Abgeordnete sollten gegen das neue Gesetz zum Verbot des assistierten Suizids klagen

Regelung zur Sterbehilfe: Anmaßend, bevormundend, töricht

im Bundestag
im Bundestag

BERLIN. (hpd) In einem dringenden Appell fordern zwei Politiker von B90/Die Grünen die Bundestagsabgeordneten, die gegen den jetzt beschlossenen Gesetzentwurf gestimmt haben, dazu auf, mit einer "abstrakten Normenkontrolle" beim Bundesverfassungsgericht gegen das neue Gesetz vorzugehen.

Wir missbilligen im Zusammenhang mit dem Bundestagsbeschluss zur Kriminalisierung der Sterbehilfe außerordentlich, dass im Vorfeld der Bundestagsabstimmung trotz der "Freigabe" der Abstimmung durch eine gemeinsame Initiative der drei Fraktionsvorsitzenden Kauder (CDU/CSU), Oppermann (SPD) und Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) die Abgeordneten unter Druck gesetzt wurden.

Wir haben federführend in der Grünen Partei durch Anträge auf einem Bundesparteitag und einem kleinen Parteitag eine innerparteiliche Diskussion angestoßen. Mit dem Argument, die Gewissensfreiheit der Abgeordneten respektieren zu müssen, wurde eine Abstimmung der Parteibasis verhindert. Es befremdet sehr, wenn nun doch auf grüne Abgeordnete Druck von oben ausgeübt wurde, während die Mitglieder zum Schweigen veranlasst wurden. Dieses Vorgehen muss innerhalb Bündnis 90/Die Grünen debattiert werden mit dem Ziel, dass sich künftig derartiges nicht mehr wiederholen kann.

Die Entscheidung für eine Kriminalisierung von Sterbehilfe steht in eklatantem Widerspruch zum Willen eines großen Teils der Bevölkerung, der sich entschieden dagegen wehrt, in einer höchstpersönlichen Angelegenheit gegängelt, bevormundet und sogar kriminalisiert zu werden. Es ist Falschmünzerei, wenn die Betreiber des Gesetzes behaupten, es ginge ihnen nur um die Bekämpfung von Sterbehilfevereinen.

Die Beihilfe zum Suizid wird in Zukunft von Polizei und Justiz verfolgt, wenn sie geschäftsmäßig betrieben wird, das heißt, wenn die Handlung auf Wiederholung angelegt ist. Was "geschäftsmäßig" und "auf Wiederholung angelegt" bedeuten soll, ist begrifflich völlig unbestimmt. Diese beiden Begriffe sind so unbestimmt, dass sie für eine Norm des Strafrechts untauglich sind.

Was künftig droht: Zur Strafermittlung werden auch Ärzte und Krankenhäuser, und sogar Angehörige und Patienten in die Verfahren einbezogen. Allein die Durchsuchung der Praxis kann für den Arzt den Ruin bedeuten, unabhängig davon, ob eine Verurteilung erfolgt oder nicht. Ärztinnen und Ärzte werden verfolgt, wenn sie ihre unverzichtbare und allgemein akzeptierte Sterbehilfe mehrfach leisten. Denn dann ist deren Handeln mit Sicherheit auf "Wiederholung" angelegt und die Falle der Lebenserzwinger schnappt zu. Auf diese Weise dürfte auch mancher Hausarzt demnächst von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen betroffen sein, wenn er sich um seine Patienten in deren Sinne kümmert.

Hätte sich doch der Bundestag an die Losung des Philosophen Montesquieu gehalten: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen." Stattdessen hat er eine ideologisch begründete Scharlatanerie verabschiedet, die überflüssig, aber zugleich geeignet ist, großen Schaden anzurichten. Wir dürfen nicht warten, bis in jedem Einzelfall die unteren Gerichte entscheiden. Nur das Bundesverfassungsgericht kann das Gesetz verbindlich für die gesamte Justiz auslegen.

Wir fordern daher diejenigen Abgeordneten des Bundestages auf, die gegen den jetzt beschlossenen Gesetzentwurf gestimmt haben, mit einer "abstrakten Normenkontrolle" beim Bundesverfassungsgericht gegen das neue Gesetz vorzugehen. Die Anzahl der das Gesetz ablehnenden Abgeordneten übersteigt das für die Einleitung eines Normenkontrollverfahrens notwendige Quorum von einem Viertel der Bundestagsabgeordneten (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG) bei weitem.

Diesen konsequenten Schritt ist die Minderheit des Bundestages den Bürgerinnen und Bürgern schuldig.

