. Rassismus ist auch heute noch allgegenwärtig und wird gelegentlich sogar von jenen gestützt, die offiziell dagegen vorgehen möchten. Ein Kommentar von Constantin Huber.

BGH: Neues Personenstandsgesetz nur auf intersexuelle Personen anwendbar

Am 22. April urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) über die Frage, ob das 2018 novellierte Personenstandsgesetz (PStG) auch von nicht-intersexuellen Menschen in Anspruch genommen werden darf. Der BGH entschied, dass diese zur gerichtlichen Anerkennung einer Personenstandsänderung weiterhin den Weg über das 1980 auf den Weg gebrachte Transsexuellengesetz (TSG) zu gehen haben. Gegen diese Entscheidung wurde nun Verfassungsbeschwerde eingelegt.