Walter Otte, Jürgen Roth

Walter Otte und Jürgen Roth sind Mitglieder der Kommission "Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat" beim Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen und waren federführende Antragsteller des Parteitagsantrags "Selbstbestimmung bis zum Lebensende – Keine Kriminalisierung von Sterbehilfe".

Kommentare (7)

Wolfgang Klost… (nicht überprüft)

Di. 10 Nov 2015 - 11:23

Am 4.11.2015, d.h. zwei Tage vor der Abstimmung im Bundestag, waren 89% der Deutschen „für eine ärztlich assistierte Sterbehilfe“:

„Die Mehrheit der Deutschen ist grundsätzlich für eine ärztlich assistierte Sterbehilfe. In einer repräsentativen N24-Emnid-Umfrage sprechen sich 52 Prozent der Befragten für diese Lösung aus. 37 Prozent der Deutschen finden, dass neben Ärzten auch nicht-kommerzielle Vereine Sterbehilfe leisten dürfen. Nur 8 Prozent der Befragten sind für ein grundsätzliches Verbot von Sterbehilfe.“
Quelle: http://www.presseportal.de/pm/13399/3167908

(Die Rheinische Post, „Zeitung für Politik und christliche Kultur“, hat übrigens dieses Umfrageergebnis am 7.11.2015 auf ihrer Titelseite falsch wiedergegeben und behauptet, es seien 52% für eine ärztlich assistierte Sterbehilfe.)

Udo Endruscheit (nicht überprüft)

Di. 10 Nov 2015 - 11:48

Dank an Walter Otte und Jürgen Roth für die deutlichen Worte und die Initiative. Ich gestehe, ich bin beeindruckt.
Es wird deutlich, in welchem Maße das unsägliche Gesetz neben allem anderen auch zur Polarisierung geeignet ist. Ersichtlich geht es hier nicht um "Meinungen" der einen oder anderen Gruppe. Es geht um mehr. Es geht auf der einen Seite um die Durchsetzung ideologisch besetzter Moralauffassungen, auf der anderen Seite um einen unerträglichen Angriff der Legislative auf Selbstbestimmung und Menschenwürde. Dass der Gesetzgeber sich vor einem solchen Hintergrund zur Verabschiedung einer Strafnorm hinreißen ließ, war ein gewaltiger Fehler in vielfacher Hinsicht.
Montesquieu, der nicht nur Philosoph, sondern (als solcher) vielleicht der bedeutendste Staatstheoretiker der Neuzeit, hatte recht. Aber nicht nur er, sondern seine Nachfolger unter den Staats- und Verfassungsrechtlern bis heute. Schlechte und überflüssige Gesetzen beklagte schon Tacitus.
Es schmerzt mich, dass viele Abgeordnete Bedingungen und Grenzen ihres Amtes nicht wirklich einschätzen können. Selbst noch vor ihrem Gewissen (das etwas anderes ist als ihre Meinung!) sind sie der verfassungsmäßigen Ordnung unterworfen, wozu viel mehr gehört als allein das geschriebene Grundgesetz.

Klaus Bernd (nicht überprüft)

Di. 10 Nov 2015 - 12:42

Sicher ein lobenswertes Unterfangen. Ich bin aber erschrocken über den offenbar stillschweigenden unreflektierten Konsens, dass man gegen „Sterbehilfevereine“ vorgehen müsse. Das ist ganz im Sinne der Kirchen: sie mögen vor allem organinisierten Gegenwind nicht. Ich bin Mitglied im DGHS und bin froh über die Möglichkeit, meinen Willen im Vorfeld zu dokumentieren und fühle mich so auch geschützt vor „wilder Sterbehilfe“ oder auch vor „verzweifelter Sterbehilfe“ oder davor in einem christlichen Hospiz von Klerikern oder „gläubigem“ Personal mit Missionierungsversuchen oder Erbschleicherei belästigt zu werden. Es braucht offensichtlich organisierte und professionelle Hilfe, wenn man in diesem Gottesstaat BRD seinen freien Willen in dieser Sache durchsetzen will.
Denn klar ist, dass die Kirchen von den jetzt beschlossenen Mitteln für Hospize und Palliativmedizin ordentlich was abgreifen wollen, um ihr Monopol in diesem Bereich auszubauen, natürlich nur als Träger und nicht als Finanziers.
Dass aber Vereine wie die DGHS notwendig sind, zeigt gerade die Tatsache, dass dieses Gesetz angenommen wurde. Sie bietenauch Suizidgefährdeten bessere Beratung als all die frommen Dummschwätzer, deren Katechismus immer noch von "Selbstmord" spricht. Sie bieten auch Gesellschaftsschichten Hilfe in diesen schwierigen Situationen; solchen die sich schwer damit tun, ihren Willen korrekt und im Vorfeld zu formulieren, die keinen Arzt kennen, der jetzt noch bereit ist, das Risiko, Sterbehilfe zu leisten, - oder auch nur palliativ zu handeln - auf sich zu nehmen und sich keinen Ausflug in die Schweiz leisten können; denn genau das ist es, was Gröhe mit seinem Schwadronieren von der „klugen Rechtsanwendung“ eröffnet: wer den richtigen Arzt kennt und übereifrige Kleriker, die diesen anzeigen könnten, in Schach halten kann, - sagen wir mal nur als Beispiel eine Gloria von Thurn und Taxis oder ein Georg Ratzinger – der und deren Ärzte haben von diesem Gesetz nichts zu befürchten.
Die „BiermöselBlasn“ haben ein hübsches Lied geschrieben über die „bayerische Indikation“ zur Abtreibung; darin heißt es „ ... das ganze Dorf hat g´meint sie fahr´n nach Lourdes; doch der Zug ist in die andere Richtung g´fahrn“ . In diesem Fall müssen sie noch nicht einmal in die andere Richtung fahren. Da verstirbt der Leidende Verwandte ganz plötzlich und unerwartet beim Transit durch die Schweiz. Das ist doch der Hintergedanke der frommen „JA“-Sager, - siehe Auftritt von H. Schneider bei Plasberg - denn nirgends blüht die Bigotterie üppiger als in frommen Landen.

Udo Endruscheit (nicht überprüft)

Di. 10 Nov 2015 - 19:28

Antwort auf von Klaus Bernd (nicht überprüft)

Da kann ich nur uneingeschränkt zustimmen. Andrea Nahles hat ja im Vorfeld der Entscheidung öffentlich gesagt, dass es um die Eliminierung der "Sterbehilfevereine" gehe. Vielen Dank für diese klaren Worte, denn das kann sich durchaus noch als schwerer Nachteil für die "Lebensbewahrer" herausstellen. Bei der Marginalität der Tätigkeit der "Sterbehilfevereine" in Deutschland angesichts von rd. 800.000 Sterbefällen jährlich sind nämlich juristische Zweifel an der Erforderlichkeit einer Gesetzesregelung und an der Verhältnismäßigkeit der Strafnorm mehr als angebracht.

Franz Reinartz (nicht überprüft)

Di. 10 Nov 2015 - 18:19

Ich hoffe sehr, dass die Initiative zünden wird. Jedenfalls habe ich den Abgeordneten meines Wahlkreises, welcher das Gesetz abgelehnt hatte, über das Bundestagskontaktformular angeschrieben und ihn gebeten, sich anzuschließen. Die anderen beiden Abgeordneten der GroKo-Parteien hatten sich ja nun leider entschieden, die Menschen bis in den Tod hinein zu gängeln.
Hoffentlich ist noch was zu retten.

Stefan Wagner (nicht überprüft)

Di. 10 Nov 2015 - 19:34

Diese Abstimmung hat gezeigt, wie ausgezeichnet die christlichen Truppen über Parteigrenzen hinweg organisiert sind. Obwohl selbst eine Mehrheit der Christen gegen das neue Gesetz war hat sich mit dem Ruf der Gewissensfanfare die pfäffische Gesinnung durchgesetzt.

Wir haben noch viel Arbeit vor uns.

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Di. 10 Nov 2015 - 23:44

Ein guter Vorstoß, dem ich allen Erfolg wünsche. Denn was da beschlossen wurde, ist mehr als nur "Anmaßend, bevormundend, töricht", es ist dreist und unverschämt.
ABER im "Widerspruch zum Willen eines großen Teils der Bevölkerung, der sich entschieden dagegen wehrt, in einer höchstpersönlichen Angelegenheit gegängelt, bevormundet und sogar kriminalisiert zu werden" - das liest sich so, als solle ein großer Teil der Bevölkerung kriminalisiert werden. Was doch nicht der Fall ist, oder?

Jürgen Roth

Der Autor war Mitglied im Beirat der Humanistischen Union (HU), von 1984 bis 1996 war er Mitglied des Vorstandes. Er ist zudem Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne.

Weitere Artikel des Autoren
Unterstützen Sie uns auf Steady!

Mehr lesen über:

Verwandte Artikel